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Baden-Württemberg: Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform

Am 21. Februar 2003 fand in Baden-Württemberg unter der Leitung von Gesundheitsminister Dr. Friedhelm Repnik die zweite gesundheitspolitische Gesprächsrunde auf höchster Ebene statt. Im Mittelpunkt stand das Eckpunktepapier der Landesregierung für eine umfassende Gesundheitsreform.

Prof. Dr. Dittmann, Universität Hohenheim, erläuterte den Vertretern der Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, der Pharmazeutischen Industrie, des Pharmazeutischen Großhandels und der Krankenhausgesellschaft die Normenkontrollklage des Landes Baden-Württemberg gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine einstweilige Anordnung abgelehnt, auf die verschiedene Leistungserbringer (Apotheken) gehofft hatten. Das Land Baden-Württemberg hält seinen Antrag aber aufrecht mit dem Ziel, die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat festzustellen.

Bemessungsgrundlage verbreitern

Die Position der Apothekerschaft wurde von Kammerpräsident Dr. Günther Hanke und LAV-Präsident Fritz Becker vertreten. Dr. Hanke wies insbesondere darauf hin, dass es keine Kostenexplosion im Gesundheitswesen gegeben habe. Deshalb sei es falsch, in der gegenwärtigen Diskussion über die Einnahmen- und Ausgabengestaltung im Gesundheitswesen stets nur auf die Ausgabenseite zu schauen.

Nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), des größten Wirtschaftsforschungsinstituts in Deutschland, beruht der auffällige Anstieg der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung auf einem Zurückbleiben der gegenwärtigen Bemessungsgrundlage der Beiträge, nämlich der Bruttolohn- und Gehaltsumme. Deren Anteil am Bruttoinlandsprodukt ist stetig gefallen. Sollen kurzfristig das Leistungsniveau beibehalten und zugleich die Beitragssätze zumindest stabil gehalten werden, so Dr. Hanke mit Blick auf die DIW-Studie, geht an einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage kein Weg vorbei.

Gegen Verschiebemanöver

Des weiteren wies der Kammerpräsident darauf hin, dass Verschiebemanöver innerhalb der Sozialversicherungen in den letzten Jahren stets zu Lasten der GKV ausgefallen sind. Hierdurch verliert die GKV Beiträge in Höhe von weit über zwei Milliarden Euro im Jahr. Ohne diese Verschiebemanöver hätte die GKV in den letzten Jahren keinerlei Defizite gehabt.

Dr. Hanke fordert, dass ab sofort der ordnungspolitische Grundsatz wieder zu gelten habe, dass die Probleme dort gelöst werden, wo sie entstehen, und nicht zu Lasten anderer Sozialversicherungszweige verschoben werden. Abschließend wies er darauf hin, dass versicherungsfremde Leistungen die gesetzliche Krankenkasse jährlich mit Milliardenbeträgen belasten. Solche Leistungen seien nicht durch die GKV-Versicherten zu finanzieren, sondern aus allgemeinen Steuermitteln.

LAV-Präsident Becker verwies darauf, dass in Deutschland auf Arzneimittel der volle Mehrwertsteuersatz erhoben wird. Bei einer Ermäßigung auf sieben Prozent könnten die Ausgaben für Arzneimittelversorgung in der GKV um über 1,5 Milliarden Euro gesenkt werden.

Als unhaltbar wurde von Seiten des Pharmazeutischen Großhandels die Tatsache gebrandmarkt, dass durch die Importquote den Arzneimittelimporteuren eine staatlich garantierte Einnahmequelle bei steigenden Preisen geschaffen worden sei.

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