Österreich 

Neue Vereinbarung zur Entlohnung von Abenddiensten von 18 bis 22 Uhr

Remagen - 11.07.2018, 14:00 Uhr

In Österreich gibt es mit den Abenddiensten eine besondere Form der Dienstbereitschaft. (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)

In Österreich gibt es mit den Abenddiensten eine besondere Form der Dienstbereitschaft. (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)


Vor einiger Zeit wurde in mehreren Gegenden Österreichs eine neue Form der Dienstbereitschaft eingerichtet. Sie erstreckt sich auf die Zeit nach 18 Uhr. Damit sollen Patienten, die zu ihren Arzt in die Abendsprechstunde kommen, ihre verschriebenen Medikamente noch am selben Tag in einer nahegelegenen Apotheke abholen können. Hierzu wurde jetzt eine spezielle Gehaltsregelung für angestellte Apotheker vereinbart, die den Dienst übernehmen.

Der Verband Angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ) hat sich mit seinem Kollektivvertragspartner, dem Österreichischer Apothekerverband, über die Entlohnung von Abendbereitschaftsdiensten geeinigt. Was hat es damit auf sich? In mehreren Gegenden von Österreich, vor allem in den Bundesländern Oberösterreich und Vorarlberg, hat sich eine neue Form der Dienstbereitschaft etabliert, bei der Apotheken nur abends, meist während der Abendsprechstunde eines benachbarten Arztes, dienstbereit sind. Im Anschluss daran geht die Dienstbereitschaft dann einem größeren Turnus auf einer andere Apotheke über.

Der Kollektivvertrag für Pharmazeutische Fachkräfte enthält jedoch keine besonderen Regeln dafür, wie das angestellte Personal solche anteiligen Notdienste honoriert bekommt. Dort sind nur Besoldungsregeln für einen Bereitschaftsdienst am Tag einerseits und während der Nacht andererseits vorgesehen. Diese Lücke wurde nun mit der Vereinbarung geschlossen. 

Gestaffelte pauschale Entlohnungen

Hiernach hat ein angestellter Apotheker in österreichischen Apotheken nun für den Bereitschaftsdienst am Abend zwischen 18 und 22 Uhr Anspruch auf folgende pauschale Entlohnungen:

Für die eine Stunde von 18 bis 19 Uhr gibt es 30 Euro, die sich aus einem Grundlohn von 20 Euro und einem lohnsteuerfreien Zuschlag in Höhe von10 Euro zusammensetzen. Für die Zeit von 18 bis 20 Uhr stehen ihm 60 Euro zu (35 plus 25 Euro Zuschlag). Wird ab 18 Uhr noch eine Stunde länger bis 21 Uhr Bereitschaft gemacht, so fallen 90 Euro an (50 plus 40 Euro Zuschlag), und von 18 bis 22 Uhr 120 Euro (65 plus 55 Euro Zuschlag). Wer dies wünscht, kann anstelle dieser pauschalen Abgeltung auch einen Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 pro Stunde vereinbaren.

Für Bereitschaftsdienste, die über 22 Uhr hinausgehen, wird die gesamte Nachtdienstpauschale von 187,00 Euro fällig. Die neue Regelung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, ist laut Auskunft von VAAÖ-Direktor Norbert Valecka für beide Sozialpartner ein guter Kompromiss. Er sei zufrieden mit dem Abschluss. Er passe gut in das bestehende Gehaltsgefüge.

„Inanspruchnahmegebühren“ als weitere Abgeltung

Zusätzlich zur pauschalen Entlohnung bekommen Nachtdienst-Apotheker in Österreich im Übrigen auch noch sogenannte „Inanspruchnahmegebühren“. Diese belaufen sich bis 20 Uhr auf 2,50 Euro und ab 20 Uhr auf 5,00 Euro pro Kunde. Der diensthabende Apotheker muss über die Inanspruchnahmen am Tag und während der Nacht Aufzeichnungen führen, nach denen seine Arbeitsleistung dann abgerechnet wird.

Bereits beim Abschluss des Kollektivertrags für 2018 hatten die Arbeitszeitregelungen und die Entlohnung des Nachtdienstes für die angestellten Apotheker in Österreich eine große Rolle gespielt. 

Dabei ging es nach Angaben des VAAÖ in erster Linie darum, „verlängerte Dienste“ nach dem neuen Arbeitszeitgesetz überhaupt erst zu ermöglichen. Ohne eine solche Vereinbarung hätten angestellte Apotheker zukünftig keine Nachtdienste mehr leisten können, weil sie nach einer Arbeitszeit von zehn Stunden hätten nach Hause gehen müssen. Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren (bis zum 31. Dezember 2019) können angestellte Pharmazeuten nun bis zu 32-Stunden-Diensten zustimmen.

Um die hohe Belastung der Angestellten in Apothekenbetrieben mit viel Kundenverkehr während der Nacht zu honorieren, war mit dem Kollektivertrag für 2018 außerdem die Abgeltung für die Inanspruchnahme des Apothekers zwischen ein Uhr nachts und sieben Uhr morgens auf 11,00 Euro, und damit drastisch angehoben worden. „ Dies macht das Aufstehen in der Nacht erheblich weniger unangenehm“, sagte VAAÖ-Präsident Raimund Podroschko dazu in einem Videoblog.

Jede Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen leisten in Österreich rund 280 Apotheken Bereitschaftsdienst. Wie ihre deutschen Kollegen wechseln sie sich dabei ab. Jede Apotheke kommt mehrmals im Monat dran. In kleineren Gemeinden müssen die Apotheken vor Ort mitunter jede Nacht erreichbar sein. Diese gesetzlich geregelte Serviceleistung wird von den Apotheken selbst finanziert. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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