Sanicare

Streit um Betriebserlaubnis und Fremdsteuerung

Stuttgart - 29.08.2017, 07:05 Uhr

Es gibt viele Altlasten für die Versandapotheke Sanicare, wie ein vom früheren Betreiber gekauftes Flugzeug neben dem Firmensitz. (Foto: dpa)

Es gibt viele Altlasten für die Versandapotheke Sanicare, wie ein vom früheren Betreiber gekauftes Flugzeug neben dem Firmensitz. (Foto: dpa)


Die Auseinandersetzungen um die Aufnahme eines neuen Apothekers als Sanicare-Geschäftsführer gehen bei der Apothekerkammer Niedersachsen in eine neue Runde. Gleichzeitig erheben die Anwälte des verstorbenen früheren Sanicare-Chefs Vorwürfe, die Apotheke werde fremdgesteuert. Dies weisen die Gesellschafter jedoch von sich.

Der Streit um die im niedersächsischen Bad Laer ansässige Versandapotheke Sanicare eskaliert weiter. Der Saarländische Pharmazeut Volkmar Schein hatte sie im Frühjahr 2013 übernommen, nachdem sie im Vorjahr nach dem Tod des früheren Leiters Johannes Mönter Insolvenz anmelden musste. Doch obwohl der Betrieb stabilisiert werden konnte, rissen die Probleme nicht ab. Rechtliche Auseinandersetzungen gibt es insbesondere um die Frage, ob der Einstieg des Apothekers Christoph Bertram rechtens ist: Im Jahr 2014 übertrug Schein die Hälfte der Anteile an seinen Kollegen, im Jahr 2015 weitere 45 Prozent. Nach Ansicht seiner Gattin verstießen die „unentgeltlichen“ Übertragungen der Geschäftsanteile unter anderem gegen ihre Rechte als Ehefrau, so dass sie vor das Familiengericht zog. Ihrer Ansicht nach konnte ihr Ehemann auch die Folgen nicht ausreichend abschätzen – er beging im Juli 2016 Suizid.

„In Bad Laer geht es um alles“, meldete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ nun. Neben den eherechtlichen Auseinandersetzungen, der Frage, inwiefern Schein geschäftsfähig war, und weiteren Rechtsstreitigkeiten dreht sich die aktuelle Diskussion um zwei Punkte: Ist der Chefapotheker von Sanicare, Heinrich Meyer, legitimer Gesellschafter – und wird die Versandapotheke fremdgesteuert?

Nach einem Vertrag von Januar vergangenen Jahres übernahm Meyer 5 Prozent der Anteile von Sanicare von Bertram. Bei einer Gesellschafterversammlung verweigerte der rechtliche Vertreter Scheins der Aufnahme von Meyer jedoch die Zustimmung. Umstritten ist, ob damit die Aufnahme Meyers als Gesellschafter verhindert ist: Laut Rechtsanwaltskanzlei Comtesse, die nun die Witwe Scheins vertritt, muss die Aufnahme einstimmig beschlossen werden – laut Bertram und dem kaufmännischen Leiter Detlef Dusel jedoch nicht.

Widerspruch gegen Entscheidung der Kammer

Die Niedersächsische Apothekerkammer erteilte Meyer die Betriebserlaubnis im Januar vergangenen Jahres. „Nach umfassender rechtlicher Prüfung ist die Apothekerkammer zu der Entscheidung gelangt, dass Herrn Meyer als Gesellschafter der BS-Apotheken OHG die Betriebserlaubnis zu erteilen ist“, erklärte Sanicare damals. Scheins Witwe versuchte bislang erfolglos, hiergegen vorzugehen.

„Wir sind der Auffassung, dass Herr Meyer nicht legitimer Gesellschafter ist“, erklärte Rechtsanwalt Hermann Comtesse gegenüber DAZ.online. Die Präsidentin Magdalene Linz hatte gegenüber dem Branchendienst Apotheke Adhoc bestätigt, dass die Kammer bei dem Fall genau hingesehen habe. „Wir haben das geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir hier die Erlaubnis erteilen“, erklärte auch die Justiziarin Marion Eickhoff. Wie eine Pressesprecherin auf Nachfrage von DAZ.online bestätigte, wurde von der Kanzlei Comtesse zwischenzeitlich Widerspruch hiergegen eingelegt. Weitere Nachfragen wollte die Kammer mit dem Verweis auf das laufende Verfahren jedoch nicht beantworten.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Betriebsgröße eK

