Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

29.01.2017, 08:00 Uhr


Das Rx-Versandverbot hält sie alle in Trab: Ein Juristen-Koenig schwadroniert von Staatshaftungsrisiken, ein Versand-Buse träumt von Höchstpreismodellen, ein Monopol-Wambach will Wettbewerb mit gedeckelten Rabatten und ein runder Politikertisch dreht sich im Kreis und findet keinen Kompromiss. Aber Gröhe ficht das nicht an: Er poliert seinen Gesetzentwurf und schärft die Begründung: Da geht’s lang! 

23. Januar 2017

Es gibt sie, die Patientenvereinigungen, die wissen, was sie an der öffentlichen Apotheke vor Ort haben. Zum Beispiel der Diabetikerbund Bayern. In einem Positionspapier bekennt er sich klar zu den öffentlichen Apotheken, weil sie die „wohnortnahe, sofortige und qualifizierte Versorgung“ sichern und „Retter in der Not nachts, am Wochenende und an Feiertagen“ sind.  Die Bayerische Landesapothekerkammer und der Bayerische Apothekerverband haben einen Videoclip „Diabetikerbund Bayern pro Apotheke vor Ort“ produzieren lassen, in dem die stellvertretende Vorsitzende des Diabetikerbundes Bayern ganz klar Position bezieht und sagt, warum die Apotheke vor Ort für Diabetiker so wichtig ist. Mein liebes Tagebuch, das finde ich gut. Das Video sollten sich alle Bayerischen Apotheken auf ihre Website stellen. Schön wäre es, wenn solche glasklaren Statements pro Apotheke auch von anderen Patientenvereinigungen kämen. Am liebsten auch von der Deutschen Parkinson Vereinigung, die dann Hello Apotheke und Good-Bye DocMorris sagen könnte…

24. Januar 2017 

Das klingt ja erstmal gut: Ärzte, Apotheker und die AOK in Niedersachsen starten ab März ein neues gemeinsame Projekt für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit. Der Patient  (ab 65 Jahre, mindestens acht Wirkstoffe auf Rezept) bindet sich für mindestens ein Jahr an einen Hausarzt, der für ihn dann die Behandlungen koordiniert und kurze Wartezeiten bietet. Der Hausarzt kann dann gezielt eine Apotheke mit der Beratung zur individuellen Medikation beauftragen. Oder der Arzt kann selbst den Patienten dazu beraten – die Infos zu den Arzneimitteln liefert ihm die AOK Niedersachsen. Arzt oder Apotheker sollen dem Patienten die Wirkungsweise der Arzneimittel erläutern und über mögliche unerwünschte Wirkungen informieren. Außerdem soll die Medikation auf Wechselwirkungen, Kontraindikationen sowie Mehrfach- und Doppelverordnungen geprüft werden. Als Honorar gibt’s 60 Euro für Arzt oder Apotheker. So weit so gut. Mein liebes Tagebuch, was mir bei diesem Projekt zu denken gibt: Wird ein Arzt leichten Herzens die Beratung an den Kollegen Apotheker delegieren und auf 60 Mäuse verzichten? Was mir aber noch viel mehr zu denken gibt: Für die teilnehmenden Apotheken ist eine besondere Qualifikation zur Polymedikation erforderlich, die sie innerhalb von zwei Jahren nachweisen müssen, beispielsweise eine Athina-Schulung. Von Ärzten wird diese Qualifikation nicht verlangt – schon seltsam oder? Haben die Ärzte das alles schon im Studium gelernt? Sind die Ärzte die besseren Arzneimittelfachleute? Mein liebes Tagebuch, irgendwie läuft da gerade etwas richtig schief. Ich wünsche mir, dass wir als Apotheker Arzneimittelfachleute sind, die  mit der Approbation die Qualifikation in der Tasche haben, Patienten über ihre Polymedikation zu beraten – so wie die AOK Niedersachsen glaubt, dass es die  Ärzte können. 


