Forderung nach Reformen

Notdienst-Brandbrief: Bisher wenig Unterstützung vonseiten der Kammern

Berlin - 28.02.2022, 15:30 Uhr

Auch einige Apothekerkammern haben auf Hänels Notdienst-Brandbrief reagiert. (s / Foto: Schelbert)

Auch einige Apothekerkammern haben auf Hänels Notdienst-Brandbrief reagiert. (s / Foto: Schelbert)


Während viele Kolleginnen und Kollegen die Forderung nach Notdienst-Reformen unterstützen, die Apothekerin Daniela Hänel kürzlich vorschlug, können sich einige Kammern offenbar nicht dafür erwärmen. Ausführliche Antworten auf ihren Brandbrief erhielt die erste Vorsitzende der Freien Apothekerschaft bisher aus Bayern und Hamburg. Die Schreiben fallen wenig ermutigend aus.

Der Brandbrief von Apothekerin Daniela Hänel aus Zwickau zum Notdienst findet unter den Kolleginnen und Kollegen viel Zuspruch. In einem Schreiben, das auch an die Landtagsabgeordneten in Sachsen sowie an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ging, fordert die Vorsitzende der Freien Apothekerschaft umfangreiche Reformen – sonst drohe die Gefahr, dass man weitere Apotheken in der Fläche verlieren werde. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat bereits geantwortet: Man wolle gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern prüfen, ob diesbezüglich „Korrekturbedarf“ besteht.

Auch einige Landesapothekerkammern haben bereits reagiert. Während zum Beispiel die Kammern in Sachsen und Baden-Württemberg ankündigen, sich mit der Thematik näher befassen zu wollen, nehmen Bayern und Hamburg ausführlich Stellung – Rückenwind für Hänel ist daraus aber eher nicht abzuleiten.

Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) geht insbesondere auf die von Hänel geforderte Gebietsreform ein.  „Warum muss alle 10 km eine Apotheke Notdienst haben? Insbesondere in Bayern ist die Anzahl der Dienste enorm und die Abstände so gering, da könnte man ja fast zusammensitzen und diensten“, hatte die Inhaberin geschrieben. „Die nächste Apotheke soll während des Notdiensts nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einer Entfernung von etwa 13 km liegen“, erläutert die Kammer in ihrem Schreiben, das der DAZ vorliegt. Das Bayerische Gesundheitsministerium lege für den Freistaat eine maximale Entfernung von 15 km fest. Daran sei die BLAK bei der Einteilung der Dienste gebunden – ihrer Auffassung nach keine leichte Aufgabe angesichts der zunehmenden Zahl der Apothekenschließungen.

Die Kammer wolle die Interessen ihrer Mitglieder bestmöglich vertreten und greife daher jederzeit Anregungen aus den Notdienstbezirken auf und prüfe deren Umsetzbarkeit. „Hierzu haben wir uns eine spezielle Software zugelegt, die möglichen Optimierungsbedarf in den jeweiligen Notdienstkreisen aufzeigt.“ Da jedoch die genannten gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind, sei eine Zusammenlegung von Notdienstbezirken oft nicht möglich. „Wir stehen deshalb mit den Verantwortlichen des Ministeriums bereits in Kontakt, um mögliche Anpassungen der bisherigen Parameter angesichts der sinkenden Anzahl der Apotheken zu diskutieren.“

Siemsen: Das Problem ist die Packungspauschale

Zurückgemeldet hat sich auch Kai-Peter Siemsen, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. „Ich kann Ihren Wunsch nach Erhöhung der Notdienstpauschale durchaus nachvollziehen, halte diesen Wunsch aber für berufspolitisch kontraproduktiv“, schreibt er an Hänel. „Gerade nach der Einführung des Nacht- und Notdienstfonds wird dieser Wunsch in der Öffentlichkeit kein Verständnis finden. Eine Öffentlichkeit, die wir als fast alleinigen Fürsprecher für die Apotheke vor Ort noch dringend benötigen.“

Zudem könne Siemsen keinen signifikanten Mehrverlust von Betriebsstätten in Gebieten mit hoher Notdienstfrequenz im Verhältnis zu Gebieten mit geringer Notdienstfrequenz feststellen. Allerdings räumt der Präsident ein, bezüglich der Belastung durch eine hohe Notdienstfrequenz möglicherweise der falsche Ansprechpartner zu sein, da diese in Hamburg im Vergleich zu anderen Kammergebieten eher als sehr niedrig zu bezeichnen sei. Offen zeigt er sich grundsätzlich für die Einführung einer zentralen Rufnummer für den Apotheken-Notdienst. Das sei „ein interessanter Ansatz, die Belastungen und Belästigungen der Notdienstapotheken zu reduzieren“. Dafür werde er sich bei den zuständigen Gremien einsetzen. „Die Nutzung wird aber sicher nicht ohne eine indirekte finanzielle Belastung der öffentlichen Apotheken für die Nutzung dieses Dienstes möglich sein.“

Ein Tropfen auf den heißen Stein

Das Apothekensterben hat jedoch aus Siemsens Sicht andere Gründe, denen man nur durch eine Erhöhung der Packungspauschale beikommen könne. „Die Einführung des Nacht- und Notdienstfonds, die Einführung der Abgabepauschale (Packungspauschale) für Rezepturen, sowie die Erhöhung der Dokumentationsgebühren waren längst überfällig, aber leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Vor allem eine „marktkonforme“ Bezahlung der Mitarbeitenden in den Apotheken sei ohne ein Plus beim Apothekenhonorar nicht zu stemmen. Nach der Rechnung des Kammerpräsidenten müsste das Fixum auf 10,59 Euro steigen, um die wirtschaftliche Entwicklung seit 2003 aufzufangen.

Da nutzt laut Siemsen auch die Aussicht auf neue pharmazeutische Dienstleistungen nichts. Denn um solche Leistungen zu erbringen, benötigten die Apotheken weiteres Personal oder müssten vorhandene Mitarbeitende von der ursprünglichen Tätigkeit abziehen. „Einen finanziellen Überschuss zur Deckung der Bestandskosten wird es aus meiner Sicht nicht geben. Also trägt dieses neue Arbeitsfeld nicht zur wirtschaftlichen Stärkung der Apotheke vor Ort im entscheidenden Maße bei.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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