Pharmazeutische Dienstleistungen

Dienstleistungen sollen mit festen Preisen starten

Kiel - 18.11.2021, 15:30 Uhr

Welche pharmazeutischen Dienstleistungen werden künftig honoriert? Die ABDA hatte offenbar 115 Vorschläge erarbeitet. Die Auswahl liegt nun bei der Schiedsstelle. (Foto: Schelbert / DAZ)

Welche pharmazeutischen Dienstleistungen werden künftig honoriert? Die ABDA hatte offenbar 115 Vorschläge erarbeitet. Die Auswahl liegt nun bei der Schiedsstelle. (Foto: Schelbert / DAZ)


BAK-Präsident Thomas Benkert gab als Gastredner bei der Online-Versammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am Mittwochnachmittag Einblicke in die bisher geheimen Verhandlungen über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Zur Honorierung der Dienstleistungen hieß es bei der Veranstaltung, diese solle mit festen Preisen für einzelne Leistungen beginnen.

Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, vermittelte bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am Mittwochnachmittag einen weit gefassten Überblick zu berufspolitischen Themen und ging dabei relativ ausführlich auf die pharmazeutischen Dienstleistungen ein. In der ABDA seien zunächst 115 Vorschläge für Dienstleistungen erarbeitet worden. Dabei seien Erfahrungen aus dem Ausland eingeflossen. Daraufhin habe eine zehnköpfige Steuerungsgruppe anhand eines Kriterienkataloges etwa zehn Leistungen ausgewählt. Als Ehrenamtler hätten außer ihm Hannes Müller, Hans-Peter Hubmann und Stefan Fink dieser Gruppe angehört. 

Benkert listete die Leistungen nicht auf, ließ aber durchblicken, dass darunter die Medikationsanalyse, eine vertiefte Beratung zur Anwendung spezieller Darreichungsformen und die Vorbereitung von Trockensäften waren. Der GKV-Spitzenverband habe die vorgeschlagenen Leistungen als nicht akzeptabel betrachtet, aber nur einen Gegenvorschlag gemacht: die Nachversorgung von Transplantierten. Doch Benkert gab zu bedenken, wie wenige Patienten dies betrifft. Die Auswahl liegt nun bei der Schiedsstelle.

Verfahren geklärt – Auswahl weiter unbekannt

Vor dem Hintergrund der gestern bekannt gewordenen Entscheidung des Deutschen Apothekerverbands zum Abrechnungsverfahren ging es auch um die Honorierung der Dienstleistungen. Auf Nachfrage der DAZ zum Honorierungsverfahren für die Apotheken erklärte Benkert, wenn der Honorartopf aufgrund vieler erbrachter Leistungen geleert würde, müsse man sich an die Politik wenden.

Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, erläuterte dazu, der Umgang mit einer unbekannten Zahl von Leistungen sei ein Grundproblem bei allen Fondssystemen. Es gebe keine Erfahrungswerte zur Zahl der zu erbringenden Dienstleistungen. Froese erklärte, es solle mit festen Preisen für einzelne Leistungen gestartet werden. (Anmerkung: Diese Preise können erst festgelegt werden, wenn die Schiedsstelle entschieden hat, welche Leistungen erbracht werden sollen.) Der Deutsche Apothekerverband habe mit seiner Entscheidung zur Abrechnung den Weg für die Umsetzung der Dienstleistungen nach der Schiedsstellenentscheidung freigeräumt, sagte Froese. Nach Einschätzung von Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, sei es darum gegangen, die Aspekte, zu denen ein Konsens mit den Krankenkassen besteht, zu regeln, sodass nur die strittigen Punkte vor der Schiedsstelle geklärt werden müssen.

Dienstleistungen mit zu geringem Honorar belasten die Apotheken

In der Diskussion forderte der Delegierte Ulrich Ströh eine offene Debatte zur Auswahl der Dienstleistungen und erklärte: „Die Geheimhaltung verhindert die Meinungsbildung.“ Benkert entgegnete, in einer Verhandlungssituation könne das nicht mit allen ausdiskutiert werden. Er warb um Vertrauen, dass die Steuerungsgruppe praxistaugliche und geeignete Leistungen ausgewählt habe.

In der weiteren Diskussion wurde kritisiert, dass Honorare, wie sie beispielsweise für Medikationsanalysen gemäß dem Athina-Programm üblich sind, nicht mit der Honorierung für die Arzneimittelabgabe mithalten könnten. Wenn das knappe Apothekenpersonal für die Dienstleistungen von besser honorierter Arbeit abgezogen werde, versetze das den Apotheken den letzten Stoß. Die Dienstleistungen würden die Apotheken damit nicht stärken, sondern schwächen. Die Apotheker sollten daher gemeinsam mit Betriebswirtschaftlern verhandeln. Statt der vorgesehenen 150 Millionen Euro sei der dreifache Betrag nötig. Benkert erinnerte daran, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuerst 450 Millionen Euro vorgeschlagen hatte. Doch für die Preise der einzelnen Leistungen sei der Deutsche Apothekerverband und nicht die Kammerseite zuständig.

Christiansen: Dienstleistungen sollen den Menschen nutzen

Im weiteren Verlauf der Versammlung ging Christiansen in seinem Bericht nochmals auf die Dienstleistungen ein. Er wisse nicht, warum der GKV-Spitzenverband seine Unterschrift nicht unter das Projekt setze. Kenner der Krankenkassen würden allerdings sagen, dies entspreche einer üblichen Taktik, Ausgaben zu verzögern. Christiansen verwies dazu auf die klaren Äußerungen von Minister Spahn, der den Krankenkassen beim Deutschen Apothekertag angeraten hatte, sich nicht zu verweigern.

Christiansen fragte, ob die Krankenkassen nicht auch wollten, dass die Menschen gut versorgt und optimal eingestellt sind. Mit Blick auf ein aktuelles Versorgungsangebot, bei dem Inkontinenzprodukte für weniger als 12 Euro monatlich geliefert werden sollen, müsse die Antwort „nein“ lauten. Christiansen appellierte an die bei den Krankenkassen tätigen Heilberufler, ihre Stimme zu erheben und den Verantwortlichen zu sagen, sie sollten den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Genau darum gehe es auch bei den pharmazeutischen Dienstleistungen. Die erste Frage dabei sei immer, was eine Dienstleistung dem Patienten nutzt.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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