Ist das nun gut oder schlecht fürs Rx-Versandverbot, dass Sigmar Gabriel seinen Sessel für Martin Schulz freimacht? Schwer vorher zu sagen, mein liebes Tagebuch, zumal der Rückzug Gabriels auch einen Wechsel im Wirtschaftsministerium nach sich zieht, das ebenfalls ein Wörtchen bei einem Versandverbot und dem Apothekenhonorar mitredet. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries rückt an Gabriels Stelle. Mag Zypries Apotheken? Hhmm, in der ersten Großen Koalition hatte sie sich seinerzeit für Pick-up-Stellen eingesetzt, sie legte ein Veto gegen ein Pick-up-Verbot ein.  Und wie sieht es mit Schulz aus? Er hat sich noch nicht zur Apotheke vor Ort geäußert, aber mit Lauterbach soll er nicht so gut können. Also, alles offen, nichts Genaues weiß man nicht. 

25. Januar 2017 

Da hat der Jurist Professor Christian Koenig – schon seit vielen Jahren Seit‘ an Seit‘ mit DocMorris –  mit großen Worten in seinem Auftragsgutachten für den Bundesverband der Versandapotheken herumgefuchtelt: Gröhes Pläne für ein Rx-Versandverbot seien europarechtlich nicht haltbar und könnten sogar „Staats- und Amtshaftungsrisiken“ nach sich ziehen. Schwerer Tobak. Aber ist das wirklich so? Mein liebes Tagebuch, unsere „DAZ-Hausjuristen“ haben sich das Gutachten mal näher angesehen und den Rechtswissenschaftler Professor Hilko Meyer hinzugezogen, ein Fachmann im europäischen Gesundheitsrecht. Kurzes Fazit: In den Augen dieser Juristen ist das Gutachten keineswegs überzeugend. Da jongliert Koenig mit fragwürdigen Zahlen und meint, die Apotheken könnten auf Teile ihrer Handelsmarge durchaus verzichten – ein sogenanntes Höchstpreissystem wäre als milderes Regulierungsmittel ohne Weiteres mit dem EuGH-Urteil vereinbar. Und zudem habe das Bundesgesundheitsministerium, so Koenig, mögliche Alternativen zum Versandverbot nicht ausgelotet. Um es kurz zu machen: Meyer hält das Szenario der Staatshaftung schlichtweg für abwegig. Aber vielleicht wäre es nicht verkehrt, so Meyer, wenn mal zeitnah und vor dem Hintergrund ständiger Generalangriffe der EU-Kommission ökonomisch-empirische Studien erstellt würden zur Funktionsweise und Nutzen des deutschen Arzneimittelversorgungs- und -preissystems. Mein liebes Tagebuch, dafür könnte die ABDA durchaus mal Geld locker machen.  


Die deutschen Versandapotheker bangen um ihre Existenz, wenn ein Rx-Versandverbot kommt – davon geht zumindest Christian Buse, der Chef des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken aus. Auch wenn er nicht weiß, wie viel Rezepte tatsächlich von deutschen Versandapotheken beliefert werden: „Der Rx-Bereich ist von grundsätzlicher und existenzieller Bedeutung für viele deutsche Versandapotheken.“ Aha, mein liebes Tagebuch, das kann man ja erstmal so in den Raum stellen – so ganz glauben mag ich das nicht. Buse legt seinen Alternativvorschlag zum Rx-Versandverbot auf den Tisch: Die Apotheker sollten einen kleinen Teil ihrer Apothekenmarge zusätzlich an den Nacht- und Notdienst-Fonds abführen und damit solidarisch Apotheken stärken, die viele Nachtdienste leisten. Und er möchte ein Höchstpreismodell, am liebsten mit Deckel bei 2,50 Euro, damit Apotheken innerhalb eines Korridors selbst über den Preis entscheiden können. Mein liebes Tagebuch, nein, ein Höchstpreismodell können Vor-Ort-Apotheken nicht wollen, das wäre für viele Apotheken wirklich das Aus. Ein Höchstpreismodell wird dann nämlich ganz schnell zum Niedrigpreismodell. 2,50 Euro Bonus auf jedes verschriebene Arzneimittel heißt: Statt 8,35 Euro Apothekenhonorar gibt’s dann nur noch 5, 85 Euro, und dann abzüglich Kassenrabatt landen wir bei rund 4 Euro, weniger als die Hälfte. Undenkbar! 


