Arzneimittelversorgung in Pandemiezeiten

Nordrhein: Apotheker und Ärzte bitten Spahn um weitere Erleichterungen

Berlin - 03.04.2020, 15:00 Uhr

Apotheker und Ärzte in Nordrhein sind einer Meinung: Ist das verordnete Arzneimittel nicht da, soll eine unbürokratische Lösung eine zusätzlichen Apothekenbesuch in Pandemiezeiten vermeiden. ( r / Foto: gpointstudio / stock.adobe.com)

Apotheker und Ärzte in Nordrhein sind einer Meinung: Ist das verordnete Arzneimittel nicht da, soll eine unbürokratische Lösung eine zusätzlichen Apothekenbesuch in Pandemiezeiten vermeiden. ( r / Foto: gpointstudio / stock.adobe.com)


Einige bürokratische Hürden in der Arzneimittelversorgung wurden während der Coronakrise bereits abgebaut. Gelockert wurden unter anderem die Austauschverpflichtungen nach dem Rahmenvertrag. Der Apothekerverband und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bitten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) allerdings um weitere Vereinfachungen für die Verordnung und die Abgabe von Arzneimitteln. So sollten beispielsweise großen Packungen auch Teilmengen entnommen werden können.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich diese Woche auf eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag geeinigt, um Patientenkontakte in Apotheken während der Pandemie zu verringern. Bis Ende April dürfen Apotheken, wenn das vorrangig abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig ist, von den Vorgaben des Rahmenvertrags abweichen. Dieses betrifft Rabattverträge, aber auch die Abgabe preisgünstiger Arzneimittel gemäß der Aut-idem-Regel und die Abgabe preisgünstiger Importe. Bei der Packungsauswahl gibt es ebenfalls Erleichterungen.

Mehr zum Thema

Erleichterungen der Austauschpflicht

Das sind die neuen (temporären) Rabattvertragsregeln

In einigen Bundesländern vereinbarte man zudem, dass Ärzte bekannten Patienten Rezepte auch ohne einen Praxis-Besuch ausstellen und übermitteln können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dieses Vorgehen mittlerweile auch in seiner infolge der Corona-Pandemie temporär geänderten Arzneimittelrichtlinie vorgesehen. Beim Entlassrezept hat der G-BA ebenfalls für mehr Flexibilität gesorgt.

Nicht notwendige Mehrfachkontakte vermeiden

Ziel dieser Maßnahmen ist, Patienten ebenso wie das Apotheken-, Praxis- und Klinikpersonal vor Infektionen zu schützen, indem Kontakte vermieden werden, wo immer es möglich ist. Die Apotheker und Ärzte in Nordrhein wünschen sich aber noch mehr, um die Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln während der Corona-Pandemie zu vereinfachen. Und so haben Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e. V. und Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, gemeinsam an den Bundesgesundheitsminister geschrieben.

„Wenn aktuell besonders unnötige bürokratische Vorschriften soweit wie möglich abgebaut würden, könnten nicht unbedingt notwendige Mehrfachkontakte in Arztpraxen und Apotheken vermieden werden. Schließlich sollten sich Patienten weder lange in Arztpraxen und Apotheken aufhalten noch mehrfach eine Apotheke aufsuchen müssen, um das ‚vorgeschriebene‘  Medikament zu bekommen“, erklären sie in dem Brief. 

Sechs konkrete Vorschläge

Und Preis und Bergmann haben auch ganz konkrete Vorschläge:

  • Auch bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste sollte ein Austausch erfolgen können, sofern das entsprechende Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist.
  • Es sollte von der Wirkstärke abgewichen werden können – unter Beibehaltung der verordneten Individualdosierung und auch der Reichweite. Soweit Unklarheiten bestehen, sollten diese in Rücksprache mit dem Arzt ausgeräumt werden können.
  • Die Stückelung kleinerer Packungsgrößen bis zur verordneten Menge, die dann nach der tatsächlich abgegebenen Packungszahl abgerechnet werden, sollte ermöglicht werden.
  • Aus größeren Fertigarzneimittelpackungen sollten Teilmengen entnommen werden können. Für die Berechnung der Vergütung gemäß der Arzneimittelpreisverordnung sollte dann der Preis für die erforderliche Packungsgröße in Ansatz gebracht werden.
  • Die Verpflichtung zur Abgabe von Importarzneimitteln sollte vorübergehend ausgesetzt werden, wenn diese zum Abgabezeitpunkt in der Apotheke nicht verfügbar sind – so wie es bei den Rabattarzneimitteln schon geschehen ist.
  • Die Apotheke soll auch bei T-Rezepten in der aktuellen Situation widersprüchliche Kreuze wie z. B. bei „in-label“ oder „off-label“ nach Rücksprache mit dem Arzt und Vermerk selbstständig ergänzen oder ändern dürfen können.
  • Für Änderungen und Ergänzungen sollte eine Verordnung nicht erneut beim Arzt vorgelegt werden müssen. Eine Dokumentation soll ausreichen. Eine telefonische Rücksprache mit dem verordnenden Arzt soll nur bei therapeutisch relevanten Änderungen und Überschreiten der verordneten Menge erfolgen und entsprechend auf dem Rezept dokumentiert werden.

Preis und Bergmann sind sich sicher: Auch unter diesen Rahmenbedingungen bliebe die hohe Versorgungsqualität für den Patienten gewahrt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

DAZ-Fresh-Up – Was Apotheker wissen müssen

Entlassrezepte – was bei den Krankenhausverordnungen wichtig ist

Wichtige Änderungen bei der Arzneimittelauswahl

Neuer Rahmenvertrag: Diese Regelungen gelten ab heute

Ordnungsgemäße Verordnung, Akut- vs. Regelversorgung

Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag (Teil 4)

Was sind die wesentlichen Neuerungen im Rahmenvertrag?

Die Tücke liegt im Detail

Welche Neuerungen das Jahr 2020 für das Arzneimittelrezept brachte

Die Sonderkennziffern einer Pandemie

Entlassrezepte retaxsicher beliefern

Neue Regeln, alte Tücken

Ausnahmeregelung bei BtM- und T-Entlassrezepten bis 31. März 2021 verlängert

Pseudoarztnummern weiterhin zulässig

Neue Ausnahmevereinbarung mit GKV-Spitzenverband

Pseudoarztnummer auf BtM- und T-Entlassrezepten bis März 2021 zulässig

3 Kommentare

Vertretungsverordungen

von M. Biewald am 06.04.2020 um 12:48 Uhr

Ich befürchte, dass durch Corona bedingte Schließungen von Arztpraxen vermehrt Vertretungsverordungen mit N1 Packungen in den Apotheken landen. Hier wäre von seiten der KV und dem GKV SV zu klären ob nicht im Vetretungsfall auch N3 verordent werden darf.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Herr Preis

von Barbara Buschow am 03.04.2020 um 15:21 Uhr

...fällt wiederholt durch gute und von einer ausserordentlichen Kenntnis der Probleme vor Ort geprägte Vorschläge auf!
So etwas würde ich mir von unserem zukünftigen ABDA Präsidenten wünschen.
...musste mal gesagt werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Alles bereits von uns seit 16.03. bei Spahn und Laumann ...

von Gunnar Müller, Detmold am 05.04.2020 um 8:32 Uhr

... und anderen.... :-))
Lieben Gruß aus Detmold

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.