Was bleibt nach der Corona-Pandemie?

Krankschreibung per Video wird Regelversorgung

Stuttgart - 17.07.2020, 14:45 Uhr

Die Welt der Medizin und Pharmazie wird immer digitaler. (c / Foto: imago images / ITAR-TASS)

Die Welt der Medizin und Pharmazie wird immer digitaler. (c / Foto: imago images / ITAR-TASS)


Die Coronakrise hat die Welt digitaler gemacht und beispielsweise Videosprechstunden beim Arzt zusätzlich Auftrieb verliehen. Wie nun bekannt wurde, können sich Patienten den Gang in eine Praxis auch künftig vielfach sparen. Die Krankschreibung per Video wird erlaubt. Mit der Corona-Pandemie soll diese neue Regelung allerdings nicht im Zusammenhang stehen. 

Patienten können sich künftig per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, wie der Ausschuss betonte. Anlass der Richtlinienänderung sei die berufsrechtliche Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Musterberufsordnung. 

Mehr zum Thema

Sonderregelungen in Krisenzeiten mit Auswirkungen auf die Apotheken

Was gilt für wie lange?

Lehren aus der Corona-Pandemie

Was bleibt, was geht?

Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.

„Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt“, sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. „Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen.“



Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Gemeinsamer Bundesausschuss

Sonderregeln zum Entlassmanagement bleiben

G-BA legt neue Regeln für Krankschreibung fest

AU auch per Video

Corona: G-BA stoppt telefonische Anamnese

Für Krankschreibungen wieder zum Arzt

G-BA zu Videosprechstunden

Einfache Krankschreibung

Bitkom-Umfrage: Bürger fordern zwar mehr Tempo bei der Digitalisierung, aber viele wollen weiterhin ein Papierrezept

Corona vergrößert Interesse an Digitalisierung

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.