Kommentar

Statistik des Bundeskriminalamts: Weniger Drogentote als letztes Jahr

Berlin (ks) Im ersten Halbjahr 2002 ist die Anzahl der Drogentoten in Deutschland um 28,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Während in den ersten sechs Monaten des Jahres 2001 noch 821 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums starben, waren es in diesem Jahr 586. Diese Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, am 8. August in Berlin bekannt. Sie führt den Rückgang der Todesfälle vor allem auf die Drogenpolitik der Regierung zurück.

Auch die Anzahl der erstauffälligen Konsumenten harter Drogen hat der BKA-Statistik zufolge abgenommen: bei Heroin und Ecstasy um gut 25 Prozent, bei LSD gar um 68 Prozent. Caspers-Merk gibt dennoch keine Entwarnung: Es handle sich ausschließlich um polizeilich ermittelte Daten, die nicht den Schluss zuließen, es gäbe insgesamt weniger Drogenkonsumenten. "Meiner Erkenntnis nach gehen insbesondere Jugendliche mit Ecstasy und Cannabis weiterhin viel zu sorglos und häufig auch exzessiv um", so die Drogenbeauftragte. Auch habe sich die Anzahl der beschlagnahmten Ecstasy-Tabletten gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdoppelt. Allerdings, so Caspers-Merk, sei hier auffällig, dass 80 Prozent der sichergestellten synthetischen Drogen nicht für den deutschen Markt bestimmt waren.

Kritik an Substitutions-Blockade der Krankenkassen

Der Rückgang der Drogentoten zeige, dass es richtig gewesen sei, die Überlebenshilfe in der Drogenpolitik zu stärken, erklärte die Drogenbeauftragte weiter. So seien z.B. Drogenkonsumräume geschaffen und die Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige ausgebaut und qualitativ verbessert worden. Mittlerweile werde etwa die Hälfte aller Opiatkonsumenten mit einem Substitutionsmittel behandelt. Um so bedauerlicher sei es, so Caspers-Merk, dass die Krankenkassen eine erweiterte Methadon-Behandlung blockierten.

Zum 1. Juli hatte das Bundesministerium für Gesundheit im Wege der Ersatzvorname die Methadon-Richtlinien angepasst, da der Bundesausschuss nicht selbst tätig geworden war. Entgegen der bisherigen Regelung soll die Richtlinie auch solchen Drogenabhängigen, die an keiner Begleiterkrankung leiden, eine Substitutionstherapie auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen. Hiergegen hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen – gegen die Stimmen der Ärzteschaft – Klage beim Sozialgericht Köln eingereicht. Da die Klage aufschiebende Wirkung hat, ist die neue Richtlinie nun bis zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht anwendbar. "Ein unnötiger Rechtsstreit auf dem Rücken der Betroffenen steht zu befürchten", sagte die Drogenbeauftragte. Eine erweiterte Methadon-Substitution senke nicht nur die Todesrate, sondern verringere auch die Gefahr einer AIDS- oder Hepatitis-Infektion. Berücksichtige man zudem, dass 65 Prozent der Heroinkonsumenten mindestens einmal jährlich stationär behandelt werden, erweise sich die Substitution auch als kostengünstiger, so Caspers-Merk.

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