Notdienste gefährdet

Landapotheken in Österreich kämpfen mit Arbeitszeitregelungen

Remagen - 19.09.2018, 17:50 Uhr

Neue Arbeitszeitregelungen stellen die Besitzer von Landapotheken in Österreich vor große Herausforderungen. Es geht um die Besetzung der Nachtdienste. ( r / Foto: Imago)

Neue Arbeitszeitregelungen stellen die Besitzer von Landapotheken in Österreich vor große Herausforderungen. Es geht um die Besetzung der Nachtdienste. ( r / Foto: Imago)


Bisher war es in Österreich durchaus üblich, dass Apotheker nach einem Nachtdienst ganz normal Tagdienste versehen haben. Das wird aber wegen neuer Arbeitszeitregelungen nicht mehr lange möglich sein und stellt vor allem Betreiber kleinerer Apotheken auf dem Land vor Probleme. Ihnen fehlt das Personal, um die Dienste wie gewohnt weiter leisten zu können.

In der niederösterreichischen Bezirkshauptstadt Hollabrunn mit 11.681 Einwohnern gebe es zwei Apotheken, die sich bei den Nacht- und Wochenenddiensten abwechseln, schreibt das Nachrichtenportal „kurier.at“. Beide kämen dabei monatlich auf jeweils 15 Nachtdienste und zwei Wochenenddienste. Im Österreich-Vergleich sei das sehr viel, betont die Sprecherin der österreichischen Apothekerkammer Elisabeth Ort. Und mit den geltenden EU-Regelungen sei das auch nicht mehr lange vereinbar. Der Grund: Die Notdienst-verrichtenden Apotheker kommen damit einfach auf zu viele Arbeitsstunden.

Arbeitszeitgesetz mit Sonderbestimmungen

Beschäftigungen von Fachkräften in Apotheken richten sich in Österreich nach dem allgemeinen Arbeitszeitgesetz. Es legt die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit und die Höchstgrenzen der Arbeitszeit fest, und wurde Anfang des Jahres im Einklang mit geltendem EU-Recht angepasst. Die wöchentliche Normalarbeitszeit liegt bei 40 Stunden (max. zehn Stunden pro Tag). Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet auch die Möglichkeit für Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer, die als Apothekenleiter oder als andere vertretungsberechtigte Apotheker in öffentlichen Apotheken beschäftigt sind, weil diese angesichts der Bereitschaftsdienste mit der gesetzlichen Höchstarbeitszeit ansonsten nicht auskommen würden.

Hiernach kann der Kollektivvertrag für solche Arbeitnehmer verlängerte Dienste zulassen, und zwar von bis zu 25 Stunden sowie innerhalb eines „Durchrechnungszeitraumes“ von 17 Wochen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden.

Außerdem sind für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2019 verlängerte Dienste von bis zu 32 Stunden, ggf. auch bis zu 34 Stunden möglich und innerhalb eines „Durchrechnungszeitraumes“ von 17 Wochen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden in Apotheken, die mindestens 60 Bereitschaftsdienste im Turnus pro Kalenderjahr leisten müssen. Dabei müssen bestimmte Ruhezeiten eingehalten werden.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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