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Umfrage: Rezeptpflicht gegen Resistenzen und für die Umwelt sinnvoll?

Stuttgart - 07.07.2023, 07:00 Uhr

Müssen Patient:innen mit Fußpilz künftig immer einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen? (Foto: Robert Przybysz / AdobeStock)

Müssen Patient:innen mit Fußpilz künftig immer einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen? (Foto: Robert Przybysz / AdobeStock)


Die Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts hat eine Frage aufgeworfen, die auch Mitarbeiter:innen in Apotheken bewegen dürfte: Lassen sich (Antibiotika-)Resistenzen und Einträge von Arzneimitteln in die Umwelt mithilfe einer Rezeptpflicht für bislang rezeptfreie OTC-Präparate reduzieren? Nehmen Sie an unserer DAZ-Umfrage teil!

Im Jahr 2021 diskutierte der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht darüber, ob tyrothricinhaltige Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen im Mund- und Rachenraum der Rezeptpflicht unterstellt werden sollten. Antragsteller war ein Zulassungsinhaber tyrothricinfreier Arzneimittel in diesem Indikationsgebiet. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt

Als Intention des Antrags war vorgetragen worden, dass es um die Eindämmung von Antibiotika-Resistenzen geht. Doch der Ausschuss befürchtete, dass in Wahrheit ein Mitbewerber versuche, sich durch die Verschreibungspflicht von Konkurrenzpräparaten einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Auch wenn die entsprechenden Präparate kritisch zu sehen seien, könne ein solcher Antrag nicht unterstützt werden, hieß es.

Jetzt bringt im Jahr 2023 die EU-Kommission mit der Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts das Thema erneut auf den Tisch und geht noch weiter: Sie möchte generell antimikrobielle Mittel der Verschreibungspflicht unterstellen. Das hätte offensichtlich große Auswirkungen auf zahlreiche heute gängige Bereiche der Selbstmedikation. Verschiedene Interessenvertreter fordern deshalb eine Änderung des Gesetzentwurfs.

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Und mehr noch: Auch Wirkstoffe, die sich in der Umwelt bedenklich anreichern, sollen nach dem Entwurf der EU-Kommission der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Nicht nur der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) hält diese Vorschläge für zu weitreichend. Beispielsweise auch der GKV-Spitzenverband meint, dass im weiteren Verfahren darauf geachtet werden sollte, dass angemessene Ausnahmen vorgesehen werden, zum Beispiel für dermatologische Antimykotika zur Behandlung von Fußpilz.

Was halten Sie von dem Vorschlag für die Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil! Und teilen Sie mit uns gerne alternative Lösungsvorschläge für die Resistenz- und Umwelt-Problematik im Arzneimittelbereich in den Kommentaren.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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