Rezeptur nach ApBetrO

Zubereitung abfüllen

Schritt 6 der Rezepturherstellung in sieben Schritten

Ulrike Fischer, Katrin Schüler | Gemäß § 6 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung ist bei "der Herstellung von Arzneimitteln … Vorsorge zu treffen, dass eine gegenseitige nachteilige Beeinflussung der Arzneimittel sowie Verwechslungen der Arzneimittel und der Ausgangsstoffe sowie des Verpackungs- und Kennzeichnungsmaterials vermieden werden". Nach § 13 dürfen zur "Herstellung von Arzneimitteln … nur primäre Verpackungsmaterialien verwendet werden, die gewährleisten, dass die Arzneimittel vor physikalischen, mikrobiologischen oder chemischen Veränderungen geschützt sind und die daher für die beabsichtigten Zwecke geeignet sind". Die Auswahl von geeigneten Verpackungsmaterialien für die Zubereitung ist folglich ein wesentlicher Bestandteil von Rezepturplanung und Herstellungsanweisung.

Anforderungen an Behältnisse

Behältnisse sind zum einen Primärpackmittel, die direkt mit der Zubereitung in Berührung kommen und zum anderen Sekundärpackmittel, die als äußere Umhüllung dem Schutz der Primärverpackung und der Kennzeichnung dienen.

In der Ph. Eur. finden sich allgemeine Forderungen an Behältnisse und Verschlüsse aus Glas und Kunststoff. Spezielle Anforderungen gelten für Behältnisse zur Herstellung von Parenteralia und Blutprodukten. Bei der Auswahl von Behältnissen muss generell gewährleistet sein, dass die Stabilität des Arzneimittels nicht beeinträchtigt wird, z. B. durch Abgabe von Substanzen aus dem Gefäß an die Zubereitung. Zu beachten ist, dass Verschlüsse ein Teil des Behältnisses sind und somit die Anforderungen generell auch für Schraubkappen, Tropfeinsätze, Pipetten u. a. gelten. Insbesondere bei der Auswahl und Verwendung von Kunststoffverpackungen ist zu beachten, dass diese durch Adsorptions- oder Migrationseffekte die Qualität der Zubereitung beeinträchtigen können.

Die Ph. Eur. weist in der Monografie "Halbfeste Zubereitungen zur kutanen Anwendung" darauf hin, dass bei der Herstellung, Verpackung, Lagerung sowie dem Inverkehrbringen geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um die mikrobiologische Qualität zu gewährleisten. Die mikrobiologische Qualität der Zubereitung wird insbesondere durch nicht dicht schließende Gefäße gefährdet. Besonderes Augenmerk ist demnach auch auf die Auswahl des Verschlusssystems sowie auf sauberes Abfüllen zu legen. Bei Verunreinigung des Verschlussgewindes können "Flüssigkeitsbrücken" das Einwandern von Keimen in das geschlossene Gefäß begünstigen.

Entsprechend den Empfehlungen der BAK müssen in der Apotheke Primärpackmittel und Applikationshilfen zur Abfüllung der wichtigsten Darreichungsformen vorrätig gehalten werden, damit die Apotheke der Verpflichtung zur unverzüglichen Ausführung einer Verordnung nachkommen kann [6].

Eigenschaften und Einsatzgebiete verschiedener apothekenüblicher Primärpackmittel sowie Aspekte zur Auswahl von Applikationshilfen bzw. zur Notwendigkeit des Einsatzes von kindergesicherten Verschlüssen sind im Buch "Rezeptur – Qualität in 7 Schritten" zusammengestellt [2].

Packmittel werden keimarm und verpackt in den Verkehr gebracht. Sie können ohne vorherige Reinigung eingesetzt werden. Sie müssen so gelagert werden, dass eine nachträgliche Kontamination durch Partikel oder Mikroorganismen verhindert wird. Nach § 13 ApBetrO dürfen nur geeignete primäre Verpackungsmaterialien eingesetzt werden. Zum Nachweis der Eignung kann ein Prüfzertifikat herangezogen werden.

Auswahl von Verpackungsmaterialien

Das Abgabegefäß ist generell so zu wählen, dass bei der Anwendung über den Anwendungszeitraum die Produktqualität gewährleistet bleibt und die Applikation des Arzneimittels für den Patienten auf einfache Weise möglich ist. Für NRF-Rezepturen finden sich konkrete Empfehlungen zu geeigneten Packmitteln in den jeweiligen Monografien.

Insbesondere sind folgende Aspekte bei der Auswahl zu beachten:

  • Schutz der Zubereitung vor mikrobieller Kontamination, Luftfeuchtigkeit, Verdunstung, Licht und Sauerstoff,

  • Anpassung der Größe des Gefäßes an die Inhaltsmenge,

  • Ermöglichung optimaler Entnahme zur Applikation,

  • Beachtung von Kundenbedürfnissen,

  • Beachtung der Kompatibilität der Zubereitung mit dem Behältnismaterial,
  • Möglichkeiten der visuellen Kontrolle der Zubereitung.

Die Verwendung zu großer Gefäße ist generell zu vermeiden, um die Wechselwirkungen der Zubereitung mit Luftsauerstoff zu minimieren. Zur Abfüllung von Suspensionen und Emulsionen muss das Gefäß aber das Aufschütteln der Zubereitung vor der Anwendung ermöglichen.

