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Versandhandel: Krankenkassen verleiten ihre Mitglieder

Hannover (ans/diz). Einige Krankenkassen fordern derzeit ihre Mitglieder schriftlich auf, Arzneimittel per Versandhandel aus dem Ausland zu beziehen, weil sie dort billiger seien. Völlig verunsichert haben sich dieser Tage Patienten an ihre Apothekerin oder ihren Apotheker gewandt, was sie denn nun tun sollten. Dieses Vorgehen der Krankenkassen bezeichnen Apothekerkammer und Landesapothekerverband Niedersachsen für einen ungeheuerlichen Vorgang, so eine Pressemeldung, da Versandhandel in Deutschland gesetzlich verboten ist. Unabhängig davon bereiten die niedersächsischen Apotheker derzeit ein System zur Beratung der Patienten über kostengünstige Krankenversicherungen vor. "Wenn man bedenkt, dass monatlich 60 Millionen Bürger bundesweit eine Apotheke aufsuchen, kann man davon ausgehen, dass die Beratung ihre Wirkung haben wird", sagt Heinz-Günter Wolf, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Niedersachsen- Zu den Empfehlungen der Apotheker zur Krankenkassenmitgliedschaft gehören bestimmt nicht solche Einrichtungen, die den illegalen Versandhandel aus dem Ausland propagieren, so Wolf.

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