Apothekenpflicht

ACC bleibt in der Apotheke

Stuttgart - 29.09.2009, 15:16 Uhr


N-Acetylcystein bleibt der Apothekenpflicht unterstellt und damit in der Apotheke. Dafür hat sich der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in seiner Sitzung am 29. September ausgesprochen. Zwar sind die Beschlüsse

Auch weitere Arzneistoffe, die vor kurzem noch als mögliche Kandidaten für eine Entlassung aus der Apothekenpflicht im Gespräch waren, sollen nach den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses in der Apotheke bleiben.

So wurde der Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Simethicon und Dimethicon abgelehnt.

Der Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als Fertigarzneimittel, wurde abgelehnt.

Der Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Imidacloprid wurde abgelehnt.

Für eine Entlassung aus der Apothekenpflicht sprach sich der Sachverständigenausschuss bei folgenden Arzneimitteln aus:

Baldrianextrakt, auch in Mischungen mit Hopfenextrakt, Melissenblätterextrakt oder Passionsblumenextrakt und arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel;
Artischockenblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als Fertigarzneimittel,

Außerdem wurde der Antrag auf Unterstellung unter die Apothekenpflicht für Homöopathische Arzneimittel (traditionell)  abgelehnt.

Der Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Lidocainhydrochlorid wurde zurückgezogen und somit nicht behandelt.

Der Antrag auf Unterstellung unter die Apothekenpflicht für Eibischsirup zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten bei Kindern unter 12 Jahren wurde abgelehnt. Es ist aber geplant, eine Überprüfung aller freiverkäuflichen Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten im Kindesalter durchzuführen. 

Weitere Angaben hierzu finden Sie in der DAZ 40 vom 1. Oktober 2009.


Peter Ditzel