Österreich 

Neue Vereinbarung zur Entlohnung von Abenddiensten von 18 bis 22 Uhr

Remagen - 11.07.2018, 14:00 Uhr

In Österreich gibt es mit den Abenddiensten eine besondere Form der Dienstbereitschaft. (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)

In Österreich gibt es mit den Abenddiensten eine besondere Form der Dienstbereitschaft. (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)


Vor einiger Zeit wurde in mehreren Gegenden Österreichs eine neue Form der Dienstbereitschaft eingerichtet. Sie erstreckt sich auf die Zeit nach 18 Uhr. Damit sollen Patienten, die zu ihren Arzt in die Abendsprechstunde kommen, ihre verschriebenen Medikamente noch am selben Tag in einer nahegelegenen Apotheke abholen können. Hierzu wurde jetzt eine spezielle Gehaltsregelung für angestellte Apotheker vereinbart, die den Dienst übernehmen.

Der Verband Angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ) hat sich mit seinem Kollektivvertragspartner, dem Österreichischer Apothekerverband, über die Entlohnung von Abendbereitschaftsdiensten geeinigt. Was hat es damit auf sich? In mehreren Gegenden von Österreich, vor allem in den Bundesländern Oberösterreich und Vorarlberg, hat sich eine neue Form der Dienstbereitschaft etabliert, bei der Apotheken nur abends, meist während der Abendsprechstunde eines benachbarten Arztes, dienstbereit sind. Im Anschluss daran geht die Dienstbereitschaft dann einem größeren Turnus auf einer andere Apotheke über.

Der Kollektivvertrag für Pharmazeutische Fachkräfte enthält jedoch keine besonderen Regeln dafür, wie das angestellte Personal solche anteiligen Notdienste honoriert bekommt. Dort sind nur Besoldungsregeln für einen Bereitschaftsdienst am Tag einerseits und während der Nacht andererseits vorgesehen. Diese Lücke wurde nun mit der Vereinbarung geschlossen. 

Gestaffelte pauschale Entlohnungen

Hiernach hat ein angestellter Apotheker in österreichischen Apotheken nun für den Bereitschaftsdienst am Abend zwischen 18 und 22 Uhr Anspruch auf folgende pauschale Entlohnungen:

Für die eine Stunde von 18 bis 19 Uhr gibt es 30 Euro, die sich aus einem Grundlohn von 20 Euro und einem lohnsteuerfreien Zuschlag in Höhe von10 Euro zusammensetzen. Für die Zeit von 18 bis 20 Uhr stehen ihm 60 Euro zu (35 plus 25 Euro Zuschlag). Wird ab 18 Uhr noch eine Stunde länger bis 21 Uhr Bereitschaft gemacht, so fallen 90 Euro an (50 plus 40 Euro Zuschlag), und von 18 bis 22 Uhr 120 Euro (65 plus 55 Euro Zuschlag). Wer dies wünscht, kann anstelle dieser pauschalen Abgeltung auch einen Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 pro Stunde vereinbaren.

Für Bereitschaftsdienste, die über 22 Uhr hinausgehen, wird die gesamte Nachtdienstpauschale von 187,00 Euro fällig. Die neue Regelung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, ist laut Auskunft von VAAÖ-Direktor Norbert Valecka für beide Sozialpartner ein guter Kompromiss. Er sei zufrieden mit dem Abschluss. Er passe gut in das bestehende Gehaltsgefüge.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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