Arzneimittel und Therapie

Öko-Test: 30 Zahncremes im Test

Die Zeitschrift Öko-Test hat 30 herkömmliche Zahncremes getestet und sechs davon mit der Note "sehr gut" ausgezeichnet. Im Test befanden sich einige Klassiker, aber auch Produkte aus Discountern, Apotheken, Naturläden sowie diverse Eigenmarken. Die Bundeszahnärztekammer kritisierte allerdings, dass Öko-Test nicht die Wirksamkeit von Zahnpasten nach wissenschaftlichen Kriterien getestet, sondern lediglich deren Inhaltsstoffe bewertet hat.

Als Sieger gingen aus dem Test hervor: Elmex® (Gaba), Lavera Med® Zahncreme Mint (Lavera), Logodent® Mineralstoffzahncreme (Logona), Parodontax® mit Fluorid (Drug Block), Plusit fresh® (Plus) und Weleda Sole-Zahncreme® (Weleda).

Bewertung

Die diversen Zahncremes wurden in erster Linie aufgrund ihrer Inhaltsstoffe bewertet. Dabei erstellte Öko-Test eine Liste der Zusätze, deren Anwesenheit zu einer Abwertung um jeweils eine oder gar zwei Noten führte.

Es lagen folgende Bewertungskriterien zugrunde:

  • Zur Abwertung um jeweils eine Stufe führten Duftstoffe, die Allergien auslösen können und ein Umkarton, der kein Glas schützt (dieses Kriterium war allerdings bei keinem Produkt in der Benotung ausschlaggebend).
  • Zur Abwertung um jeweils eine Stufe führten halogenorganische Verbindungen, Natriumlaurylsulfat und PEG/PEG-Derivate.

Bedenkliche Inhaltsstoffe

In vielen Zahncremes befinden sich ein oder mehrere Duftstoffe, die Allergien auslösen können. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Eugenol, einem Bestandteil aus Nelken- und Zimtöl, der an sich aufgrund seiner antiseptischen, antibakteriellen und analgetischen Wirkung für den Einsatz in Zahnpasta geeignet ist, dessen allergenes Potenzial aber bekannt ist.

Das Tensid Natriumlaurylsulfat reizt empfindliches Zahnfleisch und macht die Zähne möglicherweise anfälliger für Karies, ist aber trotzdem noch in vielen Zubereitungen zu finden. Manche Produkte enthalten auch immer noch Polyethylenglykole und deren Abkömmlinge, welche die Mundschleimhäute für Schadstoffe durchlässig machen können.

Keines der getesteten Präparate enthielt das antibakterielle Triclosan. Dennoch sollte man bei als "antibakteriell" angepriesenen Zahncremes vorsichtig sein, da sie Triclosan enthalten könnten, das im Verdacht stehe, die Leberfunktion zu beeinträchtigen und zudem die Entstehung von Resistenzen fördern kann.

Noten reichten von "sehr gut" bis "ungenügend"

Die Benotungsskala der getesteten Produkte reichte über fünf Abstufungen von "sehr gut" bis "ungenügend". Die mit "sehr gut" bewerteten Zahncremes waren frei von unerwünschten Inhaltsstoffen, Duftstoffe waren wenn dann nur in Spuren enthalten. Allerdings enthalten zwei dieser Zahnpasten nicht einmal Fluoride, wie die Bundeszahnärztekammer bemängelte. Alle weiteren Test-Präparate enthielten ein bis drei unerwünschte Inhaltsstoffe, die meisten Natriumlaurylsulfat.

Fluoridgehalt nicht berücksichtigt

Die Bundeszahnärztekammer übte Kritik an dem Zahnpastavergleich, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Die Wirksamkeit der im Öko-Test untersuchten Produkte wurde nicht nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet, sondern lediglich deren Inhaltsstoffe basierend auf offensichtlich überholten Erkenntnissen. Daher zieht der Test aus Sicht der Zahnärztekammer falsche Schlüsse aus dem Zahnpastavergleich. Es wird vor allem bemängelt, dass das Vorkommen des Wirkstoffs Fluorid nicht in die Bewertung mit eingeflossen ist.

Nach Meinung des Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dietmar Oesterreich, gehört die Anwendung von Fluoriden neben einer ausgewogenen Ernährung und der professionellen bzw. häuslichen Mundhygiene zu den unverzichtbaren Eckpfeilern zur oralen Prävention. Einige fluoridhaltige Produkte wären wegen angeblich gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe nur mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet worden. Dabei wären die in Deutschland vertriebenen Zahnpasten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Zahn- und Mundhygieneprodukte ohne Zweifel gesundheitlich unbedenklich.

Literatur Öko-Test 8/2003. Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer vom 18. August 2003.

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