GSAV-Gesetzentwurf

Kein Biosimilar-Austausch durch Apotheker

Berlin - 22.01.2019, 17:10 Uhr

Der Austausch von Biosimilars in der Apotheke soll nicht im GSAV geregelt werden. ( r / Foto: DAZ.online)

Der Austausch von Biosimilars in der Apotheke soll nicht im GSAV geregelt werden. ( r / Foto: DAZ.online)


Es wird auf die apothekerliche Substitution geschielt

Diese Regelung gilt allerdings zunächst für drei Jahre. Im Gesetzentwurf heißt es, dass für die „Anwendbarkeit des Aut-idem-Austauschs auf Apothekenebene (...) eine Vorlaufzeit von 3 Jahren vorgesehen" wird. „Dieser Zeitraum erscheint angemessen, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Austauschbarkeit von Biosimilars und Erfahrungen mit der Versorgungspraxis von Biosimilars zu sammeln. Unabhängig von dem Übergangszeitraum bleibt weitere Voraussetzung für die Anwendung der Aut-idem-Regelung, dass der G-BA zuvor in seinen Richtlinien die Austauschbarkeit für das betreffende Arzneimittel bewertet und festgestellt hat“. Doch gerade hier äußerte Ludwig beim BMC-Kongress Bedenken.

G-BA fehlt die Wissensbasis um Biosimilar-Switch zu entscheiden

„Wir wissen alle, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine sehr gute Arbeit leistet, wir wissen aber auch dass er sehr viel zu tun hat – allein mit der frühen Nutzenbewertung“, sagte Ludwig. Er wisse jedoch nicht, auf welcher Basis der G-BA jetzt diesen Beschluss fassen solle. „Ich glaube nicht, dass der G-BA im Augenblick eine vernünftige Wissensbasis hat, um darüber zu entscheiden." Auch wenn die Switching-Studien bislang positive Resultate zeigten, „finde ich sehr, sehr schwierig, wenn das gesetzlich verankert würde“, so der AkdÄ-Vorsitzende.

Langfristig werden Apotheker austauschen

Dr. Katja Knauf, Fachbereich Ambulante Versorgung bei der AOK-Sachsen-Anhalt, gab beim BMC-Kongress ebenfalls eine Biological-Substitutions-Prognose aus Sicht der Krankenkassen ab. Dabei scheint ihr vor allem wichtig, dass der „jetzige Zeitpunkt" nicht der richtige für eine apothekerliche Substitution ist. „Die Diskussion erinnert schon sehr an die Diskussion mit den Generika", findet Knauf. Zwar pflichtet sie Ludwig bei, dass Biologicals „eine andere Materie sind und dass man sich diese genauer anschauen muss." Jedoch ist nach Einschätzung von Knauf eine langfristig eine Substitution auf Apothekerebene nicht zu verhindern: „Ich denke, es läuft langfristig darauf hinaus, und ich denke, die Substitution soll vorübergehend und für die nächsten drei Jahre in der Hand des Arztes liegen, aber es wird schon darauf geschielt, dass es in der Apotheke passiert". Nach Ansicht von Knauf sind in drei Jahren die benötigten Daten für den apothekerlichen Austausch auch da und weitere Diskussionen überflüssig. „Ich denke in drei Jahren hat sich die Diskussion erledigt", prognostiziert die AOK-Vertreterin.

Hennrich hatte genau diese Lösung vorgeschlagen

Beschließt der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, hätte sich der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich mit seinem Vorschlag durchgesetzt. Hennrich hatte im November 2018 dazu gesagt:


Was die Austauschbarkeit von Biosimilars betrifft, sehe ich derzeit eine große Hektik im Markt. Schon jetzt ist der Austausch in der Arztpraxis ja möglich. Auf die Frage, ob auch die Apotheker Biosimilars austauschen können sollten, würde ich antworten: Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Im Moment läuft alles sehr gut, ich würde mit der Austauschbarkeit in der Arztpraxis gerne erst einmal ein paar weitere Jahre Erfahrungen sammeln, bevor ich den nächsten Schritt gehe. Mit einer vorschnellen Einführung der Austauschbarkeit in der Apotheke könnten wir Patienten und Ärzte verunsichern. Was ist beispielsweise, wenn der Apotheker austauscht, der Arzt den Wechsel aber nicht sinnvoll findet? Die Austauschbarkeit in der Apotheke kann sicherlich mittelfristig der richtige Weg sein, im Moment mahne ich aber zur Zurückhaltung.“

Michael Hennrich, CDU




Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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