Verbesserung, Erleichterung und Entbürokratisierung

Abschaffung der Präqualifikation: DAV- und GKV-Gremien stimmen zu

Berlin - 20.02.2024, 17:50 Uhr

Nadel eines Insulinpens. (Foto: imago images / Panthermedia)

Nadel eines Insulinpens. (Foto: imago images / Panthermedia)


„Die Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ist Geschichte“, so der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann. Nach der Einigung mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben auch die jeweiligen Gremien der Vereinbarung am gestrigen Montag zugestimmt.

Für bestimmte apothekenübliche Hilfsmittel soll die Präqualifizierung wegfallen. Das war mit dem Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBBVG) im Juli vergangenen Jahres beschlossen worden. Ende Januar einigten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), für welche Hilfsmittel die neue Regelung gelten soll. Allerdings musste die „Vereinbarung über die Festlegung apothekenüblicher Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1b SGB V“ noch von den jeweiligen Gremien bestätigt werden.

Das ist nun geschehen, wie der DAV mitteilte. Auf der Mitgliederversammlung an diesem Montag wurde die Vereinbarung einstimmig von allen 17 Landesapothekerverbänden angenommen.

Der DAV-Vorsitzende, Dr. Hans-Peter Hubmann, erklärte dazu: „Die Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ist Geschichte. Ab dem 1. April dürfen Apotheken die allermeisten Hilfsmittel, auch Pflegehilfsmittel, ohne dieses absurde Bürokratiemonster an ihre Kundinnen und Kunden abgeben.“ 
Für die Apotheken sei dieser Schritt eine echte Verbesserung, Erleichterung und Entbürokratisierung im Arbeitsalltag. „Der Vertrag ist ein Erfolg des DAV, seiner Landesverbände und seiner Verhandlungskommission, denn es ist nicht alltäglich, solch einen schnellen und umfangreichen Verhandlungserfolg mit den Krankenkassen zu erzielen“, sagte Hubmann.

Bis 31. März gelten allerdings die bisherigen Regeln. Bis zum 1. April müssen nun die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden.


Deutsche Apotheker Zeitung
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2 Kommentare

Präqualifiz

von Wolfgang Steffan am 21.02.2024 um 16:26 Uhr

Da schau her, die Sanitätshäuser machen das, was unsere
ABDA schon vor 30 Jahren hätte machen können/sollen:
Verfassungsbeschwerde einreichen wegen Präqualifiz !
Es ist immer dasselbe, in Berlin sitzen die Schnarcher.
Aber Beiträge erhöhen, das können sie !

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Präqualifizierung

von Arne Rosenthal am 20.02.2024 um 19:24 Uhr

Ein Armutszeugnis für den DAV. Nochmal 6 Wochen unnötige retax. Die Abschaffung war eindeutig. Die Verzögerung geht zu Lasten des dav.

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