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Ehrenamtliche: Besserer Unfallschutz

Zum 1. Januar 2005 tritt ein Gesetz in Kraft, das den Unfallschutz von ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten verbessert. Mehr Bürgerinnen und Bürger als bisher können dann in den zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen der Länder und Kommunen versichert werden.

Wichtig für aktive ADEXA-Mitglieder: Auch für Personen, die sich in Gremien und Kommissionen von Gewerkschaften ehrenamtlich engagieren oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen, kann ab 2005 ein freiwilliger Unfallversicherungsschutz begründet werden.

  • er verbesserte Versicherungsschutz gilt auch für
  • Personen, die sich im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder Kirchen ehrenamtlich engagieren (z. B. im Schulverein, als Spielplatzpaten, Helfer beim Pfarrgemeindefest);
  • gewählte Ehrenamtsträger wie Vereinsvorstände, Kassen- und Sportwarte in gemeinnützigen Vereine und Organisationen;
  • Rettungsorganisationen (neu: Versicherungsschutz für Sachschäden).

Beim bürgerschaftlichen Ehrenamt wird mit rund 300.000 zusätzlichen Versicherungsberechtigten gerechnet, bei kirchlichen Ehrenamtsträgern mit 1,7 Millionen und bei Sportvereinen mit 500.000. sj

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