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ABDA-Positionen zur Gesundheitsreform: Arzneimittelpreisverordnung weiterentwick

BERLIN (ks). Die ABDA fordert für die anstehende Gesundheitsreform die Weiterentwicklung der Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV). Zudem hält sie an ihrem klaren Nein zum Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln sowie zum Fremd- und Mehrbesitz fest. In ihrer letzten Mitgliederversammlung hat die ABDA sechs Positionen zur Gesundheitsreform verabschiedet. Heinz-Günter Wolf, Vize-Präsident der ABDA und Vorsitzender des Landesapothekerverbands Niedersachsen, stellte diese auf dem außerordentlichen Apothekertag am 19. März in Berlin vor.

Die Gesundheitsreform 2003 rückt näher – die großen Parteien wissen sehr wohl, dass sie Strukturveränderungen und Reformen der Einnahmebasis der gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam in die Wege leiten müssen. Schon bald wird die Regierung beginnen, ihre Referentenentwürfe zu schreiben. Auf deren Basis soll im Mai die Diskussion mit der Opposition beginnen. Das werde ein "wechselseitiges Kröten-Schlucken", prognostiziert Wolf.

Die ABDA will dafür sorgen, dass auch die Reformvorschläge der Apotheker gehört werden. Ein positives Signal gab Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bereits auf dem Apothekertag, als sie sich für eine Änderung der AMpreisV aussprach: Nicht mehr ausschließlich der Preis des abgegebenen Medikaments soll die Tätigkeit des Apothekers honorieren, sondern ein Fixpreis für die Beratung ist im Gespräch.

Neues kombiniertes Preisbildungssystem

Auch die ABDA möchte die Arzneimittelpreise neu berechnen. Hintergrund: eine stärker heilberufliche Orientierung soll ermöglicht werden und gleichzeitig die kaufmännischen Erfordernisse gewährleistet bleiben. Daher votiert die ABDA im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel für ein "dynamisches Kombimodell": dieses soll preisunabhängige und preisabhängige Komponenten miteinander verbinden.

Zu einem festen Betrag für die "pharmazeutische Basisleistung" (der z. B. bei sechs Euro liegen könnte) soll sich ein prozentualer Aufschlag gemessen am Herstellerabgabepreis gesellen. Dazu ist noch eine "dynamische Öffnungsklausel" angedacht, die ggf. die Honorierung weiterer apothekerlicher Leistungen ermöglicht.

Für den Bereich der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel müsse die AMpreisV, möglicherweise in modernisierter Form, erhalten bleiben. Nur so, d. h. auf der Basis der Rechtsgrundlage der AMpreisV, § 8 Arzneimittelgesetz, könnten gleiche Preise für alle Arzneimittel gewährleistet bleiben, erläuterte Wolf. Würde das Preissystem auf Basis des Sozialgesetzbuchs (SGB V), geändert werden, müsse man im Bereich der Selbstmedikation mit "wilden Preisen" rechnen, die mit dem Gedanken des Verbraucherschutzes nicht zu vereinbaren seien. Weiterer Vorteil des Kombimodells sei die Stabilisierung des Apothekeneinkommens – die Strategie- und Politikanfälligkeit des derzeitigen Systems würden minimiert.

Zudem werde das Einkommen weitergehend vom Preis der verschreibungspflichtigen Arzneimittel abgekoppelt. Der Apotheker könnte so glaubwürdiger beraten, sein Interesse läge nicht in einer Abgabe teurer Medikamente. Auch könnte das neue Preismodell den Wettbewerb zwischen Apotheken und ggf. dem Versandhandel verbessern.

Home-Service und Hausapotheke

Als zweiten Punkt ihres Positionspapiers erklärt die ABDA erneut ihre deutliche Ablehnung zum Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Er sei nicht nur überflüssig und habe zerstörerische Wirkung auf die bestehende Apothekenstruktur, sondern spare auch kein Geld und gefährde zudem massiv die Arzneimittelsicherheit. Statt dessen bieten die Apotheker dem Gesetzgeber ein Home-Service-System und die Entwicklung eines Hausapothekenmodells an. Diese – zum Teil schon praktizierten, aber kaum wahrgenommenen – Servicekonzepte seien dem Versandhandel weit überlegen, erklärte der ABDA-Vize. Sie bieten die pharmazeutische Versorgung bis ans Krankenbett und die Vollversorgung und pharmazeutische Betreuung durch die wohnortnahe Apotheke.

Die Beteiligung am Projekt der wohnortnahen Hausapotheke sei freiwillig, begründe aber durch Einschreibung eine Pflicht zur Fortbildung. Das Prinzip der definierten Hausapotheke, so Wolf, dokumentiere die Hinwendung der freiberuflichen Apotheke zum Verbraucher und Patienten. Bei konsequenter Umsetzung würden Apotheker von Außen mehr und mehr als Heilberufler wahrgenommen.

Nein zu Fremd- und Mehrbesitz – Ja zur Patientengesundheitskarte

Der dritte Punkt betrifft das Fremd- und Mehrbesitzverbot: Die Aufhebung dieser Verbote werde zwangsläufig eine Industrialisierung der Arzneimittelversorgung zur Folge haben, lautet die Begründung. Der Grundsatz, dass jeder freiberufliche Apothekenleiter persönlich für Qualität und Versorgung hafte, werde wegfallen.

Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung besteht bei der geplanten Einführung der Telematik im Gesundheitswesen: Patientengesundheitskarte und elektronisches Rezept werden auch von der ABDA begrüßt – zumal diese etwa die Durchführung von pharmazeutischer Betreuung und Hausapothekenkonzepte erleichtern könnten.

Apotheker wollen aufgeschlossen mitdiskutieren

Auch in den letzten beiden Positionen scheint ein Konsens mit dem Gesetzgeber möglich: So stehen die Apotheker dem Gedanken aufgeschlossen gegenüber, dass die Versorgung mit bedarfsgerechten Arzneimittelmengen geprüft werden sollten. Angesichts der Bestrebungen zu integrierter Versorgung müssten die Apotheker genau beobachten, was sich etwa bei der Versorgung von Altern- und Pflegeheimen abspiele, so Wolf.

Zudem müsse eine etwaige Vermischung der Zuständigkeiten von öffentlicher und Krankenhausapotheke im Auge behalten werden. Eine bedarfsgerechte Mengenversorgung – wie etwa in angelsächsischen oder nordeuropäischen Ländern Usus – würde in Deutschland weitreichender Gesetzesänderungen bedürfen. Einer Diskussion dieses Themas will sich die Apothekerschaft nicht verschließen.

Letztlich lehnt die ABDA auch nicht die so genannte vierte Hürde, d. h. die Kosten-Nutzen-Bewertung neuer Arzneimittel, ab: Soweit diese sinnvoll vorgenommen werden soll, wollen sich die Apotheker hier beteiligen. Dabei denkt man daran, dass z. B. die Arzneimittelkommission und das Zentrallaboratorium der deutschen Apotheker (ZL) die Bewertung durchführen könnte.

Die ABDA fordert für die anstehende Gesundheitsreform die Weiterentwicklung der Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV). Zudem hält sie an ihrem klaren Nein zum Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln sowie zum Fremd- und Mehrbesitz fest. In ihrer letzten Mitgliederversammlung hat die ABDA sechs Positionen zur Gesundheitsreform verabschiedet. Heinz-Günter Wolf, Vize-Präsident der ABDA und Vorsitzender des Landesapothekerverbands Niedersachsen, stellte diese auf dem Außerordentlichen Apothekertag am 19. März in Berlin vor.

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