Todesfälle

Behörden streiten um Ermittlungen gegen Heilpraktiker

Stuttgart - 20.02.2017, 07:00 Uhr

Nach drei Todesfällen: Die Tagesklinik des Heilpraktikers in Brüggen-Bracht wurde nach den Todesfällen vorübergehend versiegelt, das Namensschild abgeschraubt. (Foto: dpa / picture alliance)

Nach drei Todesfällen: Die Tagesklinik des Heilpraktikers in Brüggen-Bracht wurde nach den Todesfällen vorübergehend versiegelt, das Namensschild abgeschraubt. (Foto: dpa / picture alliance)


Die Aufklärung der Todesfälle dreier Krebspatienten eines Heilpraktikers aus Brüggen-Bracht stockt – unklar ist, ob ein Zusammenhang mit der Behandlung nachweisbar wäre. Derweil eskaliert ein Streit um die Ermittlungen: Polizei und Staatsanwaltschaft erstatten Anzeige gegeneinander und sind sich über die Tatvorwürfe uneins.

Mehr als ein halbes Jahr, nachdem im Sommer 2016 mindestens drei Krebspatienten kurz nach der Behandlung des alternativen „Krebsheilers“ Klaus R. in Brüggen-Bracht verstarben, drohen die Ermittlungen, im Sande zu verlaufen. Derzeit werden in den Niederlanden – von hier stammten viele Patienten des Heilpraktikers – weiter Zeugen verhört. Unklar ist jedoch, ob aufgrund der instabilen Natur des nicht zugelassenen und umstrittenen Präparats 3-Bromopyruvat, das der Alternativmediziner verabreichte, ein Zusammenhang der Behandlung mit den Todesfällen überhaupt nachweisbar ist.

Wie die Staatsanwaltschaft Krefeld gegenüber DAZ.online erklärte, wird für die Ermittlungen ein spezielles Untersuchungsverfahren entwickelt, das den Verdacht auf drei Fälle mit fahrlässiger Tötung sowie zwei Fällen mit fahrlässiger Körperverletzung erhärten oder ausräumen soll. Die wissenschaftlichen Auswertungen des bestellten Sachverständigen müssten erst noch ergeben, inwiefern der Heilpraktiker die Todesfälle verursacht hat. „Das ganze Verfahren steht und fällt damit“, erklärt Pressesprecher Marcel Dörschug. Doch die Staatsanwaltschaft bezweifelt derzeit offenbar, dass dies noch gelingen könnte. Mit einem abschließenden Ergebnis sei nicht vor Ende März zu rechnen. 

Staatsanwaltschaft und Polizei erstatteten Anzeigen

Kürzlich wurde bekannt, dass es hinter den Kulissen der Ermittlungsbehörden erheblich brodelt. So stellte die Staatsanwaltschaft Krefeld gegen einen Mitarbeiter der zunächst ermittelnden Kommission beim Polizeipräsidium Mönchengladbach Anzeige wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Hierauf reagierte die Polizei – die bis Oktober 2016 eine 20-köpfige Sonderkommission „Brom“ mit dem Fall betraute – mit einer Anzeige gegen einen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung. „Das ist einmalig, so etwas habe ich noch nicht erlebt“, zitiert die „Rheinische Post“ einen Insider. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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