BVDVA-Auftragsgutachten

So argumentieren die Versandapotheken gegen das Rx-Versandverbot

Berlin/ Stutgart - 25.01.2017, 07:00 Uhr

EU-ausländische Versandapotheken könnten nach einem Rx-Versandverbot Ansprüche auf Staatshaftung geltend machen – meint Professor Koenig. Der Jurist ist bereits seit dem Jahr 2000 für DocMorris aktiv und stritt für die Niederländer unter anderem gegen das Fremdbesitzverbot – erfolglos. (Foto: dpa)

EU-ausländische Versandapotheken könnten nach einem Rx-Versandverbot Ansprüche auf Staatshaftung geltend machen – meint Professor Koenig. Der Jurist ist bereits seit dem Jahr 2000 für DocMorris aktiv und stritt für die Niederländer unter anderem gegen das Fremdbesitzverbot – erfolglos. (Foto: dpa)


„Empirische Befunde“ Koenigs in der Kritik

Mit seinen rechtlichen Thesen trifft Koenig bereits auf Widerspruch: Professor Dr. Hilko J. Meyer, der sich an der Frankfurt University of Applied Sciences mit europäischem Gesundheitsrecht befasst, überzeugt das Gutachten nicht. Es zitiere „ausgiebig das aktuelle EuGH Urteil, enthält darüber hinaus aber wenig Substanzielles“, erklärte Meyer gegenüber DAZ.online. So unterschlage der ins Feld geführte „statistisch-empirische Befund“, dass es in den letzten Jahren trotz Rx-Versandhandels nicht zu einer Gefährdung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung gekommen sei, den entscheidenden Aspekt der Arzneimittelpreisbindung, die jetzt für ausländische Versandapotheken weggefallen ist.

Zudem widerspreche Koenig der eigenen „kontrafaktischen Behauptung“, ohne Versandhandel sei in Deutschland die Versorgung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere im dünn besiedelten ländlichen Raum mit einer geringen Apotheken-Versorgungsdichte gefährdet. Ferner lasse das Gutachten das klare Plädoyer des ansonsten ausführlich zitierten Generalanwalts unter den Tisch fallen, wonach ein Rx-Versandhandelsverbot, wie es in den meisten EU-Ländern gilt, europarechtlich unbedenklich sei.

Was sind die Folgen des EuGH-Urteils?

Meyer kritisiert weiter: Wer, wie König, erkläre, es sei ein „Missverständnis“, dass das EuGH-Urteil die komplette Systematik der Arzneimittelpreisverordnung und damit die fundamentalen deutschen sozialrechtlichen Regulierungsansätze infrage stelle, „verharmlose die Marktdynamik, die kapitalstarke Versandapotheken entfesseln können, wenn erst die Apotheken auf Teile ihrer Handelsmarge verzichten können“.

Für abwegig hält Meyer schließlich das Szenario einer Staatshaftung – auch weil das Auftragsgutachten kein plausibles Argument für einen „hinreichend qualifizierten und haftungsbegründenden Verstoß“ benenne. Allerdings räumt Meyer ein: Angesichts der fortgesetzten Generalangriffe der EU-Kommission auf die Wertungsspielräume der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich und ihr Drängen auf verschärfte Darlegungspflichten sei es durchaus nützlich, wenn in nächster Zukunft umfassende ökonomisch-empirische Studien zur Funktionsweise und Nutzen des deutschen Arzneimittelversorgungs- und -preissystems erstellt würden.



Dr. Christian Rotta/Kirsten Sucker-Sket, Redakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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