Honorarvorschlag der Basis-Apotheker

Ist Umverteilung die Rettung für kleine Apotheken?

Süsel - 27.08.2019, 14:00 Uhr

Kleine Apotheken auf dem Land könnten höhere Honorare durch Umverteilung erhalten. Was spricht für und was gegen diesen Vorschlag der Basisapotheker? ( r / Foto: imago images / W.Otto)

Kleine Apotheken auf dem Land könnten höhere Honorare durch Umverteilung erhalten. Was spricht für und was gegen diesen Vorschlag der Basisapotheker? ( r / Foto: imago images / W.Otto)


Kleine Apotheken für die flächendeckende Versorgung stärken, ohne mehr Geld für das System auszugeben – das ist die Grundidee eines Umverteilungskonzeptes, das die „Basis-Apotheker“ vorschlagen. Sie sehen darin sogar eine Alternative zum Rx-Versandverbot. Denn auch mit unterschiedlichen Honoraren könnten die Rahmenbedingungen beeinflusst werden.

Viele Politiker möchten die Vor-Ort-Apotheken stärken, aber nicht mehr Geld für die Apotheken ausgeben. An dieser Idee setzt ein Vorschlag der Fraktion „Basis-Apotheker“ in der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe an. Sie sprechen sich für eine neue Apothekenhonorierung mit einer Umverteilung von großen zu kleinen Apotheken aus. Schon im Januar hatten sich die „Basis-Apotheker“ um Gunnar Müller damit an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewandt. Im Frühjahr hatte die Bundestagsfraktion der Grünen das Konzept in abgewandelter Form in einem Antrag aufgegriffen. Nun propagieren die „Basis-Apotheker“ ihre Idee beim nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Laumann.

Mehr Geld für kleine Apotheken

Die „Basis-Apotheker“ argumentieren, dass Vor-Ort-Apotheken für ihre umfangreichen Versorgungsleistungen anders als Versender honoriert werden müssten. Doch der Vorschlag enthält auch deutliche Honorarunterschiede zwischen kleinen und großen Vor-Ort-Apotheken. Dazu verweisen die „Basis-Apotheker“ auf die Fixkosten, die nicht proportional zur Anzahl der abgegebenen Packungen steigen. 

Vergütung

Apothekenhonorar

In kleinen und mittleren Apotheken reiche die Vergütung gerade noch aus, um die Fixkosten zu decken. Darum sollte die Vergütung von den größeren Apotheken auf kleinere Apotheken umverteilt werden, argumentieren die „Basis-Apotheker“. Die Grundidee ihres Konzeptes ist: „Kleine Apotheken mit wenigen Packungen müssen pro Packung eine höhere Vergütung erhalten.“

Idee: Gestaffelter Kassenabschlag

Dies wollen die „Basis-Apotheker“ mit einem gestaffelten Kassenabschlag erreichen. Statt derzeit 1,77 Euro pro Rx-Arzneimittelpackung (1,49 Euro ohne Mehrwertsteuer) sollte dieser zwischen 0 und 7,50 Euro pro Packung liegen, so die Idee. Auf die ersten 10.000 Rx-Packungen soll dabei kein Kassenabschlag erhoben werden, auf die nächsten 10.000 Rx-Packungen jeweils 0,50 Euro und auf weitere 10.000 Rx-Packungen jeweils 1 Euro. Dann folgen weitere Staffelungen. Ab der 100.000sten Rx-Packung soll der Abschlag 4 Euro pro Packung betragen und ab der 150.000sten Packung soll der maximale Abschlag von 7,50 Euro gelten. Diese letzte Kategorie soll die Versender abbilden.

Vorteile für 85 Prozent der Apotheken

So möchten die „Basis-Apotheker“ die flächendeckende Versorgung stärken. Die kleinsten Apotheken würden überproportional profitieren. Eine Apotheke mit 20.000 Rx-Arzneimittelpackungen pro Jahr hätte 24.800 Euro mehr Rohertrag. Bei 30.000 Rx-Arzneimittelpackungen wären es 29.700 Euro zusätzlich. Nach Berechnungen der „Basis-Apotheker“ würden sogar alle Apotheken mit bis zu 70.000 Rx-Packungen pro Jahr und damit etwa 85 Prozent der Apotheken gegenüber dem Ist-Zustand entlastet. Die übrigen 15 Prozent der Apotheken würden dagegen zusätzlich belastet. Damit soll das Konzept für die Krankenkassen kostenneutral sein. Der Kassenabschlag insgesamt soll sich also nicht ändern. Die Berechnungen beruhen auf zahlreichen Annahmen und können daher nur als Abschätzung dienen. Doch es geht hier wohl mehr um die Grundidee als um die genaue Gestaltung der Abschlagsstaffel.

