Niedersachsen

Krankenhausgesellschaft zweifelt an Stationsapothekern

Berlin - 25.10.2018, 10:30 Uhr

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft denkt nicht, dass Stationsapotheker die Patientensicherheit erhöhen. (c / Foto: YakobchukOlena / stock.adobe.com)

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft denkt nicht, dass Stationsapotheker die Patientensicherheit erhöhen. (c / Foto: YakobchukOlena / stock.adobe.com)


Alle niedersächsischen Krankenhäuser müssen spätestens zum 1. Januar 2022 Stationsapotheker „in ausreichender Zahl“ als Beratungspersonen auf den Stationen einsetzen. Dort sollen sie insbesondere für mehr Patientensicherheit sorgen. Während die Apothekerschaft den Vorstoß aus Niedersachsen begrüßt, sind die Krankenhäuser gar nicht begeistert. Nicht nur, dass es nicht genug Apotheker für diese Tätigkeit gebe – die Regelung sei „verfassungsrechtlich sehr bedenklich“.

Am gestrigen Mittwoch hat der niedersächsische Landtag die lang geplante Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes verabschiedet – und zwar mit Zustimmung sämtlicher im Landtag vertretenen Fraktionen. Auslöser für die umfangreichen Änderungen war die Krankenhausmordserie des Ex-Pflegers Niels Högel – so etwas dürfe es künftig nicht mehr geben, betonte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD). Sie ist überzeugt, dass mit den verschiedenen vorgesehenen Maßnahmen die Patientensicherheit und die Qualität in der Medizin insgesamt verbessert werden können.

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Im Vorfeld der gestrigen Verabschiedung war vor allem die Regelung zum Stationsapotheker umstritten. Denn eigentlich ist das Recht des Apothekenwesens – anders als das der Krankenhausorganisation – Sache des Bundes und nicht der Länder. Ob die Länder dennoch daneben eigene Regelungen zu den fachlichen Anforderungen an die Tätigkeit von Stationsapothekern schaffen können, blieb in den Beratungen letztlich nicht ganz geklärt. Doch das hielt den Gesetzgeber letztlich nicht ab, sein Gesetz zu verabschieden.

NKG erwartet Fachkräfte-Engpass

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) betont nun zwar, dass für die Krankenhäuser die „größtmögliche Patientensicherheit an erster Stelle“ stehe. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Politik dieses Ziel mit der Novellierung des Gesetzes verfolgt“, sagt Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG. Doch was die Stationsapotheker betrifft, war die NKG schon in der Vergangenheit kritisch. Daran hat sich auch nichts geändert. Die flächendeckende Einführung von Stationsapothekern sei „in der geplanten Übergangsphase objektiv nicht umsetzbar“. Bei Apothekern handele es sich um Fachpersonal, bei dem Vollbeschäftigung herrsche. „Die notwendige Anzahl an Apothekerinnen und Apothekern ist auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden. Die Krankenhäuser werden daher die Regelung vermutlich nicht einhalten können. Die Politik bietet keine Lösung zum Abbau des Fachkräftemangels, sondern erzeugt in einer weiteren Berufsgruppe einen neuen Engpass“, sagte Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG.

Zudem hält die NKG die verfassungsrechtlichen Bedenken für gravierend: Dem Land fehle die Regelungsbefugnis zur Einführung einer solchen Vorgabe. „Die NKG steht selbstverständlich immer für konstruktive Diskussionen zur weiteren Steigerung der Patientensicherheit und der Qualität zur Verfügung“, erklärte Aldag. „Dies wird aber durch die geplante Einführung von Stationsapothekern nicht erreicht“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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