von Tom am 30.08.2017 um 18:05 Uhr

Es nicht erlaubt das Fremdbesitzverbot zu umgehen. Die Rechtsprechung und das ApoG ist eindeutig bzgl. Strohmannkonstruktionen im dt. Apothekenwesen. Bei der Beantragung der Betriebserlaubnis versichert jeder Apotheker auch in wirtschaftlicher Hinsicht selbstbestimmt zu handeln. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen solche Konstruktionen unterbunden und rückgängig gemacht werden. Es ist auch nicht im Sinne des Gesetzgebers, wenn Erträge aus einer Apotheke von weniger besteuerten GmbHs abgezapft werden. Oder wenn die apothekennotwendige Domain, Markenrechte und Kundenstamm losgekoppelt von der Apotheke z.B. in die Niederlande verkauft werden können. Dann stehen Apothekeneigentümer und Mitarbeiter sowie Kammer plötzlich ohne Umsätze da. Das Druckmittel auf den Strohmannapotheker ist damit immens. Hier sollte wohl gerade ein Medienkonzern Zugriff auf apothekeneigene Daten gegen Beteiligung erhalten. Die Gesundheitsdaten an ein Privatunternehmen ohne persönliche Haftung?
Es kann nicht sein, dass bei umsatzabhänigen Mietverträgen bei vor Ortlern zu Recht hart durchgegriffen wird, aber die großen Versender lässt man bei ähnlichem Verstoß gegen das ApoG folgenlos gewähren.
Zum Thema Betriebsgröße: Aus einem anderen Artikel lässt sich schließen, dass Herr Dr. Schein 15 ct. pro Packung bzw. ca. 1 Mio p.a. an die Marken-und Domainfirma gezahlt hat. Das bedingt etwa 6Mio. Packungen/Jahr. Das sind dann bei dem Packungswert einer Versandapotheke etwa 60Mio.€ Umsatz. Es gibt mehrere 4er-Verbünde mit HIV- und Hepatitispatienten in Großstädten, die solche Umsätze problemlos als e.K. völlig eigenverantwortlich erreichen. Es wird niemand gezwungen eine Versandapotheke zu betreiben. Wenn man es aber macht, so ist die Gesetzeslage einzuhalten ansonsten ist man selbst schuld wenn die Bude dicht gemacht wird.

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Betriebsgröße

von Holger am 30.08.2017 um 8:28 Uhr

Ob die Protagonisten jetzt Apotheker sind oder nicht, ist für mich von nachgeordneter Bedeutung. Grundlage dieses Disputs ist für mich die Annahme, dass die meisten Menschen einfach "fies" werden, wenn es um viel Geld geht. Und ich frage mich, ob es nicht irgendwo eine "natürliche maximale Betriebsgröße" gibt, die man als eK führen kann oder nicht. Müssten wir nicht als Berufsstand eigene Regeln definieren, die solche Riesenunternehmen verhindern? Denn dem Leitbild des "Apothekers in SEINER Apotheke" entspricht das gewiss nicht. Ich bin kein Fan dieses Leitbilds, aber wenn wir es haben, müssen wir es auch durchsetzen! Alternative wäre das Zulassen von Kapitalgesellschaften, Fremdbesitz etc. und damit das Ermöglichen von Strukturen, in denen auch solche Giganten mit neunstelligen Umsätzen führbar sind.

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Allein schon Anteile....

von pharmi am 29.08.2017 um 10:20 Uhr

Allein, wenn eine Apotheke in Anteile geteilt wird, zeigt doch schon deutlich, dass hier eben nicht nur ein Apotheker das sagen hat, sondern auch die Gesellschafter/Investoren... Sind diese keine Apotheker haben Außenstehende ein anteiliges Mitspracherecht... Da die wenigsten Versandapotheken auf eigenen Beinen stehen können, haben Geldgeber dann auch ein eventuelles Druckmittel, wenn es nicht so läuft, wie sie es sich vorstellen... Würde jetzt allein eine "gute" Absicht hinter der Investition stehen, bräuchten sie wohl keine Anteile bekommen...

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