Am ernsthaften Willen des Bundesgesundheitsministers, für ein Rx-Versandverbot zu kämpfen, kann man nicht zweifeln. Er hat sogar seinen Gesetzentwurf nachpoliert: In der Sache unverändert, aber mit zum Teil geschärfter Begründung. Das Gesetz soll auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung abzielen und die Versorgung der Patienten mit Arzneimittel sicherstellen. Es dreht sich alles um den Gesundheitsschutz – allein darauf kommt es an, vor allem mit Blick darauf, dass man einen Rechtfertigungsgrund für das Verbot braucht, das in den Binnenmarkt eingreift. Und dann wird aufgezeigt, warum das Rx-Versandverbot eine geeignete Maßnahme dafür ist. Außerdem erklärt das Ministerium, warum das Gesetzesvorhaben mit dem Europarecht vereinbar ist und es keine milderen  Maßnahmen gibt. Mein liebes Tagebuch, die Begründung liest sich schlüssig, da kann sich doch auch die SPD nicht querstellen. Eine Partei, die „sozial“ im Namen führt, kann dem Entwurf eigentlich nur zustimmen. 

26. Januar 2017

Heiße postfaktische Luft wehte da kurz durchs Netz: Angeblich würden alle Ministerien dem Rx-Versandverbot zustimmen und nur noch die SPD-Bundestagsfraktion halte dagegen. Falsch, ließ die Fraktion umgehend wissen und dementierte. Das Wirtschaftsministerium habe weiteren Prüfungs- und Klärungsbedarf, es gebe keine Freigabe des Gesetzentwurfs und die Ressortabstimmung sei noch nicht eingeleitet. Mein liebes Tagebuch, das sieht wahrlich nicht nach einer Einigung zwischen Union und SPD aus. Da muss noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. 


Na klar, das hat noch gefehlt: Der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, hat sich vehement gegen ein Rx-Versandverbot ausgesprochen. Das wäre eine Schwächung des Wettbewerbs. Ginge es nach ihm, wäre ein Bonus-Deckel die richtige Maßnahme.
Will heißen: Alle Apos dürfen Rabatte anbieten und damit der Wettbewerb nicht zu heftig wird, soll ein Deckel drauf, der zwischen 2,50 und 5 Euro liegt. Mein liebes Tagebuch, die Monopolkommission wäre nicht die Monopolkommission, wenn sie auf einmal einem Versandverbot das Wort reden würde. Eine Monopolkommission steht für Wettbewerb, koste es was es wolle – und wenn es die Gesundheit ist. Diese Wirtschaftsprofessoren können einfach nicht anders, als an die Freiheit des Wettbewerbs zu glauben. Dass es Waren gibt, bei denen Beschränkungen des Wettbewerbs einen tiefen Sinn machen, steht nicht in den Lehrbüchern dieser Professionen. Wenn solche Wirtschaftler an Arzneimittel denken, sehen sie Big Pharma, Arzneimittelschachteln, teure Preise  – und deshalb muss da der Wettbewerb regieren. Das austarierte Gefüge von Gesundheit und Krankheit, Patienten und Lebensqualität, Arzneimitteltherapiesicherheit und flächendeckender Versorgung durch inhabergeführte Apotheken passt nicht in deren Denkschemata. Und auch Wambach ist irgendwie falsch gepolt, wenn er meint, ein Online-Versandverbot zu verbieten, sei in einer zunehmend  digitalisierten Gesellschaft ein „falsches Signal“. Hallo, Monopolkommissions-Chef, Päckchen verschicken ist nicht digital, sondern stinknormal analog! Und was gedeckelte Rabatte betrifft: Das halten Vor-Ort-Apotheken nicht aus. Letztlich zerstört das ein gut funktionierendes Gefüge, zum Nachteil von Patienten. 

