Deutscher Apothekertag 2013

Anträge des Deutschen Apothekertages 2013: 5. Organisation



AK Berlin

Nachwuchsförderung – Staatliche Regulierung oder ehrenamtliches Engagement – die Zukunft liegt in unseren ­Händen


Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beschließt, dass fol-gende Maßnahmen zur ehrenamtlichen Nachwuchsförderung möglichst von allen Apothe-kerkammern und Apothekerverbänden/-vereinen im kommenden Jahr eingeführt werden. Die ersten Ergebnisse sollen an die ABDA berichtet und von ihr zum nächsten Deutschen Apothekertag zusammengefasst werden, um das weitere Vorgehen zu diskutieren.

Maßnahmen:
1. Umfrage unter den Ehrenamtlichen der jeweiligen Kammern und Verbände, warum es für sie wichtig ist, sich zu engagieren.

2. Regelmäßige gemeinsame Semesterveranstaltungen für die Pharmaziestudierenden mit dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) und Ehrenamtlichen. Installierung einer Unterrichtseinheit „ehrenamtliches Engagement“ im ausbildungsbegleitenden Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum.

3. Entwicklung einer internen, von der ABDA mit interessierten Ehrenamtlichen entwickelten Imagekampagne, die sich an alle Apotheker/-innen und Pharmaziestudierenden wendet. Wesentlicher Inhalt sollte die Erklärung des Subsidiaritätsprinzips sein. Es sollten die  unterschiedlichen Auswirkungen einer vorwiegend ehrenamtlich oder rein staatlich gelenkten Arzneimittelversorgung auf die Entwicklung des Pharmaziestudiums und unseres Berufes in allen Berufsbildern dargestellt werden.

Begründung
Ehrenamtliches Engagement, das Gemeinschaftsgefühl und die Bereitschaft, über den ­eigentlichen Beruf Verantwortung zu übernehmen, schwinden nicht nur bei den Apotheker/-innen. Erschwerend kommt bei unserem Berufsstand hinzu, dass die Kolleginnen und Kollegen, die nicht in der öffentlichen Apotheke arbeiten, die Arbeit der Apothekerkammern weniger nutzen und die Arbeit in der öffentlichen Apotheke immer größere Zeitkapazitäten von den Kolleginnen und Kollegen fordert.
Die Antworten, warum sich trotzdem noch Kolleginnen und Kollegen überhaupt ehrenamtlich engagieren, können den eigenen Blick für diesen Einsatz und die persönlichen Vorteile, die man daraus ziehen kann, erweitern.
Viele der ehrenamtlichen Funktionen erfordern jahrelange Erfahrung, die so früh wie möglich gebildet werden sollte. Daher sollte die Nachwuchssuche und -förderung bereits bei den Pharmaziestudierenden beginnen.
Vielen sind die Vielfalt der ehrenamtlichen Arbeit und deren Bedeutung für die eigene beruf-liche Zukunft nicht bekannt. Die Entwicklung einer Vision, mit der Beantwortung der Frage, wie sich unser Berufsstand in der Zukunft entwickeln würde, wenn die ehrenamtliche Arbeit von Hauptamtlichen unter reiner staatlicher Aufsicht übernommen wird, könnte mehr Kolleginnen und Kollegen motivieren, sich in den Kammern und Verbänden zu engagieren.

Antrag abgelehnt

_____________________________________________________________________________


AK Nordrhein – Michael ­Mantell, Ottmar Kattinger, Dr. Wolfgang Graute, Anita Bielefeld, Birgit ­Borcherding, Dr. Horst Heidel, Michael ­Beckmann

Wahl der/des ABDA-Präsidentin/-en und der/des Stellvertreterin/-s durch die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker


Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass zukünftig die Wahl der/des ABDA-Präsidentin/-en und ihrer/seines Stellvertreterin/-s sowie des weiteren Mitglieds, das den Beruf in nicht selbstständiger Stellung in einer öffentlichen Apotheke ausübt, auf dem Deutschen Apothekertag durch die Delegierten vorgenommen wird. Die dazu nötigen Satzungsänderungen sollen durch die entsprechenden Gremien vorbereitet werden. Im ausreichenden Vorfeld der Wahl sollen die Kandidaten/-innen ihre berufspolitischen Ziele vorstellen können.


Begründung
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker ist das bedeutendste Gremium zur politischen Willensbildung innerhalb des Berufsstandes. Zur Stärkung der poli-tischen Durchsetzungskraft des ABDA-Präsidiums ist eine breite berufspolitische Legitimation durch die Basis dringend geboten. Aus ­diesem Grund muss die Wahl der ABDA-Führungsspitze direkt durch die Delegierten erfolgen. Die Akzeptanz der ABDA-Führungsspitze wird durch diese persönliche und basisdemokratische Abstimmung erheblich gestärkt. Die Wahl durch die Delegierten des deutschen Apothekertages hat eine erheblich höhere Medienpräsenz als das bisherige Verfahren. Die Arbeit der ABDA-Führungsspitze wird dadurch ein wesentlich höheres politisches Gewicht bekommen, zum Wohle der deutschen Apothekerschaft.

Antrag abgelehnt

_____________________________________________________________________________

 

AK Nordrhein

Wahl des ABDA-Präsidenten auf dem Deutschen Apothekertag durch die Delegierten


Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass zukünftig die Wahl des ABDA-Präsidenten auf dem Deutschen Apothekertag durch die Delegierten vorgenommen wird. Die dazu nötigen Satzungsänderungen sollen durch die entsprechenden Gremien vorbereitet werden. Im ausreichenden Vorfeld der Wahl sollen die Kandidaten/-innen ihre berufspolitischen Ziele vorstellen können.

