Versammlung der Sächsischen Apothekerkammer

Schmidt: „Es war richtig, den Kurs zu wechseln“

Berlin - 03.11.2020, 14:00 Uhr

Friedemann Schmidt (hier beim Deutschen Apothekertag 2019 in Düsseldorf) verteidigt den Kurswechsel der ABDA in Sachen RxVV – er räumt aber auch Defizite in der standespolitischen Kommunikation ein. (Foto: Schelbert)

Friedemann Schmidt (hier beim Deutschen Apothekertag 2019 in Düsseldorf) verteidigt den Kurswechsel der ABDA in Sachen RxVV – er räumt aber auch Defizite in der standespolitischen Kommunikation ein. (Foto: Schelbert)


Botendiensthonorar für Versender „völlig abseitig und widersinnig“

Nach langer Hängepartie hat es die Apothekenreform nun über die Zielgerade geschafft – und einen darin enthaltenen wichtigen Meilenstein unterstreicht der SLAK-Präsident erneut: „Wir sind in unserer aktuellen Wettbewerbssituation noch viel zu sehr vom Arzneimittelpreis abhängig. Diese Abhängigkeit müssen wir reduzieren.“ Mit der Vergütung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen, die überdies im Sozialrecht festgeschrieben ist, mache der Gesetzgeber den ersten Schritt in diese Richtung.

Auch dass die Apotheken künftig dauerhaft 2,50 Euro für jede Botendienst-Lieferung bekommen werden, ist für Schmidt ein Paradigmenwechsel. Denn damit steht die erste Leistung fest, die der Apotheker nicht nur ausführt, sondern selbst veranlasst. Positiv bewertet der Präsident zudem die Tatsache, dass dieses Honorar weder gedeckelt noch an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Zwar sei die Vergütung des Botendiensts ein „kritischer Punkt“ bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss gewesen, letztlich habe jedoch die Politik ihre Entscheidung getroffen. „Das ist der Weg, den wir auch bei den pharmazeutischen Dienstleistungen gehen müssen“, so Schmidt. „Wir müssen die Politik überzeugen.“

Zu dem jüngsten Vorstoß der europäischen Versandhändler, die jetzt ebenfalls 
2,50 Euro pro Sendung fordern, hat der ABDA-Chef eine klare Meinung. „Die Offizinen betreiben keine verkappte Versandhandelslogistik“, betonte er. Hier entscheide ein Mitarbeiter, ob ein Botendienst für den individuellen Patienten nötig sei oder nicht. „Deshalb handelt es sich auch um eine pharmazeutische Leistung.“ Es sei „völlig abseitig und widersinnig“, dass der Versandhandel das Botendienst-Honorar auch für sich zu beanspruchen versuche.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Komplettversagen von Schmidt & ABDA

