Österreich 

Neue Vereinbarung zur Entlohnung von Abenddiensten von 18 bis 22 Uhr

Remagen - 11.07.2018, 14:00 Uhr

In Österreich gibt es mit den Abenddiensten eine besondere Form der Dienstbereitschaft. (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)

In Österreich gibt es mit den Abenddiensten eine besondere Form der Dienstbereitschaft. (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)


„Inanspruchnahmegebühren“ als weitere Abgeltung

Zusätzlich zur pauschalen Entlohnung bekommen Nachtdienst-Apotheker in Österreich im Übrigen auch noch sogenannte „Inanspruchnahmegebühren“. Diese belaufen sich bis 20 Uhr auf 2,50 Euro und ab 20 Uhr auf 5,00 Euro pro Kunde. Der diensthabende Apotheker muss über die Inanspruchnahmen am Tag und während der Nacht Aufzeichnungen führen, nach denen seine Arbeitsleistung dann abgerechnet wird.

Bereits beim Abschluss des Kollektivertrags für 2018 hatten die Arbeitszeitregelungen und die Entlohnung des Nachtdienstes für die angestellten Apotheker in Österreich eine große Rolle gespielt. 

Dabei ging es nach Angaben des VAAÖ in erster Linie darum, „verlängerte Dienste“ nach dem neuen Arbeitszeitgesetz überhaupt erst zu ermöglichen. Ohne eine solche Vereinbarung hätten angestellte Apotheker zukünftig keine Nachtdienste mehr leisten können, weil sie nach einer Arbeitszeit von zehn Stunden hätten nach Hause gehen müssen. Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren (bis zum 31. Dezember 2019) können angestellte Pharmazeuten nun bis zu 32-Stunden-Diensten zustimmen.

Um die hohe Belastung der Angestellten in Apothekenbetrieben mit viel Kundenverkehr während der Nacht zu honorieren, war mit dem Kollektivertrag für 2018 außerdem die Abgeltung für die Inanspruchnahme des Apothekers zwischen ein Uhr nachts und sieben Uhr morgens auf 11,00 Euro, und damit drastisch angehoben worden. „ Dies macht das Aufstehen in der Nacht erheblich weniger unangenehm“, sagte VAAÖ-Präsident Raimund Podroschko dazu in einem Videoblog.

Jede Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen leisten in Österreich rund 280 Apotheken Bereitschaftsdienst. Wie ihre deutschen Kollegen wechseln sie sich dabei ab. Jede Apotheke kommt mehrmals im Monat dran. In kleineren Gemeinden müssen die Apotheken vor Ort mitunter jede Nacht erreichbar sein. Diese gesetzlich geregelte Serviceleistung wird von den Apotheken selbst finanziert. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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