Was bedeutet das für Abstrich-nehmende Apotheken?

Die PCR-Test-Priorisierung kommt

Berlin - 20.01.2022, 12:00 Uhr

Die Schlangen vor den Testzentren, die kostenlose PCR-Tests anbieten, werden länger und länger. (Foto: IMAGO / Stefan Zeitz)

Die Schlangen vor den Testzentren, die kostenlose PCR-Tests anbieten, werden länger und länger. (Foto: IMAGO / Stefan Zeitz)


Die Infektionszahlen schnellen in die Höhe und mit ihnen steigt die Nachfrage nach PCR-Tests sowie die Arbeitsbelastung der Labore. Künftig soll daher bei der Auswertung der Testergebnisse priorisiert werden. Das BMG arbeitet bereits an einer entsprechenden Änderung der Testverordnung. AVNR-Chef Thomas Preis schlägt zudem vor, generell mehr auf Schnelltests zu setzen – sofern diese in Apotheken oder Arztpraxen durchgeführt werden.

Schon zu Wochenbeginn mahnten die Laborärzte: Um kritische Infrastrukturen in der fünften Infektionswelle der Corona-Pandemie abzusichern, sei die Priorisierung von PCR-Tests notwendig. Ihr Berufsverband BDL brachte eine dreistufige Priorisierung ins Spiel: Zunächst sollten die Tests von Mitarbeiter:innen in systemrelevanten Berufen der kritischen Infrastruktur (Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr etc.) abgearbeitet werden. Danach die von Personen, die aufgrund einer Meldung durch die Corona-Warn-App eine Abstrichuntersuchung benötigten – denn hier seien Antigen-Schnelltests oft nicht sensitiv genug, um eine Infektion sicher auszuschließen. Auf Stufe drei sollten symptomatische Menschen mit positivem Antigen-Schnelltest kommen. Weil diese ohnehin schon in Isolation seien, dürfe die Absicherung durch den PCR-Test etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Mittlerweile hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vorgelegt (Stand: 18. Januar 2021). Dieser sieht allerdings nur eine einzige Priorisierung vor. Demnach soll es in der Testverordnung künftig heißen:


Medizinische Labore sind verpflichtet, entnommenes Probenmaterial von Beschäftigten in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen.“

Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (18. Januar 2022), § 6 Abs. 5 neu


Relevant ist dies auch für Apotheken, die Abstriche für in Laboren durchgeführte PCR-Tests nehmen: Denn diese sollen als nach der Testverordnung berechtigte Leistungsbringer verpflichtet werden, in dem für die Labordiagnostik zu verwendenden Vordruck zu dokumentieren, ob das Probenmaterial einem der zuvor genannten Beschäftigten zuzuordnen ist. Besagte Beschäftigte, die sich den Abstrich nehmen lassen, sollen wiederum dem Testpersonal darlegen müssen, dass sie in einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung, in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, in einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Dienst der Eingliederungshilfe tätig sind.

AVNR-Vorsitzender Thomas Preis: Auf aufwendige PCR-Bestätigung verzichten

Lauterbach erklärte am gestrigen Mittwochabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“: „Wir brauchen gute Test-Regeln, dass wir die PCR-Tests in der Regel für diejenigen verwenden, wo wir ganz sicher sein müssen, die sind entweder krank oder die sind wieder gesund. Dafür kommt die Verordnung am Wochenende.“

Indessen hat Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, eine weitere Idee ins Spiel gebracht, um die von PCR-Tests gefluteten Labore zu entlasten: „Man sollte positive Testergebnisse der Bürgertest-Stellen, sofern sie von Apothekern oder Ärzten geleitet werden, auch nutzen, um eine Infektion beim Arbeitgeber anzuzeigen und nach überstandener Infektion als genesen zu gelten. Die meisten positiven Bürgertests werden zurzeit mittels eines aufwendigen PCR-Tests nur noch einmal bestätigt“, sagte er der „Rheinischen Post“ vom heutigen Donnerstag. 

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Preis merkt zudem an, dass auch Apotheken grundsätzlich PCR-Tests durchführen könnten. Allerdings rühre die Hauptbelastung der Labore von den vielen Tests in Schulen, Kindergärten und systemrelevanten Großbetrieben her. Hier könnten Apotheken nicht entscheidend zur Entlastung beitragen. Zudem stellt der AVNR-Vorsitzende klar: Angesichts der Investitionen in die Geräte, die bis zu 10.000 Euro kosteten, sei die vom Gesetzgeber vorgesehene Vergütung von 30 Euro je Test bei weitem nicht ausreichend.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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