Tuben und Spenderdosen sind aufgrund der kleinen Entnahmeöffnung gut zur Abfüllung mikrobiologisch gefährdeter Zubereitungen geeignet. Das Risiko der Kontamination der Zubereitung kann durch die Entnahme mit geeigneten Applikations- und Dosierhilfen weiter reduziert werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Hilfen regelmäßig gereinigt und eventuell desinfiziert werden müssen. Pastöse Zubereitungen lassen sich aus Tuben oder Spendergefäßen schlecht entnehmen, weshalb zur Abfüllung Schraubdeckelkruken eingesetzt werden. Zur Entnahme und Applikation der Zubereitung ist ein Spatel empfehlenswert.

Zubereitungen mit besonders lichtempfindlichen Bestandteilen, insbesondere Clioquinol, Dithranol, Methoxsalen und Tretinoin sowie Glucocorticoide, sollten nicht in lichtdurchlässige Behältnisse verpackt werden. Behältnisse mit ausreichendem Lichtschutz sind z. B. Aluminiumtuben und Gefäße aus Braunglas. Kunststoffgefäße bieten in der Regel keinen ausreichenden Schutz.

Die Wiederverwendung von Gefäßen zur Abfüllung von Arzneimitteln ist in der Regel nicht zu vertreten. Ausnahmen sind möglich bei Gefäßen für den Praxisbedarf in einer ärztlichen Praxis, wenn diese analog den in der Apotheke üblichen Standgefäßen gereinigt und sterilisiert bzw. mindestens desinfiziert werden. Die Wiederverwendung von Behältnissen für Augentropfen ist nicht mit den generellen Grundsätzen der Arzneimittelsicherheit zu vereinbaren.

Abb. 1: Rezept für Abwaschbare Dithranol-Salbe 2% (Cignolin = Dithranol).


Beispielrezeptur: Dithranol-Zubereitung

Die Beispielrezeptur (Abb. 1) entspricht der NRF-Vorschrift Abwaschbare Dithranol-Salbe 2% (NRF 11.52.). Cignolin ist ein Synonym für Dithranol. Die Rezeptur ist standardisiert, Inkompatibilitäten treten nicht auf. Das Arzneimittel wird eingesetzt zur Minutentherapie bei Psoriasis vulgaris. Die Rezepturverordnung ist plausibel bezüglich aller nach ApBetrO geforderter Aspekte (Abb. 2). 

Abb. 2a: Dokumentation der Plausibilitätsprüfung, 1. Seite.
Abb. 2b: Dokumentation der Plausibilitätsprüfung, 2. Seite.


Der Kundin werden Einmalhandschuhe oder Fingerlinge zur Applikation angeboten (Abb. 3).

Abb. 3: Herstellungsanweisung.


Dithranol ist photoinstabil und zersetzt sich unter Sauerstoff- und Lichteinfluss unter Bildung des unwirksamen Danthron. Die Veränderung wird an der Verfärbung über orange nach braun sichtbar. Um die oxidative Zersetzung von Dithranol in der Zubereitung zu verhindern und damit die Qualität der Zubereitung über den Anwendungszeitraum sicherzustellen, sollen folgende Maßnahmen beachtet werden:

  • Wärmeanwendung bei Verarbeitung von Dithranol vermeiden,

  • Zubereitungen mit hohem Anteil an suspendiertem Wirkstoff herstellen,

  • Emulgatoren und andere prooxidative Rezepturbestandteile vermeiden,

  • antioxidative Stabilisierung mit Salicylsäure,

  • zügige Verarbeitung,
  • Abfüllung der Zubereitung in licht- und sauerstoffundurchlässige Gefäße.

Zur Abfüllung der Zubereitung sind Aluminiumtuben mit Innenschutzlackierung geeignet. Einfache weiß gefärbte Polypropylen-Kruken bieten keinen ausreichenden Schutz der Zubereitung. Nach der Abfüllung durchzuführende Kontrollen werden entsprechend der Herstellungsanweisung durchgeführt und im Herstellprotokoll dokumentiert (Abb. 4). 

Abb. 4: Herstellungsprotokoll.


Hinweise zur sachgerechten Lagerung stehen auf dem Etikett (Abb. 5). Vorschläge zur praktikablen Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften wurden in der DAZ 2012, Nr. 35, S. 50 ff. zusammengestellt. Im Beispiel wird empfohlen, das Etikett als Fahne anzubringen. 

Abb. 5: Kennzeichnung des Abgabegefäßes.


Quellen

[1] Rezeptur nach Apothekenbetriebsordnung. Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2012.

[2] Fischer U, Schüler K. Rezeptur – Qualität in 7 Schritten. Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2012.

[3] Neues Rezeptur-Formularium. Hrsg. ABDA, Stand 1. August 2012, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart / Govi Verlag, Eschborn.

[4] Rezepturhinweis: Dithranol zur Anwendung auf der Haut. Stand: 09.01.2012 www.pharmazeutische-zeitung.de/fileadmin/nrf/pdf/1-Dithranol_Haut.pdf.

[5] Cyran/Rotta. Apothekenbetriebsordnung Kommentar. Stand: September 2012, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart.

[6] Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung: Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel. Kommentar, Stand der Revision 09.05.2006.


Autorinnen

Apothekerin Dr. Ulrike Fischer, Dresden

Diplom-Medizinpädagogin Katrin Schüler, Dresden



Literaturtipp


Ulrike Fischer, Katrin Schüler

Rezeptur – Qualität in 7 Schritten

XVIII, 350 S., 55 farb. Abb., 101 Tab. Kart. 38,– Euro

Subskriptionspreis bis 31. 01. 2013: 29,80 Euro

Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2012

ISBN 978-3-7692-5602-4


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DAZ 2012, Nr. 49, S. 74

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