Versandapotheken

Streit um Sanicare

Berlin - 19.05.2016, 15:50 Uhr

Beschädigt: Nach dem Tod von Johannes Mönter und einer Insolvenz herrscht in der Versandapotheke Sanicare jetzt ein Streit zwischen den beiden Besitzern. (Foto: dpa)

Beschädigt: Nach dem Tod von Johannes Mönter und einer Insolvenz herrscht in der Versandapotheke Sanicare jetzt ein Streit zwischen den beiden Besitzern. (Foto: dpa)


Bei der Bad Laerer Versandapotheke Sanicare rumort es mal wieder: Die beiden Eigentümer Christoph Bertram und Volkmar Schein streiten sich inzwischen vor Gericht um die Eigentumsverhältnisse in der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Einem Zeitungsbericht zufolge steht nun die erste Entscheidung.

Sanicare war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Der langjährige Besitzer der Versandapotheke, Johannes Mönter, war im September 2012 verstorben. Kurz danach hieß es, Sanicare sei insolvent. Betroffen waren die Bad Laerer Versandapotheke und drei niedergelassene Sanicare-Apotheken. Im Frühling 2013 war die Versandapotheke dann vom saarländischen Apotheker Volkmar Schein übernommen worden. Ein Jahr später hatte Schein den Apotheker Christoph Bertram als Teilhaber mitaufgenommen. Der offizielle Name der OHG, zu der Sanicare gehört, lautet daher nun auch „BS-Apotheken“.

Im November 2015 begann dann der Streit zwischen den beiden Inhabern. Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet, dass Schein 45 Prozent seines 50-prozentigen Sanicare-Anteils an Bertram übertragen haben soll. Anschließend standen ihm somit also nur noch 5 Prozent an der Versandapotheke zu. Über diese Abmachung ärgert sich offenbar insbesondere Scheins Ehefrau zu ärgern: Ingrid Schein geht nun gemeinsam mit einer Saarbrücker Anwältin gegen den Vertrag vor.

Ehefrau muss dem Vertrag zustimmen

Ihr Argument: Sie hätte dem zwischen ihrem Ehemann und Bertram geschlossenen Vertrag zur Abtretung des 45-prozentiges Firmenanteils zustimmen müssen. Ingrid Schein beruft sich dabei auf einen Paragrafen im Eherecht, nach dem Ehepaare in einer „Zugewinngemeinschaft“ Geschäftsverträge des Ehepartners zustimmen müssen. Dem NOZ-Bericht zufolge hält Bertram dagegen, dass er alleine vor der Übertragung der Anteile einen größeren Millionenbetrag in das Unternehmen eingebracht habe.

Ingrid Schein hatte vor einigen Wochen beim Familiengericht Neunkirchen zunächst einen Eilantrag gestellt, um den Vertrag als unwirksam erklären zu lassen. Die NOZ berichtet, dass das Gericht diesen Eilantrag nun aber zurückgewiesen habe. Die Richterin habe Schein mit auf den Weg gegeben, dass sie als Antragstellerin den aktuellen Wert des Unternehmens nicht nachvollziehbar dargestellt habe. Das Hauptsacheverfahren soll trotzdem eröffnet werden.


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