Regelung ohne Verbote

Die „Basis-Apotheker“ sehen als Hauptvorteil, dass die Vor-Ort-Apotheken gefördert werden könnten, ohne den Rx-Versand zu verbieten. Außerdem würde der Spielraum für Rabatte und Boni an die Patienten eingeschränkt. Damit könnten sich möglicherweise sogar Regeln zur Gleichpreisigkeit erübrigen. Die Vergütung neuer Leistungen würde dagegen nicht berührt.

Unterschiede gerechtfertigt?

Soweit die Darstellung der „Basis-Apotheker“ – doch es sind auch einige Nachteile erkennbar: Bei jeder Umverteilung stellt sich die Frage, wie gerecht sie ist. Hier erscheint schwer vermittelbar, warum eine Verordnung in einer großen Apotheke weniger wert sein soll. Es wird jeweils dieselbe Leistung am Patienten erbracht, die ähnliche Kosten verursacht. Es gibt in Apotheken zwar auch Fixkosten. Doch es erscheint fraglich, ob dies so große Honorarunterschiede rechtfertigt. Weniger starke Unterscheidungen würden aber nicht das gewünschte Umverteilungsvolumen einbringen.

Vorsicht Fehlanreize

Große Unterschiede beim Kassenabschlag könnten zudem ganz neue Steuerungsanreize für Krankenkassen schaffen, die mindestens ebenso problematisch wie Boni für Patienten wären. Eine Kernfrage bleibt zudem, ob diese oder eine ähnliche Umverteilung unter den Apothekern überhaupt konsensfähig wäre.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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9 Kommentare

Wetten

von August Walter am 28.08.2019 um 23:29 Uhr

dass die höheren Einnahmen durch geringere Rx Abschläge dann vielerorts sogleich wieder verwendet würden, um noch höhere OTC-Rabatte zu geben? Die besonders "cleveren" Betriebswirtschaftler unter den Apothekern haben es in den letzten 10-15 Jahren ja perfektioniert, jeglichen Einkaufsvorteil und alle anderen zusätzlichen Einnahmen durch absurde OTC Rabatte im 1x und 2x Bereich zu vernichten. Nein, Arztverteilung, schlechte Honorierung und das alles noch in Kombination mit Ramschladen-Mentalität und fehlender Fähigkeit zur inneren Erneuerung (schauen Sie sich doch einmal in vielen Apotheken um) sind das wahre Problem vieler Kollegen, nicht die Großen, die für sich und Ihre Umgebung etwas leisten. Denn eine große ertragsstarke Apotheke ist alles andere als nur Glücksfall und glückliche Standortentscheidung, so wie das ein Kollege, der hier zu allem Überfluss auch noch auf die Aussagen der leistungsfernen Grün*innen verweist, suggerieren will. Falsche Entscheidungen bringen selbst große Unternehmen ins Wanken. Eine große Apotheke ist vor allem Risiko und nicht einfach mal eben in der Mittagspause zu verwalten. Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 22 Uhr keine Seltenheit, höherer Personalbedarf, höhere Mieten. Dazu höchste Konzentration bei Hochpreisern im hohen zweistelligen Tausenderbereich. Aber das verstehen diejenigen Kollegen eben nicht, die tagtäglich bei DAP allen Ernstes (schauen Sie im Archiv) Fragen stellen wie "schlägt Import Rabatt?", die verzweifelt beim Softwaredienstleister anrufen und fragen, was sie jetzt nach neuem Rahmenvertrag eigentlich abgeben dürfen und die um 9 Uhr die Pforte aufmachen, zwischen 13 und 15 Uhr in die Pause gehen und pünktlich zum Feierabend der meisten zahlungsstarken Berufstätigen um 18 Uhr die Läden wieder dicht machen- und sie werden es nie verstehen und sie machen ihre Mentalität auch deutlich und sei es nur dadurch, dass man Leute in der Politik zitiert, die ebenfalls ihr ganzes Leben lang nur subventioniert werden und wurden.

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Unfaßbar !

von J.M.L. am 28.08.2019 um 11:53 Uhr

Zuerst wird unser System bis zum Erbrechen gesundgeschrumpft, ich prangere hier vor allem die Kassen, die Politik und unsere Standesvertretung an, dann stellt man fest, dass das System unter dem Druck in die Knie geht und immer mehr Apotheken schließen und jetzt sollen diejenigen, die den Kopf noch über Wasser haben die Ertrinkenden vor dem Absaufen bewahren? Ich glaub mich tritt ein Pferd, ich habe selten so einen Unfug gelesen! Geht an die Wurzeln des Übels oder begrabt die freie Marktwirtschaft. Alternativer Vorschlag: Verbeamtung aller Apotheken und Apotheker. Ich mindestens genauso sinnvoll wie die Verbeamtung der Lehrkörper (m/w/d), aber das ist ein anderes Thema.

