Entlastung der Arztpraxen

Die telefonische Krankschreibung ist zurück

Berlin - 07.12.2023, 15:30 Uhr

Ärzt:innen können ab heute telefonische Krankschreibungen ausstellen. (Foto: imago-images / photothek)

Ärzt:innen können ab heute telefonische Krankschreibungen ausstellen. (Foto: imago-images / photothek)


Viele haben darauf gewartet: Nachdem im April die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung ausgelaufen waren, ist nun eine dauerhafte Regelung beschlossen worden. Aus der Sicht vieler Ärzte kommt die Entscheidung genau zur rechten Zeit. Arbeitgeber sehen die Neuregelung eher kritisch.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstagvormittag beschlossen, Patient:innen erneut eine telefonische Krankschreibung zu ermöglichen. Aufgrund der Corona-Pandemie war diese bereits bis zum 31. März dieses Jahres möglich gewesen. Im Zuge des Engpassgesetzes (ALBVVG) erteilte der Gesetzgeber dann dem G-BA den Auftrag, eine dauerhafte Möglichkeit für eine telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu schaffen. Damit sollen die Arztpraxen vor Überlastung bewahrt und Patient:innen vor Infektionen in Warteräumen geschützt werden.

Telefonkrankschreibung nach ärztlichem Ermessen

Eine telefonische Krankschreibung ist demnach möglich, sofern keine Möglichkeit zur Anamnese per Video besteht und nicht von einer schweren Symptomatik auszugehen ist. Patient:innen müssen zudem der Arztpraxis persönlich bekannt sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Ärzt:innen eine Krankschreibung bis zu fünf Kalendertagen ausstellen. Für eine Verlängerung ist dann jedoch ein Praxisbesuch notwendig. Andersherum kann eine Folgebescheinigung per Telefon erfolgen, sofern die Erstanamnese vor Ort in der Praxis stattgefunden hat. Ausdrücklich besteht kein rechtlicher Anspruch der Patient:innen auf eine Krankschreibung per Telefon – die Entscheidung liegt im Ermessen der behandelnden Ärzt:innen.

Mehr zum Thema

Die Reaktionen auf den Beschluss fallen erwartungsgemäß sehr unterschiedlich aus. Arbeitgebervertreter sehen die Entscheidung sehr kritisch:


„Die neuerliche telefonische Krankschreibung ist eine Fehlleistung der Gesundheitspolitik. Als Instrument der Pandemie geboren soll sie nun zum Dauerzustand werden. Im teuersten Gesundheitswesen der Welt sollen Krankschreibungen per Telefon erfolgen, weil die Politik die Hausärzteversorgung jahrelang vernachlässigt hat. Fast zynisch wirken da Erklärungsversuche man wolle sich auf die ‚richtig Kranken' konzentrieren. Damit wird eine Krankschreibung qualitativ entwertet, obwohl sie Grundlage für eine Lohnfortzahlung ist. Dies wird auch einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden haben, da eine Untersuchung in einer Praxis stets Grundlage für eine gesicherte Diagnose-Stellung war.“

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) 


Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt die Entscheidung:


„Ich danke dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dass er gründlich und schnell den Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt hat. Telefonische Krankschreibungen sind ab heute wieder möglich. So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen. Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD)


Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) begrüßte die Entscheidung. Gerade mit Blick auf die derzeit rapide steigenden Infektionszahlen und Krankmeldungen sei dieser Schritt nötig, um die Praxen zu entlasten und Ansteckungsrisiken zu vermeiden. Das sehen auch die Vertreter der Hausärzt:innen so:


„Dass die Hausarztpraxen nun wieder die Möglichkeit haben, Patientinnen und Patienten, die der jeweiligen Praxis bereits bekannt sind, telefonisch krankzuschreiben, ist eine echte Entlastung für die Hausarztpraxen und eine Erleichterung für die Patientinnen und Patienten. Unser Verband setzt sich seit langer Zeit für eine dauerhafte Einführung der Telefon-AU ein.“

Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes


Der Beschluss, obwohl erst heute vom G-BA getroffen, wirkt bereits ab dem heutigen 7. Dezember. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium bereits im Vorfeld klargestellt. 


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.