Gesundheitspolitik

Pick up: Einmal etabliert, werden Einschränkungen schwer

Im Bundeswirtschaftsministerium sieht man das Fremdbesitzverbot nicht bedroht

Berlin (ks). Armin Jungbluth, im Bundeswirtschaftsministerium als Referatsleiter für wirtschaftspolitische Fragen der Gesundheitspolitik zuständig, geht davon aus, dass sich in absehbarer Zukunft nichts an den wesentlichen Pfeilern des Apothekenwesens ändern wird. Auch wenn er selbst gerne mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt sähe, glaubt er nicht, dass sich die nächste Regierungskoalition – wie auch immer sie aussehen mag – an das Fremdbesitzverbot wagen wird. Das gleiche gelte für das System einheitlicher Apothekenabgabepreise.

Jungbluth ist in seinem Ministerium unter anderem für alle Fragen der Arzneimittelpreisverordnung zuständig. Daher war er auch maßgeblich an der Entstehung der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) beteiligt – auch wenn man sich hier wider Erwarten am Ende doch nicht auf die geplante Änderung der Großhandelsspanne einigen konnte. Der Ministeriumsbeamte hätte die Umstellung gerne gesehen. Doch gerade in den letzten Zügen des Gesetzgebungsverfahrens lag plötzlich eine Vielzahl von Kompromissvorschlägen und Änderungsanträgen auf dem Tisch. Vor allem die Apothekerschaft rebellierte, sah sie doch ihre Großhandelsrabatte schwinden. Angesichts dieser Gemengelage habe der Politik letztlich der Mut zur Umstellung gefehlt, erklärte Jungbluth am 8. Juli in Berlin auf einer Euroforum-Veranstaltung zum Arzneimittelmarkt. Dennoch: Das Problem muss aus seiner Sicht bald wieder angegangen werden. Schließlich beruhe die heutige Großhandelsspanne auf Arzneimittelpreisen von vor 20 Jahren.

Die Aufgaben der nächsten Gesundheitsreform

Mit der nächsten Gesundheitsreform rechnet Jungbluth 2011. Und dabei, so seine Prognose, werde der Arzneimittelmarkt im Fokus stehen. Es bestehe die Hoffnung, dass die Vielzahl teilweise konfligierender Regelungsinstrumente einer ernsthaften Prüfung unterzogen werde – tatsächlich sprechen sich hierfür sämtliche im Bundestag vertretenen Fraktionen aus. "Man könnte sicher die Hälfte der Regulierungen über Bord werfen, ohne dass es zu Verwerfungen auf dem Markt kommt", meint Jungbluth.

Auch auf die Apothekenlandschaft sieht der Jurist aus dem Wirtschaftsministerium weitere Veränderungen zukommen. So würden Kooperationen und Filialisierung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Er ist aber überzeugt, dass das Fremdbesitzverbot Bestand haben wird – selbst wenn er als Wettbewerbsrechtler kritisch dazu steht. Auch seine bisherigen Bemühungen, die Apothekenvergütung auf Höchstpreise umzustellen, sind bislang gescheitert. "Wettbewerb von Apothekern um den Preis ist schwer vorstellbar", resümiert er nun. Er sehe jedenfalls keine Regierungskoalition, die vom "Prinzip der Gleichpreisigkeit" abweichen werde.

Was Pick-up-Stellen für Arzneimittel betrifft, die in der 15. AMG-Novelle ebenfalls ungeregelt blieben, so warnte Jungbluth, dass es immer schwerer werde, regulierend einzugreifen, je länger sich ein Zustand etablieren könne. Zeige die Zeit, dass die Pick-up-Stellen funktionieren und gefährliche Auswüchse ausbleiben, sei es kaum noch möglich, sie einzuschränken. Ein striktes Verbot der Abholstellen ist aus Sicht des Juristen aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin nicht machbar. Denkbar seien lediglich Einschränkungen; etwa, dass nur Drogerien für diesen Dienst in Frage kommen. Doch diese Lösung, so Jungbluth, habe den Apothekern nicht gefallen. Und Versuche aus den Reihen der Union, hier noch kurz vor Schluss zu einer Änderung zu kommen, blieben letztlich erfolglos.

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