Mythen und Fakten

SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests in Apotheken

Stuttgart - 23.02.2021, 09:15 Uhr

Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. (Foto: BASILICOSTUDIO STOCK / stock.adobe.com)

Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. (Foto: BASILICOSTUDIO STOCK / stock.adobe.com)


Mythos 2: Kinder dürfen nicht mittels Schnelltest in der Apotheke getestet werden

Falsch. Kinder dürfen in der Apotheke – genauso wie beim Kinderarzt und in Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes – getestet werden. Das Verfahren bei Kindern ist grundsätzlich das gleiche wie bei Erwachsenen. Der Abstrich für einen Schnelltest bei Kindern kann aber – anders als beim PCR-Test und beim Schnelltest bei Erwachsenen – durch die Nase oder den Mund erfolgen. Es gibt besonders dünne und flexible Abstrich-Stäbchen für kleine Nasenlöcher bei Kindern. Wenn die Apotheke diese nicht vorrätig hat, genügt ein Abstrich durch den Mund. 

Für einen solchen Rachenabstrich öffnet das Kind den Mund weit und streckt die Zunge heraus. Dann wird mit dem Stäbchen an den Mandeln vorbei die Rachenwand ganz hinten in der Mundhöhle abgestrichen. Eltern sollten ihren Kindern schon vor dem Abstrich erklären, was dabei passieren wird, raten Kinderärzte. Während des Tests können sie die Kinder (je nach Alter) ablenken, in den Arm nehmen und streicheln. Kleine Kinder müssen kurz von den Eltern festgehalten werden, damit man sie nicht mit dem Abstrichstäbchen verletzt. Der Rachenabstrich kann oft einen Würgereiz auslösen, in der Regel kommt es aber nicht zum Erbrechen. Wehren sich Kinder sehr stark, ist kein Test möglich, denn nur ein richtig ausgeführter Abstrich liefert ein zuverlässiges Ergebnis.

Sensitivität und Spezifität von Corona-Tests

Zur Beurteilung der Qualität von Tests werden zwei Testgütekriterien betrachtet: Sensitivität und Spezifität. Die Sensitivität (also die „Richtig-Positiv-Rate“) eines Tests beschreibt seine Fähigkeit, mit SARS-CoV-2 infizierte Personen korrekt zu identifizieren.

Die Spezifität (die „Richtig-Negativ-Rate“) eines Tests beschreibt seine Fähigkeit, diejenigen Personen korrekt zu identifizieren, die nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind. 

Verschiedene Hersteller der Antigen-Tests geben Sensitivitäten von 90 bis 98 Prozent und Spezifitäten von 98 bis 100 Prozent an. Die Angaben der Hersteller beziehen sich auf Proben, die laut PCR-Test alle positiv waren. In der Testpraxis enthalten jedoch nur rund 80 Prozent aller Proben von infizierten Personen das Virus, zum Beispiel aufgrund von fehlerhaften Abstrichnahmen oder ähnlichem. Daher wird die maximale klinische Sensitivität in der Regel konservativer geschätzt auf etwa 80 Prozent.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Schnelltests bei Kindern

von Evelin am 15.03.2021 um 11:23 Uhr

Das Kultusministerium in Sachsen bietet für Grundschüler keine Schnelltests an und begründet das mit einer zu geringen 'Genauigkeit' dieser Tests bei der betroffenen Altersgruppe. Ist das wirklich so?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schwachsinnig!

von Thomas Eper am 23.02.2021 um 16:38 Uhr

"...egal ob falsch-positiv oder nicht – nicht dem RKI gemeldet. Wenn eine Person ein positives Schnelltestergebnis erhält, wird dieses zwar dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt, und der Betroffene hat sich in Quarantäne zu begeben."
Äh, ist klar; logisch.
Und wenn die symptomlosen infizierten nur zu 60% als positiv erkannt werden, macht es wirklich Sinn!
Super Sache!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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