Krebsklinik in Brüggen-Bracht

Staatsanwalt ermittelt laut WDR zu 70 Patienten des Heilpraktikers

Krefeld - 19.08.2016, 13:32 Uhr

Was passierte im Brüggener Krebszentrum? (Foto: dpa)

Was passierte im Brüggener Krebszentrum? (Foto: dpa)


Woran starben Patienten eines alternativen Krebszentrums am Niederrhein? Die Staatsanwaltschaft soll nach „WDR“-Informationen ihre Ermittlungen auf 70 Fälle ausgeweitet haben, hüllt sich aber in Schweigen. Politiker forderten gegenüber DAZ.online eine Verschärfung der Heilpraktiker-Gesetze.

Knapp einen Monat nach dem Tod mehrerer Menschen, die Patienten eines alternativen Krebszentrums am Niederrhein waren, sind die Dimensionen des Falles nach Medienberichten möglicherweise größer als bisher angenommen. Nach einem WDR-Bericht soll die Staatsanwaltschaft Krefeld inzwischen in 70 Todesfällen ermitteln. Staatsanwalt Marcel Dörschug wollte das am Freitag auf Anfrage von DAZ.online weder bestätigen noch dementieren. Er werde sich derzeit nicht zum Stand der Ermittlungen äußern, sagte Dörschug. In einer früheren Mitteilung der Staatsanwaltschaft war von drei Todesfällen die Rede.

Die drei Patienten waren Ende Juli gestorben und kurz zuvor in Brüggen mit dem Präparat „3-Bromopyruvat“ behandelt worden. Die Substanz ist nicht als Medikament zugelassen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte vor einigen Tagen auf Nachfrage mitgeteilt, der Heilpraktiker sei aber grundsätzlich berechtigt gewesen, den Stoff zu verwenden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben gegen den Betreiber der Praxis wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in mehreren Fällen. In der Praxis waren überwiegend niederländische Staatsbürger behandelt worden.

In seiner Presseerklärung vom 12. August hatte Dörschug mitgeteilt, dass sichergestellte Beweismittel darauf ausgewertet werden, „ob weitere Behandlungsfälle in die Ermittlungen einzubeziehen sind“. Über diese Angaben hinaus werde er derzeit keine weiteren Auskünfte geben, sagte Dörschug am Freitag.

Der WDR hatte am Donnerstag berichtet, die Behörden hätten offenbar die Patientenakten systematisch auf Behandlungen mit dem umstrittenen Wirkstoff geprüft. In all diesen Fällen müsse untersucht werden, ob tatsächlich die Behandlung zum Tode geführt habe. Möglicherweise müssten viele der Leichen exhumiert werden, um eine Obduktion zu ermöglichen. 


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