Mythen und Fakten

SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests in Apotheken

Stuttgart - 23.02.2021, 09:15 Uhr

Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. (Foto: BASILICOSTUDIO STOCK / stock.adobe.com)

Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. (Foto: BASILICOSTUDIO STOCK / stock.adobe.com)


Mythos 3: Nur Approbierte dürfen die Schnelltests in der Apotheke durchführen

Das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt, dass alle derzeit vorhandenen Antigen-Schnelltests von eingewiesenen Personen angewendet werden müssen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Auch nicht-ärztliches Personal kann demnach Abstrichentnahmen durchführen. In Apotheken kommen hierfür z. B. die Approbierten aber auch PTA oder PKA in Betracht, jedoch müssen alle – unabhängig von der Professur – vorab zunächst geschult werden. 

Für die Schulung kann beispielsweise ein benachbarter niedergelassener Arzt kontaktiert werden. Aber auch die Schulungen müssen nicht zwingend von einer ärztlichen Person durchgeführt werden. Die schulende Person muss lediglich in der Handhabung des jeweiligen Testes erfahren sein. Die Möglichkeit, auch Online-Schulungen zu machen, ist grundsätzlich erlaubt. 

Die Apothekenleitung muss letztendlich prüfen, ob ein bestimmter Mitarbeiter die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit einer entsprechenden Einweisung für die Anwendung des betreffenden Tests (nach Gebrauchsinformation) ausreichend qualifiziert ist.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Schnelltests bei Kindern

von Evelin am 15.03.2021 um 11:23 Uhr

Das Kultusministerium in Sachsen bietet für Grundschüler keine Schnelltests an und begründet das mit einer zu geringen 'Genauigkeit' dieser Tests bei der betroffenen Altersgruppe. Ist das wirklich so?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schwachsinnig!

von Thomas Eper am 23.02.2021 um 16:38 Uhr

"...egal ob falsch-positiv oder nicht – nicht dem RKI gemeldet. Wenn eine Person ein positives Schnelltestergebnis erhält, wird dieses zwar dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt, und der Betroffene hat sich in Quarantäne zu begeben."
Äh, ist klar; logisch.
Und wenn die symptomlosen infizierten nur zu 60% als positiv erkannt werden, macht es wirklich Sinn!
Super Sache!

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