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@ Stefan Haydn (Antwortfunktion ging nicht)

von Lorenz Weiler am 28.08.2019 um 10:33 Uhr

Ich denke ein wenig verwechseln Sie hier Ursache und Wirkung, werter Kollege. Es gibt nämlich einen Tipping-Point der Unterfinanzierung, an dem es der "kleinen Apotheke" schlicht nicht mehr möglich ist, die sicher vorbildlichen Leistungen anzubieten, die sie in Ihrer Apotheke etabliert haben. Auch gibt es einen Punkt, an dem der Frust darüber zu einer weiteren Abwärtsspirale führt. Dennoch sind diese Apothekenstandorte gesellschaftlich notwendig. Gleichzeitig ist es nicht einsichtig hier mit der Gieskanne gegenzusteuern. Man könnte natürlich auch darüber sprechen, den Basisapothekervorschlag mit einer gewissen allgemeinen Erhöhung des Gesamthonorars zu verbinden, so dass es für die oberen 15% annähernd kostenneutral wäre. Dies wäre sicher besser vermittelbar als die Gieskanne. Sie schreiben ja selbst: "Dem reinen Logistikleister Versand die Pauschale zu kürzen und dieses Geld in die flächendeckende Versorgung zu stecken wäre für mich nachvollziehbar. " Darauf würde es ja in Summe hinauslaufen. Den Versand als "reinen Logistikdienstleister" abzuqualifizieren halte ich allerdings für gewagt und eine Art Lebenslüge der VorOrt-Apotheken. Hier werden nämlich durchaus zusätzliche Leistungen wie Patientenforen, Wechselwirkungsdossiers, Medikationsplan etc. angeboten. Es geht tatsächlich allein darum einen Marktanreiz für den Erhalt einer wünschenswerten kleinteiligen Verteilung von VorOrt-Apotheken zu setzen, die dann auch den Handlungsspielraum für exzellenten Kundenservice haben.

Wenn Sie sich hingegen auf den Standpunkt stellen: gute Geschäfte für mich in der Stadt und für's Land Versand, dann sei er Ihnen gegönnt. Der Standpunkt der Basisapotheker ist hier schlicht ein anderer.

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Umverteilung

von Thomas Bsonek am 28.08.2019 um 9:46 Uhr

Der Ansatz ist tatsächlich genial, alle aktuellen Baustellen werden erfasst. Die Lösung des gordischen Knotens.
Die - indirekte - Abkehr vom fixen Preis und in der Folge Sicherstellung der "Nicht-Lenkung" durch KraKen, Ärzte und Leistungserbringer sind der Knackpunkt. Die diskutierte "Strafzahlung" bei Zuweisung sollte aus Gründen der Integrität jedoch nicht dem DAV zugute kommen, sondern dem Gesamtsystem. Zuweisungen jeder Art müssten empfindliche, den "Gewinn" der Aktion übersteigende, Wettbewerbsnachteile zur Folge haben, zB. Anpassung der Berechnungsformel für den RSA oder der Zahlung in den AM-Fond, persönliche Haftung der Verantwortlichen, "Pranger" , für Leistungserbringer Honorarkürzungen. Pranger, berufsrechtliche Konsequenzen....
Wer Schmu treibt, muss sich dafür auch verantworten!
Es fehlen auch noch Details wie die Behandlung von Filialverbünden.

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Umverteilung ist immer schlecht

von Stefan Haydn am 27.08.2019 um 19:35 Uhr

Jetzt muss man mir bitte mal erklären, warum Apotheken über dem Durchschnitt, die gute Beratung erbringen, Apotheken unter dem Durchschnitt, bei denen es evtl. an Beratung hapert stützen sollen?

In meiner Apotheke explodieren die Umsätze dank Hochpreisern und Rezepturen, da offenbar einige Kollegen die Patienten mit Liefer/Herstellungszeit von einer Woche vertrösten und Patienten aus dem Umland kommen gerade wegen der Beratungsleistung und Kundenfreundlichkeit in meine Apotheke.
Bei mir bedient auch niemals eine PKA! (Ach so, gibt es ja heute gar nicht mehr)

Und dafür soll ich nun bestraft werden? Seltsame Logik!
Und da bin ich sicher nicht der einzige Kollege, der sich verwundert die Augen reibt!

Dem reinen Logistikleister Versand die Pauschale zu kürzen und dieses Geld in die flächendeckende Versorgung zu stecken wäre für mich nachvollziehbar.

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Umverteilung

von Peter Brunsmann am 27.08.2019 um 19:04 Uhr

Es ist nicht die primäre Aufgabe von den Apothekern die fläschendeckende Versorgung zu organisieren! Sondern die Politik stellt die weichen. Warum also Kostenneutralität??
Warum also wollen die Kollegen der Apothekerschaft schaden auch wenn es "nur" 15 % der Apotheken betrifft.

