Sanicare

Streit um Betriebserlaubnis und Fremdsteuerung

Stuttgart - 29.08.2017, 07:05 Uhr

Es gibt viele Altlasten für die Versandapotheke Sanicare, wie ein vom früheren Betreiber gekauftes Flugzeug neben dem Firmensitz. (Foto: dpa)

Es gibt viele Altlasten für die Versandapotheke Sanicare, wie ein vom früheren Betreiber gekauftes Flugzeug neben dem Firmensitz. (Foto: dpa)


Zusammenarbeit mit Bertelsmann-Tochter

Medienberichte über eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Bertelsmann-Konzern und eine mögliche Übernahme von Anteilen an der Mercator Services – die somit auch die Markenrechte betreffen würden – wies Dusel als teilweise falsch zurück. „Zu den Details kann ich nichts sagen“, erklärte er unter Hinweis auf Verschwiegenheitsklauseln. „Aber es gab deutliche Vorteile – sonst hätte Herr Schein es nicht gemacht.“

Bis heute arbeitet Sanicare mit der Bertelsmann-Tochter Arvato zusammen, die Dienstleistungen im IT- und Logistik-Bereich für Sanicare übernimmt – wie die Versandapotheke beispielsweise auch Logistikleistungen für den Optiker Fielmann tätigt. Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung" dementierte ein Arvato-Sprecher, dass die Firma auf unzulässige Weise mit Sanicare zusammenarbeiten wollte. „In den Betrieb von Versandapotheken wollen und werden wir nicht einsteigen“, erklärte er. „Das ist nicht unser Geschäft, wir sind keine Händler“, betonte der Sprecher: „Spekulationen über Anteile und Anteilseigner“ werde er nicht kommentieren.

„Das waren ja Schenkungen“

Comtesse behauptet, Schein habe schon seit den Jahren 2013 beziehungsweise 2014 keine verantwortlichen Entscheidungen mehr getroffen – seit der ersten Übertragung der Gesellschafteranteile an Bertram. „Das sind Geschäfte, die sind rational nicht erklärbar“, erklärt Comtesse – da Bertram die Anteile erhielt, ohne hierfür Schein ein Entgelt zu zahlen. „Das waren ja Schenkungen“, sagt Comtesse gegenüber DAZ.online – Bertram habe seiner Ansicht nach Schenkungssteuer zahlen müssen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Betriebsgröße eK

von Tom am 30.08.2017 um 18:05 Uhr

Es nicht erlaubt das Fremdbesitzverbot zu umgehen. Die Rechtsprechung und das ApoG ist eindeutig bzgl. Strohmannkonstruktionen im dt. Apothekenwesen. Bei der Beantragung der Betriebserlaubnis versichert jeder Apotheker auch in wirtschaftlicher Hinsicht selbstbestimmt zu handeln. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen solche Konstruktionen unterbunden und rückgängig gemacht werden. Es ist auch nicht im Sinne des Gesetzgebers, wenn Erträge aus einer Apotheke von weniger besteuerten GmbHs abgezapft werden. Oder wenn die apothekennotwendige Domain, Markenrechte und Kundenstamm losgekoppelt von der Apotheke z.B. in die Niederlande verkauft werden können. Dann stehen Apothekeneigentümer und Mitarbeiter sowie Kammer plötzlich ohne Umsätze da. Das Druckmittel auf den Strohmannapotheker ist damit immens. Hier sollte wohl gerade ein Medienkonzern Zugriff auf apothekeneigene Daten gegen Beteiligung erhalten. Die Gesundheitsdaten an ein Privatunternehmen ohne persönliche Haftung?
Es kann nicht sein, dass bei umsatzabhänigen Mietverträgen bei vor Ortlern zu Recht hart durchgegriffen wird, aber die großen Versender lässt man bei ähnlichem Verstoß gegen das ApoG folgenlos gewähren.
Zum Thema Betriebsgröße: Aus einem anderen Artikel lässt sich schließen, dass Herr Dr. Schein 15 ct. pro Packung bzw. ca. 1 Mio p.a. an die Marken-und Domainfirma gezahlt hat. Das bedingt etwa 6Mio. Packungen/Jahr. Das sind dann bei dem Packungswert einer Versandapotheke etwa 60Mio.€ Umsatz. Es gibt mehrere 4er-Verbünde mit HIV- und Hepatitispatienten in Großstädten, die solche Umsätze problemlos als e.K. völlig eigenverantwortlich erreichen. Es wird niemand gezwungen eine Versandapotheke zu betreiben. Wenn man es aber macht, so ist die Gesetzeslage einzuhalten ansonsten ist man selbst schuld wenn die Bude dicht gemacht wird.

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Betriebsgröße

von Holger am 30.08.2017 um 8:28 Uhr

Ob die Protagonisten jetzt Apotheker sind oder nicht, ist für mich von nachgeordneter Bedeutung. Grundlage dieses Disputs ist für mich die Annahme, dass die meisten Menschen einfach "fies" werden, wenn es um viel Geld geht. Und ich frage mich, ob es nicht irgendwo eine "natürliche maximale Betriebsgröße" gibt, die man als eK führen kann oder nicht. Müssten wir nicht als Berufsstand eigene Regeln definieren, die solche Riesenunternehmen verhindern? Denn dem Leitbild des "Apothekers in SEINER Apotheke" entspricht das gewiss nicht. Ich bin kein Fan dieses Leitbilds, aber wenn wir es haben, müssen wir es auch durchsetzen! Alternative wäre das Zulassen von Kapitalgesellschaften, Fremdbesitz etc. und damit das Ermöglichen von Strukturen, in denen auch solche Giganten mit neunstelligen Umsätzen führbar sind.

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Allein schon Anteile....

von pharmi am 29.08.2017 um 10:20 Uhr

Allein, wenn eine Apotheke in Anteile geteilt wird, zeigt doch schon deutlich, dass hier eben nicht nur ein Apotheker das sagen hat, sondern auch die Gesellschafter/Investoren... Sind diese keine Apotheker haben Außenstehende ein anteiliges Mitspracherecht... Da die wenigsten Versandapotheken auf eigenen Beinen stehen können, haben Geldgeber dann auch ein eventuelles Druckmittel, wenn es nicht so läuft, wie sie es sich vorstellen... Würde jetzt allein eine "gute" Absicht hinter der Investition stehen, bräuchten sie wohl keine Anteile bekommen...

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