Apothekenpflicht auf dem Prüfstand

Goldrutenkraut und Teufelskrallenwurzel bald in der Drogerie?

Remagen - 31.05.2017, 07:00 Uhr

Nicht mehr in der Apotheke? Goldrutenkraut und andere Arzneidrogen sollen aus der Apothekenpflicht entlassen werden. (Foto: dpa)

Nicht mehr in der Apotheke? Goldrutenkraut und andere Arzneidrogen sollen aus der Apothekenpflicht entlassen werden. (Foto: dpa)


Mitte Juni tagt der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht, acht Jahre nach seiner letzten Sitzung. Dieses Mal geht es unter anderem um die Aufhebung der Apothekenpflicht für fünf wichtige Arzneidrogen, die als traditionelle Arzneimittel registriert sind.

Der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht ist das maßgebliche Gremium für die Frage, welche Arzneimittel auch außerhalb der Apotheke abgegeben werden dürfen. Er trifft aber nicht selbst verbindliche Einstufungen, sondern berät das Bundesministerium für Gesundheit im Hinblick auf Fragen zur Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Die Entscheidung über die Einstufung liegt am Ende beim Ministerium. Die Ergebnisse sind in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) niederlegt.

Lange Pause

Der Ausschuss tagt nur bei Bedarf. Die letzten Sitzungen fanden 2006 und 2009 statt. Von Ende September bis Mitte Oktober 2014 gab es erstmals eine schriftliche Anhörung des Expertengremiums, bei der über sieben Anträge auf Aufhebung der Apothekenpflicht beraten und abgestimmt wurde. Heute hat der Ausschuss seine Tagesordnung für die Sitzung am 17. Juni 2017 bekannt gegeben.

Auf der Agenda stehen auch fünf Arzneidrogen und deren Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel als traditionelle pflanzliche Arzneimittel registriert sind:

  • Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen,
  • Thymiankraut und seine Zubereitungen, auch in Mischungen mit Primelwurzel und ihren Zubereitungen,
  • Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen,
  • Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen,
  • Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen.

Für alle liegen Anträge auf Entlassung aus der Apothekenpflicht vor.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Birkenblätter, Katzenbart und Goldrutenkraut

Neue Phytos für die Drogerie?

Sachverständigenausschuss schmettert Entlass-Anträge ab

Ibuprofen und Diclofenac bleiben apothekenpflichtig

Apothekenpflicht

ACC bleibt in der Apotheke

Änderungen bei Verschreibungs- und Apothekenpflicht

Ibuprofen+Coffein-Kombi nimmt weitere Hürde

Selbstmedikation bei Blasenentzündung

Hilfe bei brennenden Beschwerden

1 Kommentar

Entlassung aus der Apothekenpflicht

von Frank Bünder am 31.05.2017 um 9:05 Uhr

Diese sehr wirkungsvollen Arzneidrogen gehören in die Hand des Apothekers!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.