Niedersachsen

Stationsapotheker: Wie steht es um die Umsetzung?

Traunstein - 24.01.2022, 07:00 Uhr

In Niedersachsen sind Apotheker auf den Krankenhausstationen seit Jahresbeginn Pflicht. Doch wer kontrolliert, ob diese auch umgesetzt wird? (Foto: upixa / AdobeStock)

In Niedersachsen sind Apotheker auf den Krankenhausstationen seit Jahresbeginn Pflicht. Doch wer kontrolliert, ob diese auch umgesetzt wird? (Foto: upixa / AdobeStock)


Krankenhausgesellschaft hat keine Erkenntnisse zur Zahl der Stationsapotheker

Doch auch bei der NKG hat man dazu keine Erkenntnisse: „Der NKG liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine detaillierten Zahlen zum Umsetzungsstand und damit zur tatsächlichen Anzahl der Stationsapotheker in den niedersächsischen Krankenhäusern vor“, heißt es auf Anfrage der DAZ. Ohnehin ist man bei der NKG wenig begeistert von der neuen Regelung: „Aus Sicht der NKG ist die verbindliche Einführung von Stationsapothekern nach wie vor kritisch zu bewerten. Mit der gesetzlichen Verpflichtung ist der Gesetzgeber im Niedersächsischen Krankenhausgesetz über das begrüßenswerte Ziel – die Patientensicherheit zu stärken – hinausgeschossen.“ Die Regelung habe eine einseitige Belastung der Betriebskosten der Krankenhäuser zur Folge, weder das Land noch der Bund stellten finanzielle Mittel zur Refinanzierung der Kosten infolge der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung. „Auch die Verbände der Krankenkassen in Niedersachsen haben sich diesbezüglich klar positioniert und eine Refinanzierung bzw. Beteiligung an den Kosten für die Stationsapotheker abgelehnt“, teilt die Pressestelle weiter mit. Und: „Vor dem Hintergrund der pandemiebedingt sehr angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Krankenhäuser sind nicht refinanzierte Mehrkosten wie diese besonders problematisch.“

Ministerium will „zu einem späteren Zeitpunkt“ Kontrollen durchführen

Fast sieht es so aus, als sei der Einsatz der Stationsapotheker zwar per Gesetz eingeführt, aber nicht zuletzt aufgrund der Pandemie vielerorts erst einmal auf Eis gelegt. Denn auf die Frage, inwieweit die Umsetzung kontrolliert werde, antwortet das Gesundheitsministerium: „Auf Grund der mit der Bewältigung der Corona-Pandemie verbundenen hohen Belastung der Krankenhäuser wurde bisher davon abgesehen, die Krankenhäuser flächendeckend auf die Einhaltung der Rechtspflicht zum Einsatz von Stationsapothekerinnen oder Stationsapothekern nach § 19 Abs. 1 Satz 1 NKHG zu überprüfen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Einhaltung der Rechtspflicht in allen Krankenhäusern überprüft.“

Eine Anfrage, wie der niedersächsische Landesverband der Deutschen Krankenhausapotheker die Situation einschätzt, blieb vergangene Woche unbeantwortet. 



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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