Neiddebatten und Umverteilung werden uns nicht Retten.

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Im Ansatz richtig

von Lorenz Weiler am 27.08.2019 um 18:28 Uhr

Der Ansatz der Basisapotheker ist richtig und die einzige verfasssungskonforme, ordnungspolitische Maßnahme um Einfluss auf eine sich im freien Markt ausbildende Verteilungsstruktur zu nehmen. Das Argument der GRÜNEN, dass einige Apotheken ihre Inhaber zu golfspielenden Millionären gemacht haben, einfach weil sie irgendwann einmal eine gute Standortentscheidung getroffen haben, während Apotheken in der Peripherie wo sie dringend gebraucht werden wegsterben, ist nicht von der Hand zu weisen.

Das wichtigste Gegenargument, das es zu entkräften gilt, ist in der Tat, dass die Kassen dann ihre Versicherten mit allen Mitteln, die ihnen zu Gebote stehen in Richtung Versender lotsen würden. Stichwort: “Wirtschaftlichkeitsgebot“.

Die Maßnahme müsste daher flankiert werden von einem absoluten und mit Vertragsstrafen zugunsten des DAV bewehrten Beeinflussungsverbot für die GKV gegenüber den Versicherten. Dies ließe sich aber im Gegensatz zu einem Rabattverbot national lösen. Das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ müsste also zuvor durch ein übergeordnetes „Strukturerhaltungsgebot“ relativiert werden.

Es muss dazu explizit dargelegt werden, dass die kleinteilige logistische Struktur, die die Vor-Ort Apotheken bilden, per se (!) ein schützenswertes Gut ist und zwar ganz unabhängig von weiteren erbrachten pharmazeutischen Zusatzleistungen, die nur schwer quantifiziert werden können; einfach weil das Maß an gelebter Verantwortung durch die sozialen und wirtschaftlichen Implikationen von Fehlverhalten hier höher ausfallen muss als beim anonymen Konzern und nur so dem Arzneimittel als potenziellem Gefahrengut Rechnung getragen wird. Der Bottroper Zytoskandal hat hier sicher viel Schaden angerichtet aber das Geschäftsmodell dort war auch weit entfernt von dem einer Standardapotheke.

Für die Akzeptanz von zusätzlicher pharmazeutischer Betreuung durch den Patienten ist zudem eine auf persönlichem Vertrauen gegründete Kommunikationsform notwendig. Ist die Nachfrage seitens des Patienten selbst in der VorOrt-Apo nur begrenzt zu induzieren, so dürfte sie beim Versandweg gegen Null tendieren. Daher ist der „Pflichttermin beim Apotheker“ zur Arzneimittelübergabe ein Aspekt, der zum Schutz des Patienten keinesfalls aufgegeben werden darf. Die gesamte Existenzberechtigung des Apothekerberufs gründet sich letzlich auf dieses Diktum, so wie sich die Existenzberechtigung des Notars u.a. auf den Pflichttermin bei ihm zum wirksamen Grundstückskauf gründet.

Mit einer buchhalterischen Trennung der Vergütung für Logistik und Beratung wie sie der ABDA vorschwebt ist wird hingegen das Ende der wohnortnahen Apotheke eingeläutet. Endstation: Callcenter.

Genau diesen Fehler macht der Vorschlag der Basisapotheker eben nicht, weshalb er positiv aus den meisten anderen heraussticht.

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Bravo

von Torben Schreiner am 27.08.2019 um 15:41 Uhr

Eine der gerechtesten Ideen, die ich seit Langem zu dieser Thematik vernommen habe.

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Plan C der Basisapotheker.

von Roland Mückschel am 27.08.2019 um 15:16 Uhr

Dieses Modell von Müller und Klotz ist genial.
Einfach und genial. Es ist die stärkere Gewichtung der
wesentlich arbeitsintensiveren Arbeit vor Ort und eine
gerechtere und angemessenere Entlohnung der Rosinenpickerei.
Ich habe noch kein vernünftiges Gegenargument gehört.
Niemand wird benachteiligt, es geht auch ohne eine
aufwendige Fondslösung. Ausschliesslich über die
Verrechnungsstellen.
Leider kann man bei diesem Modell die Grossapotheken nicht noch stärker fördern. Muss ja auch nicht sein.
Ist aber der Hauptgrund dass sich die Führung darüber totschweigt. Und der EuGH kann es auch nicht sein.

Mein Appell: Schnellste Umsetzung von Plan C.

Die Bedenkenträger sehen nur die eigene grosse Apo,
nicht die Flächenversorgung.

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