27. Januar 2017 

Sie haben versucht, den Konflikt um ein Rx-Versandverbot zu lösen: Politiker der CDU (Nüßlein, Hennrich, Michalk) und der SPD (Franke, Dittmar, Mattheis und Lauterbach) trafen sich im Bundestag mit der gesamten ABDA-Spitze (Schmidt, Kiefer, Becker, Schmitz und Tisch) und dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (Buse). Mein liebes Tagebuch, da saßen sie nun, tauschten sich aus, legten Argumente pro und contra Rx-Versandverbot auf den Tisch und sprachen über Alternativvorschläge: Ob man Rx-Boni übers Sozialrecht einschränken oder verbieten kann oder ob ein Höchstpreismodell was bringt. Die Erwartungen an das Treffen wurden voll erfüllt, denn: Herausgekommen ist nichts. Man hat festgestellt, dass man von einer inhaltlichen Einigung oder gar einem Kompromiss weit entfernt ist. Die SPD-Politiker lehnen das Rx-Versandverbotsgesetz ab: zu kompliziert und zu unsicher wegen des EU-Notifizierungsverfahrens. Also, ein Treffen für die Katz? Auf keinen Fall! Miteinander reden ist immer gut. Von einem ersten Treffen kann man sich eigentlich gar nicht mehr erwarten, außer dass man weiter miteinander im Gespräch bleiben möchte. Und so soll es sein: In den kommenden Wochen will sich die Runde mehrfach treffen, hieß es. Da hilft nur eins: dran bleiben, argumentieren, kämpfen. 


Während die Politik mit uns Apothekern um eine Lösung ringt, jagt DocMorris mit einer Werbebeilage für Boni und mit Freiumschlägen im DAK-Magazin den Rezepten der Versicherten hinterher. Ist bezahlte Werbung, rechtlich zulässig, sagt die DAK. Mag sein, mein liebes Tagebuch, aber eigentlich rechtlich nicht zulässig sind Rabatte auf Rx-Arzneimittel – wenn eine (Versand-)Apotheke dem Rahmenvertrag beigetreten ist. Denn dieser untersagt Boni und Rabatte auf Rx. Aber DocMorris ist das bekanntlich schnurz. Und die DAK schaut weg. Vielleicht sollte die ABDA mal eine Info-Beilage im DAK-Magazin buchen. 


Peter Ditzel (diz), Apotheker
Herausgeber DAZ / AZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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12 Kommentare

SPD

von Karl Friedrich Müller am 29.01.2017 um 18:13 Uhr

So ist es. Die Gegenseite hat nur Schlagworte, Verdrehungen, Lügen.
Wenn es tatsächlich so ist, dass die SPD auf Stimmen dank des Apotheken Bashings schielt, können wir Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen.
Wenn alle oder sehr viele Apotheken vor der Wahl mal den Wählern die "Leistungen" der SPD in Erinnerung rufen:
Hartz 4
42% Rentenniveau
Altersarmut
Eine Riesterrente, die nur den Versicherungen nützt, den Bürger ausnutzt.
Kauf von Meinung der SPD durch Betuchte, Einflussnahme auf Entscheidungen, rentaSozi.
Schon diese Punkte dürften genügen, die Meinung über die SPD nachhaltig zu beeinflussen.
Wäre doch gelacht, wenn man so das Wahlergebnis für diese Lobbyistenpartei nicht auf einstellige Werte drücken könnte.
Früher hieß es mal: macht kaputt, was euch kaputt macht.
Wir sollten uns nichts gefallen lassen.
Ich werde es tun.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wartebank und verschobene Perspektiven

