Gesundheitspolitik

„Wir sehen keinen Bedarf“

Bayerische Hausärzte gegen Impfung in Apotheken

cha | Kaum wurde bekannt, dass die Verhandlungen zwischen dem Bayerischen Apotheker­verband und der AOK über ein Modellprojekt zur Grippeimpfung in Apotheken kurz vor dem Abschluss stehen, meldete sich der Bayerische Hausärzteverband zu Wort. Für die Ausweitung der Grippeimpfleistung auf andere Berufsgruppen sieht er derzeit „keinen Bedarf“.

Während seitens der Ärzteschaft beim Thema Grippeimpfung in der Apotheke gerne vor der Gefahr möglicher Notfälle gewarnt wird, beschränkt sich der Bayerische Hausärzteverband in seiner Pressemeldung vom vergangenen Donnerstag auf das Argument, es gebe keinen Bedarf, die Grippeimpf­leistung auf andere Berufsgruppen auszuweiten.

Ärzte wünschen sich mehr Werbung durch die Politik

Prinzipiell begrüßt der Bayerische Hausärzteverband die Intention des Gesetzgebers, mit dem im März dieses Jahres in Kraft getretenen Masernschutzgesetz die Impfquote auch in Hinblick auf die bestehende Corona-Epidemie deutlich anzuheben, heißt es in der Pressemeldung. Doch der Absicht, diese durch die Impfung in der Apotheke dank des niederschwelligen Zugangs zu erhöhen, kann die bayerische Ärzteschaft offenbar nichts abgewinnen. Denn: „Die Ursache für die niedrige Influenza-Impfrate in Deutschland liegt nicht an der fehlenden Infrastruktur durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland bzw. Bayern, sondern an der mangelnden Bereitschaft in der Bevölkerung, die vorhandenen Möglichkeiten zur Grippeimpfung in Anspruch zu nehmen“, erklärt Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. Und weiter: „Daher würden wir uns eine stärkere Unterstützung in der öffent­lichen Aufklärung und bei nachhaltigen Werbemaßnahmen durch die Politik wünschen.“

Zudem kritisiert Beier die Honorierung der Apotheker: „Am Rande sei erwähnt, dass es weder akzeptabel noch nachvollziehbar ist, wenn die Impfleistung in der Apotheke deutlich höher als in einer Arztpraxis vergütet wird.“ Dabei erwähnt er allerdings nicht, dass das ärztliche und das apothekerliche Honorar nicht vergleichbar sind, da in der Apotheke die gesamten Kosten davon getragen werden müssen, während in der Arztpraxis weitere Leistungen abgerechnet werden. |

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