DAZ aktuell

30 Euro für PoC-PCR-Tests

BMG plant Abrechnungsmöglichkeit für Apotheken / ABDA: zu gering kalkuliert

ks | Apotheken, die in Kooperation mit medizinischen Laboren PoC-PCR-Tests erbringen, sollen hierfür künftig eine Vergütung von 30 Euro erhalten. Das sieht ein am vergangenen Freitag vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegter Referentenentwurf vor, mit dem u. a. die Coronavirus-Testverordnung geändert werden soll.

Apotheken führen derzeit vor allem PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 durch. Im Fall, dass dieser positiv ausfällt, können sie aber auch eine anschließende Probenahme für einen PCR-Test anbieten und diese selbst durchführen. Den Abstrich schickt die Apotheke dann an ein Labor. Bis ein Ergebnis vorliegt, kann allerdings einige Zeit vergehen. PoC-PCR-Tests bieten die Möglichkeit, einen positiven Antigentest schnell und direkt vor Ort verifizieren zu können. Für die Vornahme der Testung mit einem PoC-PCR-Testgerät sieht die Testverordnung für die Leistungen der Labor­diagnostik bislang aber nur die Abrechnung durch ein medizinisches Labor vor. Das soll sich nun ändern.

Im Referentenentwurf heißt es: „Vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und der Bedeutung der notwendigen PCR-Diagnostik erhalten Arztpraxen und Apotheken, die in Kooperation mit geeigneten medizinischen Laboren unter Beachtung der medizinproduktrechtlichen Vorgaben PoC-PCR-Tests erbringen, hierfür zukünftig eine Vergütung.“ Diese fällt mit 30 Euro je Testung allerdings etwas geringer aus als die 43,56 Euro, die die Verordnung derzeit für die Labore vorsieht. Sie ist „um die Versand- und Transportkosten sowie aufgrund der anderen Art und Situation der Erbringung im Vergleich zu (PoC-)PCR-Tests im medizinischen Labor reduziert“, heißt es im Entwurf.

Eine variantenspezifische Testung sowie Pooltestungen scheiden laut Referentenentwurf aus. Zur Sicherstellung der Überwachung der epidemiologischen Entwicklung ist eine taggleiche Übermittlung positiver SARS-CoV-2-PoC-PCR-Ergebnisse an ein Labor sicherzustellen, welches diese Fremd-PCR-Ergebnisse über DEMIS an Gesundheitsamt und RKI übermittelt.

Die ABDA wollte laut einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsorganisa­tionen eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben. Ihr erscheint die vorgesehene Erstattungsvergütung angesichts der offenbar höheren Einkaufspreise allein schon für das nötige Testmaterial deutlich zu gering kalkuliert. Zudem werfe die vorgesehene verpflichtende Kooperation mit medizinischen Laboren zwecks Erfüllung der DEMIS-Meldepflichten die Frage auf, ob Labore sich dazu überhaupt bereit erklären würden, und welche bürokratische Belastung damit verbunden wäre. |

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