von gabriela aures am 29.01.2017 um 14:51 Uhr

Die SPD als Volkspartei des "kleinen Mannes" spekuliert natürlich auf die Stimmen derer, die im Versand eine finanzielle Klatsche für die "reichen Apotheker" sehen und sich für sich selber Zuzahlungen einsparen wollen.
Also Stimmenfang mit kurzsichtiger Neiddebatte.
Die absolute, berpflichtende Einhaltung der AMPreisVO bedeutet aber Sicherheit und Gerechtigkeit für die Patienten und vor allem auch für die wohnortnahen Arbeitsplätze der überwiegend weiblichen Angestellten der Apotheken außerhalb der Ballungszentren.
Erstere könne sicher sein, daß sie nicht wegen ihres abgelegenen Wohnortes höheren finanziellen Belastungen ausgesetzt werden - die ländlichen Apotheken dürfen ihre "Monopolstellung" eben nicht ausnutzen. Das sollte eigentlich auch die Fachleute der Monopolkommission erfreuen.
Zweitere wiederrum müssen nicht um ihre Arbeitsplätze fürchten, können weiterhin mit dem Einkommen für ihre Familie rechnen und den Gemeinden bleiben die entsprechenden Steuereinnahmen erhalten.
Was ist "SPD" daran, das zu gefährden ?
Worüber muß jetzt noch wochenlang nachgedacht werden ?
Die verschiedenen Argumente , Pros und Contras sind seit dem 19.Oktober bis zum Erbrechen ausgetauscht und neue (sinnvolle !)Aspekte kamen und kommen seitdem nicht hinzu.
Also sind die "Gesprächskreise" nichts anderes als eine Verzögerungstaktik.

Die Einhaltung des Rahmenvertrages, was ja die Voraussetzung für die Erstattung durch die GKVen ist, scheint die Politik nicht zu interessieren, oder sie hat keine Möglichkeit der Einflußnahme auf die Krankenkassen, oder die Krakas haben der Politik erklärt, daß sie vorteilhafte Absprachen mit den NL-Versendern in Arbeit haben - ich weiß es nicht, aber für die Klärung dieser Frage gibt es doch sicher echte Fachleute ?!
Es scheint aber ein (auch standespolitischer) Tabubruch, auch nur darüber nachzudenken...sorry, ist mir zu kurzsichtig !

Höchstpreisverordnung ist auch so ein Reizwort, das ähnlich wie "Digitalisierung" gerne bedeutungsschwanger, aber kommentarlos in die Diskussion geworfen wird.

Bei einer HöchstpreisVO sind die Rabattverträge der Krankenkassen im Handumdrehen perdu, weil :
wie kann ein Höchstpreis festgelegt werden, wenn der "Lauerpreis" gar nicht der tatsächliche Preis ist ?
Und Höchstpreise zum finanziellen Vorteil der Patienten können nur "ausgehandelt"werden, wenn die RX-Einkaufs- Konditionen der Apotheken wieder freigegeben werden !
Ob es allerdings die Compliance fördert, wenn ein/e Patient/in je nach Einkaufskondition alle 3 Monate ein anderes Präparat bekommt , um die Zuzahlung zu vermeiden ?
Ob es für die Patienten einfacher wird, wenn sie im Rahmen ihrer "Schnäppchenjagd" mit ihrem Rezept von Apotheke zu Apotheke rennen auf der Suche nach der absoluten 0€-Zuzahlung ?
Bei 3 Medis auf dem Rezept kann das zeitaufwendig werden....

Noch mal für die Zweifler in den verschiedenen Parteien, ich finde, es kann gar nicht oft genug in Erinnerung gerufen werden :
Wir vor Ort haben KEIN Problem mit der Bestellmöglichkeit aus den NL - wir haben ein Problem mit der äußerst kreativen Umgehung geltender Gesetze zu unseren Ungunsten bei gleichzeitiger Einschränkung UNSERES kaufmännischen Spielraumes .
Wovon sollten wir Rabatte geben können, wenn uns bereits die Einkauskonditionen gesetzlich gekappt wurden ?

Diese oberflächlichen Vorschläge von uninformierten "Fachleuten", die die Politik dann fröhlich nachplappert (Bonibegrenzung) sind ebenso ein Armutszeugnis wie die Verzögerungstaktik mit vorgeschobenen Zweifeln.

Habt ihr immer noch nicht kapiert, daß sich DocMO und die EAV und alle anderen Versandbuden in den NL nur durch eine absolute Beschränkung auf das OTC- Geschäft mit ensprechenden Saktionierungen zur Einhaltung von geltenden und akzeptierten !!! Verträgen zwingen läßt ?

Noch ein kleiner Nachtrag zum " Umsatz", der für die Versender plötzlich ja so wichtig ist:
Bullshit - die Packungszahl ist nach der jetzt (noch halbwegs) gültigen AMPreisVO das wichtigste Kriterium.
Da sind alle Versandapotheken zusammen von völlig untergeordneter Relevanz .
Einmal Harvoni oder 1700 Packungen Diclofenac 75mg je 20 Stück bringen den gleichen UMSATZ , aber beim Ertrag und somit (zugunsten unseres Landes) bei der

Gemeinwohlpflicht "hier Steuern zahlen"

ist das ein Riesenunterschied !

