Brief an die EU-Kommission

Bundesländer wollen keine europäische Nutzenbewertung

Berlin - 04.05.2018, 07:00 Uhr

Im Bundesrat haben die Länder beschlossen, gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene EU-Nutzenbewertung zu protestieren. (Foto: Imago)

Im Bundesrat haben die Länder beschlossen, gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene EU-Nutzenbewertung zu protestieren. (Foto: Imago)


Länder: Eine Kompetenzüberschreitung der EU

Das war es aber auch schon mit der Zustimmung. Denn die „intendierte vollständige Harmonisierung von HTA-Instrumenten, -Verfahren und -Methoden sowie der in Artikel 8 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen verbindlichen gemeinsamen klinischen Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten" sei nichts weiter als ein Eingriff in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitssysteme. Die Länder sehen es auch kritisch, dass die Mitgliedstaaten so ein Mitspracherecht bei der Preisfindung für Arzneimittel in Deutschland bekämen.

Außerdem sehen die Länder eine Kompetenzüberschreitung: „Nach Ansicht des Bundesrates fehlt der Kommission eine Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der nationalen Mittelzuweisung im Sozialversicherungsrecht. Die im Vorschlag angegebene Ermächtigungsgrundlage verleiht der EU nur die Kompetenz für Gesetzesvorhaben zur Rechtsangleichung des Binnenmarktes“, heißt es in der Entschließung. Ferner befürchten die Länder, dass der Marktzugang für Arzneimittel durch die verpflichtende vorgelagerte EU-Bewertung in einzelnen Mitgliedstaaten nicht nur nicht erleichtert, sondern eher sogar erschwert werden könnte.

Zusammenarbeit ja, mehr Bürokratie nein

Trotzdem stehen die Bundesländer zu ihrer Aussage, dass sie eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Nutzenbewertung grundsätzlich begrüßen. Allerdings wollen sie vermeiden, dass diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu neuen bürokratischen Pflichten etwa bei Pharmaunternehmen führen könnte. Man müsse sicherstellen „dass eine weitergehende freiwillige Zusammenarbeit tatsächlich zu einer Entbürokratisierung führen und keine weiteren (Doppel-) Strukturen auf EU-Ebene aufbauen sollte, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Deutschland auf Ebene des Bundes und gegebenenfalls auch der Länder nach sich führen könnten. Es wäre infolgedessen auch mit negativen Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und Standorte der Gesundheitswirtschaft zu rechnen.“

Ihren Beschluss haben die Länder sowohl der Bundesregierung als auch der EU-Kommission zukommen lassen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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