Österreich

Apotheker verdienen 2012 mehr

Wien - 08.03.2012, 15:19 Uhr


Seit Jahresbeginn können Österreichs Apotheker höhere Zuschläge für Rezepturen und Arzneimittel, die während des Nachtdienstes abgegeben wurden, erheben. Durch die Überarbeitung der Arzneitaxe wurden außerdem die Betäubungsmittelgebühren angehoben.

Für viele Rezepturen erhöhten sich die Arbeitspreise um zehn Prozent. So liegen beispielsweise die neuen Zuschläge für Kapseln bei 3,85 Euro und für nicht abgeteilte Pulvermischungen bei 2,75 Euro. Für die Herstellung geteilter Pulver, Tabletten oder Pastillen können Apotheker jetzt 3,85 Euro (20 Prozent mehr) abrechnen. 

An Wochenenden, Sonn- und Feiertagen können Apotheker seit diesem Jahr pro abgegebenem Arzneimittel 1,18 Euro netto auf den Arzneimittelpreis schlagen, das sind 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Während des Nachtdienstes wurde der Zuschlag von drei Euro um 15 Prozent auf 3,45 Euro angehoben.

Des Weiteren wurden die Betäubungsmittelgebühren erhöht. Die Gebühr für eine einzelne Verschreibung beträgt jetzt 55 und nicht wie zuvor 50 Cent, für eine Dauerverschreibung 16 anstelle von 15 Euro. Für das Auseinzeln psychotroper Arzneimittel im Rahmen einer Substitutionsbehandlung, wie beispielsweise von Methadonpräparaten, kann erstmalig eine Gebühr in der Höhe von acht Euro erhoben werden.

Außerdem traten in Österreich zu Jahresbeginn die Änderungen des Kollektivvertrages, der die Gehälter der pharmazeutischen Fachkräfte in Apotheken regelt, in Kraft. Insgesamt wurde eine Gehaltserhöhung um 3,56 Prozent beschlossen. Um fast sechs Prozent stiegen die Pauschalen, die ein angestellter Apotheker während des Nachtdienstes verdient. Die in Österreich übliche Ausgleichzulage wurde seit Januar um 7,18 Prozent auf 1045 Euro erhöht. Sie soll Mehrleistungen und höhere Risiken von pharmazeutischen Fachkräften in einem privatwirtschaftlichen Dienstverhältnis gegenüber vergleichbaren Beamten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, ausgleichen.


Svenja Schwob


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