Deutsche Krankenhausgesellschaft

Handlungsempfehlungen zu Securpharm für Kliniken

Stuttgart - 04.03.2019, 09:00 Uhr

Securpharm: Für Kliniken gibt es andere Empfehlungen als für öffentliche Apotheken. (s / Foto: securpharm)

Securpharm: Für Kliniken gibt es andere Empfehlungen als für öffentliche Apotheken. (s / Foto: securpharm)


Krankenhäuser ohne eigene Krankenhausapotheke

„Für Krankenhäuser ohne eigene Krankenhausapotheke ist eine technische Anbindung an Securpharm nicht erforderlich", erklärt die DKG. Das war nicht immer ganz klar. So war im Januar noch in Diskussion gewesen, ob „in Einzelfällen für Krankenhäuser ohne eigene Krankenhausapotheke eine technische Anbindung an Securpharm erforderlich werden könne, sofern diese Krankenhäuser bestimmte Arzneimittel auf Grundlage des sogenannten Sondervertriebswegs nach § 47 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ohne Einbindung einer Apotheke direkt vom pharmazeutischen Unternehmen beziehen."  Dieser Fall wurde aber mittlerweile seitens des Bundesgesundheitsministeriums geklärt. Laut DKG ist es möglich, „dass auch in diesem Fall die Überprüfung und Verifikation der Arzneimittel über die externe Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgende Apotheke erfolgen kann." Betroffen hiervon sind vor allem Hämophiliezentren.

Dennoch empfiehlt die DKG den Krankenhäusern ohne eigene Krankenhausapotheke, die Arzneimittel über den Sondervertriebsweg nach § 47 AMG beziehen, dieses Vorgehen mit der externen Krankenhausapotheke beziehungsweise krankenhausversorgenden Apotheke abzuklären.

Die vollständige Handlungsempfehlung der DKG finden Sie hier.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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