Vergleich zur AvP-Insolvenz

Diese Woche erstmals Geld für Teilnehmer des AvP-Vergleichs

Düsseldorf - 22.01.2024, 16:45 Uhr

Die erste Tranche aus dem AvP-Vergleich wird ausgezahlt. (Foto: imago images / Wirestock)

Die erste Tranche aus dem AvP-Vergleich wird ausgezahlt. (Foto: imago images / Wirestock)


In dieser Woche erhalten die teilnehmenden Apotheken erstmals Geld aus dem Vergleich zur insolventen AvP Deutschland GmbH. Der Treuhänder soll nun die erste Tranche der Vergleichszahlungen auszahlen. Dabei geht es um rund 33,8 Millionen Euro und damit um 10,9 Prozent der Forderungen dieser Apotheken. Zwei weitere Vergleichszahlungen sollen noch in diesem Jahr folgen.

Im Herbst 2023 hatten der Apothekerverband Nordrhein und die beteiligten Anwälte insbesondere mit dem Zeitargument für einen Vergleich geworben, um das Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP Deutschland GmbH voranzubringen. Der Vergleich soll den Apotheken viel schneller und zugleich mit größerer Sicherheit Geld bringen als auf dem Klageweg. Nun ist es soweit. In dieser Woche erhalten die Apotheken, die dem Vergleich zugestimmt haben, erstmals Geld.

Teilnahmequote 96,1 Prozent

Voraussetzung für das Zustandekommen des Vergleichs war, dass mindestens 80 Prozent der Apotheken, gemessen am Forderungsvolumen, nicht an der Zahl der Apotheken – dem Vergleich bis zum Stichtag im Oktober zugestimmt haben. Es wurden sogar deutlich mehr. Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos bestätigte gegenüber der DAZ eine Zustimmung von 96,1 Prozent.

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Vereinbarungsgemäß hat der Insolvenzverwalter nun das Geld für die erste Zahlung aus dem Vergleich an den Treuhänder überwiesen. Gegenüber der DAZ erklärte Hoos, der Treuhänder Bero-Alexander Lau werde in der Woche beginnend mit dem 22. Januar insgesamt etwa 33,8 Millionen Euro an die Apotheken auszahlen, die am Vergleich teilnehmen. Die Summe der teilnehmenden Forderungen der Offizinapotheken belaufe sich auf etwa 309,1 Millionen Euro. Damit ergebe sich für die erste Zahlung eine Quote von etwa 10,9 Prozent auf diese Forderungen. 

Die nächsten Zahlungen des Treuhänders würden voraussichtlich Ende März 2024 und Ende September 2024 erfolgen. Ende des Jahres 2024 werde der Insolvenzverwalter eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger vornehmen.

Vergleichszahlungen in drei Tranchen

Soweit die jüngsten Angaben vom Insolvenzverwalter. Bei der Einordnung hilft ein Blick zurück auf die Inhalte des Vergleichs. Im September 2023 war er bei einer Informationsveranstaltung des Apothekerverbandes Nordrhein vorgestellt worden. Demnach verzichten die Apotheken mit dem Vergleich auf die seit Jahren umstrittenen Aussonderungsrechte und erhalten im Gegenzug Vergleichszahlungen, die in drei Tranchen aufgeteilt sind. 

Unabhängig vom Vergleich erhalten die beteiligten Apotheken später gleichberechtigt mit den anderen Gläubigern einen Anteil an der Insolvenzmasse. Der Vergleich ermöglicht dazu am Ende dieses Jahres die angekündigte Abschlagszahlung.

Hohe Beteiligung wirkt sich aus

Da Rückstellungen für die nicht beteiligten Apotheken gebildet werden müssen, erhöht eine große Beteiligung am Vergleich die Vergleichszahlungen. Die hohe Beteiligung sollte sich daher nun günstig auf die Zahlungen auswirken. Zu den drei Tranchen der Vergleichszahlung hieß es bei der Vorstellung des Vergleichs im September, die erste Zahlung ergebe sich aus den Mitteln, die der Insolvenzverwalter am Beginn des Verfahrens vorgefunden habe. Das seien etwa 147 Millionen Euro, die nach Abzug der Rückstellungen zu 25 Prozent ausgeschüttet würden. 

Die zweite Tranche ergebe sich aus den 48 Millionen Euro auf Treuhandkonten, von denen nach Abzug der Rückstellungen 35 Prozent ausgezahlt würden. Die dritte Tranche ergebe sich aus den später eingegangenen Zahlungen, die als „große Unbekannte“ bezeichnet wurden.

Gesamtzahlung weiter offen

Demnach dürfte die im Frühjahr fällige zweite Tranche wohl deutlich kleiner als die nun anstehende erste Zahlung ausfallen. Insgesamt bleibt die Erwartung bestehen, die der am Vergleich beteiligte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas bereits im September geäußert hatte. Demnach sei die wirtschaftliche Position der Apotheken mit dem Vergleich besser als bei Angeboten von Forderungsaufkäufern, die bei 28 bis 30 Prozent gelegen hatten. 

Außerdem bleibt daran zu erinnern, dass es bis zum Herbst 2024 nur um Zahlungen aus dem Vergleich geht. Diese Zahlungen stellen einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern dar. Wie viel Geld am Ende für die Gesamtheit der Gläubiger bleibt, ist weiterhin offen. Es ist schwer einzuschätzen, was die Forderungen des Insolvenzverwalters einbringen. Diese richten sich insbesondere gegen die Banken und gegen die Apotheken, die in den letzten Tagen vor Beginn des Insolvenzverfahrens Geld von der AvP erhalten hatten. Auch für diese Apotheken gab es ein Vergleichsangebot.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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