Gesonderter Vertriebsweg

So werden Apotheken für die Beschaffung oraler COVID-19-Medikamente vergütet

Berlin - 17.12.2021, 14:45 Uhr

Mit Blick auf den Vertrieb oraler COVID-19-Medikamente plant das BMG eine Anpassung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. (Foto: IMAGO / Alexander Limbach) 

Mit Blick auf den Vertrieb oraler COVID-19-Medikamente plant das BMG eine Anpassung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. (Foto: IMAGO / Alexander Limbach) 


ABDA begrüßt die geplanten Regelungen

Zunächst haben aber noch die betroffenen Verbände die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben und Änderungen anzuregen. Die der ABDA liegt bereits vor: Sie begrüßt es, dass der Aufwand, der Apotheken bei der Abgabe vom Bund beschaffter antiviraler Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankten entsteht, gesondert vergütet werden soll. „Soweit vorgesehen ist, dass Apotheken hierfür eine Vergütung pro abgegebener Packung sowie eine zusätzliche Vergütung für eine Abgabe im Wege des Botendienstes erhalten sollen, befürworten wir dies.“ Auch mit den Abrechnungsmodalitäten kann sich die Standesvertretung anfreunden.

Aus ihrer Sicht sollte jedoch klargestellt werden, dass „die Apotheken den an den Großhandel auszuzahlenden Betrag zusätzlich zu der ihnen zustehenden Vergütung erhalten. Der mit der Zahlungsweiterleitung verbundene Aufwand muss zudem in der vorgesehenen Grundvergütung für die Apotheken berücksichtigt werden.“ Die ABDA geht zudem davon aus, dass die dem Großhandel zustehende Vergütung „dessen Aufwand in vollem Umfang abdeckt und weitergehende Zuschläge für Einzel- oder Expresslieferungen gegenüber den Apotheken nicht in Rechnung gestellt werden können“.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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