Antwort auf Brandbrief von Apothekerin Hänel

Sächsisches Staatsministerium will „Korrekturbedarf“ bei Notdienstregeln prüfen

Berlin - 25.02.2022, 09:15 Uhr

Muss der Apothekennotdienst reformiert werden? (s / Foto: IMAGO / Jürgen Ritter) 

Muss der Apothekennotdienst reformiert werden? (s / Foto: IMAGO / Jürgen Ritter) 


Anfang Februar wandte sich die Apothekeninhaberin Daniela Hänel aus Zwickau mit einem Hilferuf an die Politik: Sie fordert Reformen in Sachen Notdienst – andernfalls drohen weitere Schließungen, warnt sie. Nun liegt der DAZ die Antwort des Sächsischen Staatsministeriums vor. Abteilungsleiter Stephan Koch verspricht, zusammen mit dem Bund und den anderen Ländern zu prüfen, inwiefern diesbezüglich Korrekturbedarf besteht.

Der Personalmangel bringt die Apothekerschaft an ihre Grenzen – auch in Sachen Notdienst. DAZ-Leserin Daniela Hänel aus Zwickau fasste Anfang Februar in einem viel beachteten Brief zusammen, vor welchen Herausforderungen insbesondere die Inhaberinnen und Inhaber mittlerweile stehen. Sie warnt: Ohne Reformen „werden wir weitere Vor-Ort-Apotheken in der Fläche verlieren“. Dazu macht die erste Vorsitzende der Freien Apothekerschaft auch konkrete Vorschläge – etwa eine Erhöhung der Vergütung, das Einrichten einer zentralen Servicenummer, Steuererleichterungen und das Gewähren eines Ermessensspielraums bei den Bereitschaftszeiten.

Ihr Schreiben schickte sie nicht nur an die Apothekerkammern, sondern auch an die Abgeordneten des Landes Sachsen, inklusive der amtierenden Landesgesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Aus dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt erreichte Hänel inzwischen eine Antwort, die der Redaktion vorliegt.

Darin dankt der zuständige Abteilungsleiter Stephan Koch zunächst „den vielen fleißigen Apothekerinnen und Apothekern“ sowie ihren Mitarbeitenden für die wichtige Arbeit, die sie auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten leisten. „Mir ist aus eigener Erfahrung gut bekannt, dass die Apotheken Tag und Nacht für ihre Patienten da sind und eine individuelle und freundliche Beratung zu allen arzneimittelbezogenen Fragen rund um die Uhr gewährleisten. Wir im Sozialministerium wissen, dass sich die Menschen in Sachsen auf den von Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen geleisteten Notdienst verlassen können.“

Kein Apothekenbetrieb ohne Notdienste

Dieses hohe Engagement sei nicht selbstverständlich – allerdings sei die Sicherstellungspflicht nach §1 Apothekengesetz grundlegender Bestandteil des Systems. „Wer in Deutschland eine Apotheke gründet, weiß, dass er sich damit auch zur umfassenden Dienstbereitschaft rund um die Uhr und an Sonn- und Feiertagen verpflichtet“, betont Koch. Das Betreiben einer öffentlichen Apotheke sei ohne Nacht- und Notdienstbereitschaft nicht zu haben.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Werden sich noch die Augen reiben...

von Thomas Eper am 25.02.2022 um 14:30 Uhr

Seit 18 Jahren nur 3 % Honorarerhöhung für Apotheken, täglich schließt eine Apotheke, kein Nachfolger, kein Personal, weil keine angemessene Gehälter gezahlt werden können und es keine Perspektive gibt. Somit auch immer mehr Notdienste für die übrigen. Notdienstgebühr seit Euro-Einführung (!) 2,50 €.
Die abgedroschenen Sprüche und Antworten der Verantwortlichen zeugen von Unkenntnis und Realitätsverlust.
Die Politiker werden sich noch die Augen reiben, wenn die Arzneimittelversorgung nicht mehr gesichert ist. Dauert nicht mehr lange, Freunde!

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