Kostenlose Selbsttests in der Schweiz

Apotheken einzeln aus Großpackungen aus

Traunstein - 07.04.2021, 12:15 Uhr

Ab sofort können die Schweizer Bürger fünf Selbsttests pro Person innerhalb von 30 Tagen kostenlos aus der Apotheke beziehen. (Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Ab sofort können die Schweizer Bürger fünf Selbsttests pro Person innerhalb von 30 Tagen kostenlos aus der Apotheke beziehen. (Foto: IMAGO / Jochen Tack)


Österreich als Vorreiter

Damit geht die Schweiz einen ähnlichen Weg wie Österreich, wo jedermann seit 1. März fünf kostenlose „Wohnzimmertests“ pro Monat in der Apotheke bekommt. Dort werden die Tests allerdings in größeren Gebinden aus Beständen des Bundes über die Großhandlungen ausgeliefert und in den Apotheken dann in Fünf-Stück-Packungen umverpackt. 

Ganz anders läuft es in Deutschland. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gibt es hierzulande keine kostenlosen Selbsttests. Auf eine Apothekenpflicht wurde verzichtet, die Tests gibt es sowohl in Drogeriemärkten als auch im Lebensmitteleinzelhandel und beim Discounter.

Allerdings sind sind bei Weitem nicht immer genügend Einzelpackungen von Tests verfügbar. Daher würden Apotheker auch hierzulande gerne Tests aus größeren Packungen auseinzeln. Doch das ist nicht erlaubt: So wäre es zwar problemlos möglich, aus der 25er-Packung des SARS-CoV-2-Antigentests für Laien der Firma Roche die Testkomponenten umzuverpacken und als 1er-Packung abzugeben. Aber die vom BfArM erteilte Sonderzulassung enthält die Auflage, dass ein solches Auseinzeln nicht zulässig ist.  

In Bayern wird Auseinzeln geduldet

Dass dies dem Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht zuträglich ist, hat zumindest Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erkannt. Er teilte Ende März mit, dass er die (Bezirks-)Regierungen anweisen werde, „eine Vereinzelung der gelieferten Selbsttests durch die Apotheken zu dulden“. Weiter heißt es in der Pressemeldung seines Ministeriums: „Die Länder sind dafür zuständig, den Verkauf der Selbsttests zu überwachen. Auf dieser Grundlage wollen wir daher den Einzelverkauf in den Apotheken dulden. Ich habe keinen Zweifel, dass die Apotheken dies fachgerecht und unter höchsten Hygienevorkehrungen gewährleisten können.“ Die Verantwortung und Haftung liege im Falle einer Duldung bei den Apotheken.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Dumm wie 5m Feldweg in D

von ratatosk am 08.04.2021 um 11:25 Uhr

Nur in D sind wir so bescheuert, daß wir dafür vorgesehene Packungen nicht aaseinzeln dürfen. Die Bürger haben zu Recht das Vertrauen in Politik und Verwaltung verloren ! Die Kette an Schwachsinn reißt ja nicht ab und auch nur kleine Vernunftsfortschritte sind nicht erkennbar, ganz im Gegenteil, jeder Quatsch wird geifernd wieder in Kraft gesetzt.

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