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Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte ...

von Christian Timme am 29.01.2017 um 12:26 Uhr

Könnte nicht auch ein Bild unter Kommentar ein Kommentar sein?

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Niedersachsen vollständig

von Reinhard Rodiger am 29.01.2017 um 11:58 Uhr

Leider fehlt das Entscheidende. Bei der AOK heisst es nämlich:
"..die AOK liefert die nötigen Arzneimittelinformationen "
Das bedeutet die Anpassung an die Sicht der Krankenkasse oder die Anerkennung, nicht über derartige Information zu verfügen. letzteres wird dadurch verschärft, dass im Gegensatz zum AOK-informierten Hausarzt die ApothekerInnen weit von der nötigen Arzneimittelkenntnis entfernt sind.Sie brauchen Zusatzausbildung.
Offensichtlich hält die AOK beide Seiten für unterinformiert.
Warum reicht dann nicht die AOK-Information für BEIDE?
Wichtiger: Warum überhaupt Krankenkasseninformation? Zur Steuerung? Zur Umlenkung ? Softwarekontrolle?

Bei gutem Ansatz scheint ein gefährliches Ungleichgewicht zu regieren.

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Zwangsfortbildung Niedersachsen: Wer hat´s gewollt?

von Wolfgang Müller am 29.01.2017 um 10:59 Uhr

Da gebe ich Ihnen Recht, sehr geehrter Kollege Ditzel. Was da aus Niedersachsen zum Projekt "Apotheker und Ärzte betreuen Polymedikations-Patienten gemeinsam" gerade kommt, klingt erstmal gut. Sehr gut sogar, denn es ist grundsätzlich erneut (nach Greifswald) der richtige, weil realistische und kollegiale Ansatz. Kein schlaumeierisches Hintenrum-"Finden und Melden"-Hickhack also zu befürchten, wie es bei den anderen Konzepten droht, und worauf bedauerlicherweise auch einige von uns sich ja schon beflissen freuen. Auch kein "Viele Köche verderben den Brei" (macht eine individuelle Arzneitherapie unmöglich), wie es einem aus gewissen Großprojekt-Fließschemata geradezu entgegenschreit.

Neben ein, zwei anderen leichten Seltsamkeiten (Wahl einer "bestimmten" Apotheke durch den Hausarzt, oder der Arzt kann es auch einfach selber machen), imponiert aber aufs Befremdlichste erneut einmal die völlig unnötige Selbst-Herabwürdigung der ApothekerInnenschaft.

Oder ist die "Fortbildungspflicht" NUR für Apotheker etwa nicht von der Apotheker-Berufsvertretung SELBST da hineingeschrieben worden? Oder - falls es ein Anderer gefordert hat, was ich keinesfalls glaube - dankbar aufgenommen statt abgewehrt worden?

Erneut packt mich die Neugier zu diesem an sich vortrefflichen Projekt, haben Sie da bessere, weniger niederschmetternde Informationen? Mit der Bitte um Aufklärung, freundliche Grüße und einen schönen Sonntag,
W. Müller

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: ach, Herr Müller,

von Christian Giese am 29.01.2017 um 11:28 Uhr

"Selbstkasteiung" begleitet mich schon mein ganzes über 40 jähriges pharmazeutisches Berufsleben. Da gibt es leider zuviel flagellantische Kollegen, die immer noch nicht gemerkt haben, dass sie längst von anderen "kasteit" werden.
Jüngst und noch ganz frisch siehe in SWR "Zur Sache BW!" Do 26.1.17 20 Uhr 15

AW: Puh, lieber Kollege Giese,

von Wolfgang Müller am 29.01.2017 um 18:43 Uhr

aber es würde doch sicher auch in Ihren Augen nicht einer besonderen Blödheit entbehren, die die der vergangenen Jahrzehnte ins Maßlose überstiege, wenn "Wir" prinzipiell alles noch besonders schwer erhielten bzw. machten, was die Präsenzapotheken vom Versandhandel abhebt? Bzw. was der Versandhandel gar nicht machen will bzw. machen muss? Wie neben "AMTS" und "Beratung" eben auch Labor, Rezeptur usw usf. ......... Aber stimmt, ich wiederhole mich über Gebühr.