von Henrike Sommer am 03.11.2020 um 20:05 Uhr

Die ABDA ist ein kostenintensives, nutzloses Anhängsel der Apothekerverbände unter Präsident FS geworden, weil sie die für die Existenzerhaltung der freien, inhabergeführten Apotheke wichtigsten politischen Ziele verraten bzw. nicht erreicht hat:
- Das ist das Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel ( Rx- Versandverbot), welches ein Garant für die in Deutschlang gesetzlich verankerte Preisbindung dieser Warengruppe sowie für die Existenz der inhabergeführten Vor-Ort-Apotheke ist
- Das sind dringend benötigte Honorarerhöhungen für Apotheken, die der Gesetzgeber seit 18 Jahren nicht mehr beschlossen hat. Gesetzlich veranlasste kostenintensive Mehrleistungen, Steigerungen der Betriebskosten und der Personalgehälter, aufgestaute Mehrkosten durch Inflation, dringend notwendige Investitionen für die Digitalisierung, Automatisierung der Betriebe und Weiterbildung der Apothekenangestellten müssen aus den lächerlich geringen Honoraren gestemmt werden. Doch die branchenübliche Umsatzrendite von nur 0,5 bis 1 % lässt den Apothekenunternehmen kaum wirtschaftlichen Atem und führt zunehmend zu deren Schließungen. Im Vergleich dazu hat die Pharmaindustrie eine satte Umsatzrendite von ca. 18%
- Das sind fehlende oder überalterte Ausbildungsinhalte von künftigen Apothekern in Universitäten, welche auch an die moderne Alltagsrealität der öffentlichen Apotheke dringend angepasst werden müssen.
- ABDA & Landesapothekenverbände kümmern sich zu wenig um die durch die AvP-Insolvenz in finanzielle Not geratenen 3500 Apotheken. Nur wenn Vorstandsmitglieder in diesen Organisationen selber betroffen sind, gibt es das eine oder andere Gespräch mit Landesregierungen. Diese skandalöse Haltung spricht Bände über deren Wirken und führt zu der Frage, ob und wie Landesapothekerverbände neben Ihren Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen gegenüber Politikern unseres Landes überhaupt noch wirtschaftspolitisch in Erscheinung treten:
- Wie sonst ist es erklärbar, dass die versprochenen zinsgünstigen KFW-Kredite nicht ernst gemeint waren und eben nicht an Betroffene ausgeschüttet werden konnten? Ein halbherziger PR-Gag als Trostpflaster. Wie sonst ist erklärbar, dass ABDA-Präsident FS systematisch die Mitglieder und Vorstände der Landesapothekerkammern und -verbände in Mitgliederversammlungen im Jahre 2019 davon überzeugt hat, dass das Rx-Verbot chancenlos sei? Dies ist nur eine Behauptung, mehr nicht! Es ist zwar ersichtlich, dass Spahn mit seinem VOASG kräftig für europäische Versandapotheken lobbyiert. Dennoch: Das Rx-Versandverbot muss schnell und kraftvoll wieder zurückkehren auf die politische Agenda der Apotheken! Wenn nicht, wird sich ein neuer Apothekerbundesverband gründen mit genau dieser Zielstellung.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Komplettversagen von Schmidt & ABDA

von Wolfgang Steffan am 04.11.2020 um 8:42 Uhr

Frau Sommer muß ich vollinhaltlich zustimmen.
In jeder Hinsicht !
Unsere Berufsverbände, von uns alimentiert, sollten eigentlich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Nicht die vom Chef der Versandapotheken namens Spahn.
Übrigens, wer denn denn seine 5 Mio-Villa kürzlich bezahlt ?
Wem eigentlich nützt das E-Rezept ? Schon einmal nachge-
dacht ?
Wer einigermaßen denken kann, sieht, wohin das Ganze führt: Wenige große Apotheken mit vielen, vielen Filialen, denn
das Mehrbesitzverbot wird völlig aufgeweicht, im Verbund mit
den Versendern, die das flache Land versorgen. Alles a la
americain !
Verband mit den Versendern, die das flache Land versorgen.

AW: Komplettversagen von Schmidt & ABDA

von Dirk Krüger am 10.11.2020 um 12:33 Uhr

Die Ziele wurden nicht erreicht, weil sie verraten wurden. Das VOASG wird vor dem EuGH keinen Bestand haben, die Preisbindung insgesamt wird kippen. Das Fenster zum RxVV ist von Spahn geschlossen worden, die ABDA hat es von innen zugeschweißt. RxVV können wir getrost aus unserem Wortschatz streichen. Es wird nicht nur einen ausufernden Mehrbesitz geben, das Fremdbesitzverbot wird erneut beklagt werden und fallen.

Schmidt

von Conny am 03.11.2020 um 15:51 Uhr

...man hat es schlecht kommuniziert,.....man hat es unterschätzt. Was für ein ....pfosten

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Schmidt

von Frank Hartmann am 03.11.2020 um 19:02 Uhr

Ich mag Ihre Sprache nicht, aber Sie haben sowas von Recht

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