Begründung
Der Apothekertag ist das höchste berufsständische Gremium. Die Wahl des ABDA-Präsidenten durch dieses Gremium bedingt eine verstärkte demokratische Legitimation, schafft eine höhere Unabhängigkeit zu den weiteren haupt- und ehrenamtlichen Gremien und führt aufgrund der hohen Öffentlichkeit des Apothekertages, zu einer deutlich erhöhten Aufmerksamkeit bezüglich Funktion als auch zur Person des so gewählten ABDA-Präsidenten/-in.

Antrag zurückgezogen

_____________________________________________________________________________

 

Michael Mantell, Ottmar Kattinger, Dr. Wolfgang Graute, Anita Bielefeld, Birgit Borcherding, Dr. Horst Heidel, Michael Beckmann

Wahl der ABDA-Präsidentin/-en und der/des Stellvertreterin/-s durch die Hauptversammlung der ­deutschen Apothekerinnen und Apotheker


Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die ABDA- Mitgliederversammlung auf, zeitnah eine Satzung zu erarbeiten, nach der die Wahl der/des ABDA-Präsidentin/-en und ihrer/seines Stellvertreterin/-s direkt durch die Hauptversammlung erfolgt.

Begründung
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker ist das bedeutendste Gremium zur politischen Willensbildung innerhalb des Berufsstandes. Zur Stärkung der poli-tischen Durchsetzungskraft des ABDA-Präsidiums ist eine breite berufspolitische Legitimation durch die Basis dringend geboten. Aus ­diesem Grund muss die Wahl der ABDA-Führungsspitze direkt durch die Delegierten erfolgen. Die Akzeptanz der ABDA-Führungsspitze wird durch diese persönliche und basisdemokratische Abstimmung erheblich gestärkt. Die Wahl durch die Delegierten des deutschen Apothekertages hat eine erheblich höhere Medienpräsenz als das bisherige Verfahren. Die Arbeit der ABDA-Führungsspitze wird dadurch ein wesentlich höheres politisches Gewicht bekommen, zum Wohle der ­deutschen Apothekerschaft.

Antrag zurückgezogen

_____________________________________________________________________________


AK Berlin

Transparenz und Offenheit: Stellungnahmen der ABDA ­veröffentlichen


Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker befürwortet die Ent-wicklung der ABDA zu einer offenen, diskussionsfähigen Berufsvertretung und fordert daher die Veröffentlichung von Beschlüssen und Stellungnahmen, die die ABDA als Vertretung des Berufsstandes im Namen der Apothekerinnen und Apotheker abgibt, auf der Homepage der Vereinigung.

Begründung
Die ABDA ist die Interessenvertretung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker und gibt im Namen des Berufsstandes Stellungnahmen und Beschlüsse heraus, die lediglich den Mitgliedsorganisationen, aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Eine Veröffentlichung derartiger Texte auf der Homepage der ABDA ist für eine moderne, gut organisierte und aktive Berufsvertretung eine Selbstverständlichkeit und dient dem berechtigten Interesse der Apothekerinnen und Apotheker sowie der Öffentlichkeit nach Transparenz und Information.

Antrag abgelehnt

_____________________________________________________________________________


AK Nordrhein

Potenzialberatung der ABDA durch einen externen ­Dienstleister


Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, eine Potenzialberatung der ABDA durch einen externen Dienstleister zeitnah vornehmen zu lassen.

Begründung
Die ABDA ist die Spitzenorganisation der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, basie-rend auf den Säulen Bundesapothekerkammer und Deutscher Apothekerverband e. V. Diese Konstruktion hat sich über viele Jahrzehnte bewährt. Mit den Veränderungen des politischen Umfeldes und der wirtschaftlichen, sozialen, kommunikativen Rahmenbedingungen ist den-noch zu prüfen, inwieweit die derzeitige Struktur den aktuellen politischen Anforderungen an einen bundesweit operierenden Spitzenverband noch zeitgemäß bzw. verbesserungsfähig ist. Dies soll durch die Potenzialberatung eines externen, neutralen Dienstleisters geprüft und dargestellt werden. Das Ergebnis der Prüfung soll insbesondere sowohl im Geschäftsführen-den Vorstand der ADBA als auch in der ABDA-Mitgliederversammlung beraten werden.

Antrag an Ausschuss verwiesen

_____________________________________________________________________________

 

AV Rheinland-Pfalz e. V. - LAV

Doppelverkammerung


Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass ihre Vertreter in ABDA und Bundesapothekerkammer bei jeder sich bietenden Gele-genheit darauf hinwirken und insbesondere eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel auf den Weg bringen, dass die Pflichtmitgliedschaft
der Apothekerinnen und Apotheker in den ­Industrie- und Handelskammern aufgehoben wird.

Begründung
Die Landesapothekerkammern als Spezialkammern können alle gesetzlich definierten Auf­gaben im Bereich der öffentlichen Apotheken übernehmen. Eine zusätzliche Pflichtmitglied-schaft in einer anderen Kammer ist damit überflüssig. Sie dient weder den verpflichteten Apothekern, noch ist sie zur Erledigung von hoheitlichen Aufgaben erforderlich. Spätestens seit 2011 (AMNOG) müssen Apotheken alle Ausgaben auf Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit überprüfen. Einer solchen Überprüfung hält die Doppelverkammerung nicht Stand.

Antrag abgelehnt

_____________________________________________________________________________

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.