Andererseits: Ist Ihnen übrigens auch schon mal aufgefallen, dass andere "Berufsvertretungen" sich keineswegs ständig um die weitere Erschwerung und Bürokratisierung der Berufsausübung ihrer Schäfchen kümmern, sondern fast nur um VEREINFACHUNGEN und das BESSERE wirtschaftliche Auskommen? Liegt das daran, dass UNSERE gleichzeitig noch Fachbuchverlage besitzt, Fortbildungen veranstaltet, gleichzeitig (und gern möglichst heftig) oft auch noch die Aufsicht führt? Dann könnte man doch vielleicht sagen: ........ich sag´s lieber nicht.

AW: Zwangsfortbildung Niedersachsen

von Dr. Schweikert-Wehner am 30.01.2017 um 9:37 Uhr

Ich finde es auch bedenklich, dass wir uns als unverzichtbar begreifen und in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit des Freiberufs betonen, aber zu jeder neuen Tätigkeit eine Zwangsfortbildung brauchen. Was haben wir eigentlich studiert? Fällt bei den Ärzten jegliches Wissen von der Decke?

Rechtsbruch

von Karl Friedrich Müller am 29.01.2017 um 9:28 Uhr

Und noch schlimmer, unsere Vertreter in Politik, Justiz, Behörden, öffentliche Einrichtungen fordern zum Rechtsbruch auf, statt das Recht zu schützen!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Rechtsbruch als dosierte Pflichtanwendung.

von Christian Timme am 29.01.2017 um 13:27 Uhr

Daraus folgt die Schlussfolgerung, breche Recht, denn die, die keines brechen werden dafür bestraft wenn sie sich erwischen lassen.

DAZ 4

von Karl Friedrich Müller am 29.01.2017 um 8:50 Uhr

Wer in der DAZ 4 die beiden Artikel
Mord an der Apotheke
und
Ein "juristischer Betriebsunfall"
gelesen hat, dem wird die ganze Geschichte mit den Boni noch unbegreiflicher.
Eine Allianz von Wurstigkeit und Untätigkeit der Verantwortlichen und des Staats, sowie der Justiz.
An anderer Stelle hab ich schon mal gelesen, dass in der EU Gesetze nur nach "Bedarf" angewendet oder ignoriert werden, von jedem anders interpretiert werden.
Es wäre verhältnismäßig einfach, Versandapotheken zur Raison zu bringen. Keiner macht was.
Was ist das für ein Rechtsverständis?
Über gebrochene Verträge, fehlenden Rechtsgrundlagen in den NL und GER, Umgehungsgeschäften, juristischen Fehlern.
Keinen interessiert es!
Wozu haben wir Behörden und Justiz?
Zitat aus Fazit, Mord an der Apotheke: " ..... muss man die Krankenkassen, den deutschen und den niederländischen Gesetzgeber "nur" dazu bringen, die geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden."
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Nur die Frage: In was für einem Staat leben wir eigentlich, wenn offensichtlich ungestraft Recht nicht eingehalten wird und auch nicht eingehalten werden muss?
Was für Signale sendet das aus? Was kommt als nächstes, was sich ein Schlauberger ausdenkt? Weil sich keiner wehrt?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: DAZ 4 - Wo ist die Gegenanwendung zur Rechtsanwendung?

von Christian Timme am 29.01.2017 um 12:14 Uhr

Rechtsanwendung nach oder bei Bedarf unter der Aufsicht von Heiko Maas und dem EUGH. Wenn Gröhe den Job von Maas macht, sollten wir den von "Wir schaffen das" machen. Früher hieß das Bananenrepublik, heute Bundesrepublik, es fehlen mir nicht nur die Worte. Bis zur nächsten Wende. Danke an K.F. Müller für diese korrekte Erkenntnis.

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