Apothekenpflicht auf dem Prüfstand

Goldrutenkraut und Teufelskrallenwurzel bald in der Drogerie?

Remagen - 31.05.2017, 07:00 Uhr

Nicht mehr in der Apotheke? Goldrutenkraut und andere Arzneidrogen sollen aus der Apothekenpflicht entlassen werden. (Foto: dpa)

Nicht mehr in der Apotheke? Goldrutenkraut und andere Arzneidrogen sollen aus der Apothekenpflicht entlassen werden. (Foto: dpa)


Letzte Sitzung im Jahr 2009

Die Aufhebung der Apothekenpflicht für Birkenblätter und ihre Zubereitungen war bereits bei der Sitzung im September 2009 diskutiert worden. Allerdings ging es seinerzeit überwiegend um Präparate, die „zur Durchspülungstherapie bei bakteriellen und entzündlichen Erkrankungen der ableitenden Harnwege und bei Nierengrieß“ zugelassen waren. Diese erforderten eine Beratung durch den Apotheker, fand das BfArM und sprach sich seinerzeit für eine Beibehaltung der Apothekenpflicht für die Präparate aus. Der Ausschuss sah dies ebenso und lehnte den Antrag auf Aufhebung der Apothekenpflicht ab.

Auch die anderen Arzneidrogen waren teilweise schon einmal Gegenstand der Beratung. Als Ergebnis der schriftlichen Anhörung im Herbst 2014 hatte der Ausschuss mehrheitlich empfohlen, Anträge auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen, die Kombination von Trockenextrakt aus Thymiankraut und Trockenextrakt aus Primelwurzel sowie die Kombination von Trockenextrakt aus Birkenblättern, Trockenextrakt aus Orthosiphonblättern und Trockenextrakt aus Goldrutenkraut abzulehnen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Entlassung aus der Apothekenpflicht

von Frank Bünder am 31.05.2017 um 9:05 Uhr

Diese sehr wirkungsvollen Arzneidrogen gehören in die Hand des Apothekers!

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