Mehrere Unternehmen können sich zusammenschließen
Eine weitere Idee ist es, bei lokalen Jugendämtern, Tagesmüttern, und anderen Anlaufstellen für Kinderbetreuung nachzufragen, welche Möglichkeiten es in den jeweiligen Orten und Gemeinden gibt. Örtliche Bündnisse für Familien sowie Jugendämter können, bei Beginn von Zusammenschlüssen mehrerer Unternehmen, unterstützend tätig sein.
Liebäugelt eine Apotheke mit zahlreichen Mitarbeitern und angestellten Eltern damit, eine Betriebskita oder einen Betriebskindergarten einzurichten, leistet ein solcher einen wichtigen Beitrag zum Umgang mit allgemeinen Betreuungslücken. Der Vorteil einer eigenen Betriebskita ist, dass die Zahl der Betreuungsplätze und die jeweiligen Öffnungszeiten selbst bestimmt werden und sich nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter richten können. Falls weitere Kapazitäten vorhanden sind, ist es ebenfalls möglich, weitere Kinder, von nicht betriebszugehörigen Personen, aufzunehmen.
Eine Betriebskindertagesstätte zu eröffnen erfordert allerdings eine gültige Betriebserlaubnis. Ohne eine solche darf nicht eröffnet werden. Mit einer gewissen Bearbeitungszeit muss dabei gerechnet werden.
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Geschwafel
von Frank Sinatra am 22.01.2024 um 22:25 Uhr
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