ALBVVG

DAV-Chef Hubmann zieht gemischtes Fazit zum Engpass-Gesetz

Berlin - 07.07.2023, 16:45 Uhr

DAV-Chef Hubmann vermisst im ALBVVG einige entscheidende Regelungen für die Apotheken. (Foto: DAZ/Schelbert)

DAV-Chef Hubmann vermisst im ALBVVG einige entscheidende Regelungen für die Apotheken. (Foto: DAZ/Schelbert)


Am heutigen Freitag hat der Bundesrat den Weg freigemacht für das ALBVVG. Auch wenn das sogenannte Lieferengpass-Gesetz einige Verbesserungen für Apotheken mit sich bringt, ist DAV-Chef Hubmann nicht vollends zufrieden – er vermisst etwa eine Anpassung des Apothekenhonorars, um die Selbstständigkeit für junge Kolleginnen und Kollegen wieder attraktiv zu machen.

Nachdem der Bundesrat am heutigen Freitag das sogenannte Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) gebilligt hat, wartet es nun auf die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, bevor es letztlich in Kraft treten kann. Zwar hatte die Ampel über Änderungsanträge noch einige Verbesserungen am Gesetz eingeschleust, etwa die Einschränkung von Nullretaxationen und den Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel. Zudem entfristet der Gesetzgeber darin die erleichterten Abgaberegeln aus der Pandemie, wenn auch in abgespeckter Form. Dennoch fällt das Fazit des Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands, Hans-Peter Hubmann, gemischt aus.

„Wir begrüßen, dass der Bundesrat den Weg freimacht für einige bürokratische Entlastungen in den Apotheken, um die Lieferengpässe auch in Zukunft möglichst unkompliziert für die Patientinnen und Patienten managen zu können“, sagt Hubmann laut einer Pressemitteilung des DAV. „Die Apotheken bekommen nun dauerhaft einige Freiheiten, um vorrätige gegen nicht lieferbare Medikamente auszutauschen. Die Krankenkassen werden begrenzt bei ihren Versuchen, selbst bei kleinsten Abrechnungsfehlern weder Medikament noch Honorar zu bezahlen. Und es ist auch gut, dass das unnötige Präqualifizierungsverfahren bei Hilfsmitteln nun für Apotheken gestrichen wird.“

Hubmann: Gesetzgeber geht nur den halben Weg

Doch Hubmann gießt auch Wasser in den Wein. „Leider geht der Gesetzgeber zwar in die richtige Richtung, aber nur den halben Weg“, bemängelt er. „Wir hätten uns den kompletten Wegfall von Rechnungskürzungen bei Lieferengpässen gewünscht – und auch, dass wir frei zwischen verschiedenen Darreichungsformen austauschen dürfen. Was die Politik mit diesem Gesetz leider gar nicht in den Fokus genommen hat, ist, die Apotheken auch finanziell für die Zukunft zu stärken – durch eine Dynamisierung und Erhöhung ihres seit zehn Jahren eingefrorenen Honorars von 8,35 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel. Es muss sich für junge Apothekerinnen und Apotheker auch in den nächsten Jahren lohnen, eine eigene Apotheke zu übernehmen oder zu gründen und selbige mehrere Jahrzehnte lang zu betreiben.“


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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