Arzneimittelversorgung in Pandemiezeiten

Nordrhein: Apotheker und Ärzte bitten Spahn um weitere Erleichterungen

Berlin - 03.04.2020, 15:00 Uhr

Apotheker und Ärzte in Nordrhein sind einer Meinung: Ist das verordnete Arzneimittel nicht da, soll eine unbürokratische Lösung eine zusätzlichen Apothekenbesuch in Pandemiezeiten vermeiden. ( r / Foto: gpointstudio / stock.adobe.com)

Apotheker und Ärzte in Nordrhein sind einer Meinung: Ist das verordnete Arzneimittel nicht da, soll eine unbürokratische Lösung eine zusätzlichen Apothekenbesuch in Pandemiezeiten vermeiden. ( r / Foto: gpointstudio / stock.adobe.com)


Sechs konkrete Vorschläge

Und Preis und Bergmann haben auch ganz konkrete Vorschläge:

  • Auch bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste sollte ein Austausch erfolgen können, sofern das entsprechende Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist.
  • Es sollte von der Wirkstärke abgewichen werden können – unter Beibehaltung der verordneten Individualdosierung und auch der Reichweite. Soweit Unklarheiten bestehen, sollten diese in Rücksprache mit dem Arzt ausgeräumt werden können.
  • Die Stückelung kleinerer Packungsgrößen bis zur verordneten Menge, die dann nach der tatsächlich abgegebenen Packungszahl abgerechnet werden, sollte ermöglicht werden.
  • Aus größeren Fertigarzneimittelpackungen sollten Teilmengen entnommen werden können. Für die Berechnung der Vergütung gemäß der Arzneimittelpreisverordnung sollte dann der Preis für die erforderliche Packungsgröße in Ansatz gebracht werden.
  • Die Verpflichtung zur Abgabe von Importarzneimitteln sollte vorübergehend ausgesetzt werden, wenn diese zum Abgabezeitpunkt in der Apotheke nicht verfügbar sind – so wie es bei den Rabattarzneimitteln schon geschehen ist.
  • Die Apotheke soll auch bei T-Rezepten in der aktuellen Situation widersprüchliche Kreuze wie z. B. bei „in-label“ oder „off-label“ nach Rücksprache mit dem Arzt und Vermerk selbstständig ergänzen oder ändern dürfen können.
  • Für Änderungen und Ergänzungen sollte eine Verordnung nicht erneut beim Arzt vorgelegt werden müssen. Eine Dokumentation soll ausreichen. Eine telefonische Rücksprache mit dem verordnenden Arzt soll nur bei therapeutisch relevanten Änderungen und Überschreiten der verordneten Menge erfolgen und entsprechend auf dem Rezept dokumentiert werden.

Preis und Bergmann sind sich sicher: Auch unter diesen Rahmenbedingungen bliebe die hohe Versorgungsqualität für den Patienten gewahrt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Vertretungsverordungen

von M. Biewald am 06.04.2020 um 12:48 Uhr

Ich befürchte, dass durch Corona bedingte Schließungen von Arztpraxen vermehrt Vertretungsverordungen mit N1 Packungen in den Apotheken landen. Hier wäre von seiten der KV und dem GKV SV zu klären ob nicht im Vetretungsfall auch N3 verordent werden darf.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Herr Preis

von Barbara Buschow am 03.04.2020 um 15:21 Uhr

...fällt wiederholt durch gute und von einer ausserordentlichen Kenntnis der Probleme vor Ort geprägte Vorschläge auf!
So etwas würde ich mir von unserem zukünftigen ABDA Präsidenten wünschen.
...musste mal gesagt werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Alles bereits von uns seit 16.03. bei Spahn und Laumann ...

von Gunnar Müller, Detmold am 05.04.2020 um 8:32 Uhr

... und anderen.... :-))
Lieben Gruß aus Detmold

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